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2016 | Book

Internetrecht im E-Commerce

Authors: Bert Eichhorn, Björn Heinze, Gerrit Tamm, Ralph Schuhmann

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

Book Series : Xpert.press

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About this book

Den Schwerpunkt des Buches bildet das „Internet der Dienste“, welches den E-Commerce prägt. Hier stehen Fragen des Vertragsschlusses im Internet, der Haftung für Inhalte unter Berücksichtigung domain- und markenrechtlicher Fragen sowie der Datenschutz, der Schutz von geistigem Eigentum und der faire Umgang im Wettbewerb im Mittelpunkt. Zunehmend verbindet sich das „Internet der Dienste“ jedoch mit dem „Internet der Dinge“. Auch die mit diesem „Internet der Zukunft“ verbundenen rechtlichen Probleme – wie Big Data oder der Vertragsschluss Mensch-Maschine – werden aufgegriffen.

Dieses Buch erschließt das Internet für den E-Commerce aus rechtlicher Sicht. Es zeigt Unternehmen wie Verbrauchern ihre diesbezüglichen Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten auf. Zielgruppe sind Praktiker sowie Studierende aus allen Fachrichtungen. Anhand eines durchgehenden Beispielfalls und der aktuellen Rechtsprechung werden die verschiedenen Themen anschaulich dargestellt.

Table of Contents

Frontmatter
1. Einführung
Zusammenfassung
Die technologische Innovation im Bereich der Mikroelektronik und die Möglichkeit der Digitalisierung jeder Information haben seit den 90er-Jahren Märkte geschaffen, auf denen über das Internet digitale Leistungen überall verfügbar sind. Viele institutionelle, inhaltliche und geografische Grenzen sind gefallen, und die Vertragspartner begegnen sich nicht mehr persönlich, sondern nur noch technisch identifizierbar im virtuellen Raum. Angeboten werden Dienstleistungen wie die digitale Bestellung von Waren, Internet-Telefonie oder digitaler Medienkonsum, wie z. B. Apple iTunes und Amazon Prime. Das Internet hat damit Abläufe im realen Raum und in der zwischenmenschlichen Kommunikation nachhaltig verändert; es dringt immer mehr in alle alltäglichen Lebensbereiche ein. Daraus entstanden ist das „Internet der Dienste“, welches für die Nutzung von webbasierten Softwareanwendungen (z. B. Apps für mobile Endgeräte oder Software-as-a-Service-Angebote, d. h. u. a. Miete der Software statt Kauf) steht. Dienste, welche ursprünglich durch lokal installierte Programme unterstützt wurden, können heute über webbasierte Anwendungen genutzt oder hybrid ergänzt werden. Dazu erforderlich sind nur der Zugang zum Internet sowie ein Browser.
Bert Eichhorn, Björn Heinze, Gerrit Tamm, Ralph Schuhmann
2. Verantwortlichkeit Im Netz
Zusammenfassung
Im Ausgangsfall möchte die A-GmbH ihren digitalen Stadtführer als CD über den Buchhandel sowie zum Download von ihren Websites vertreiben. Zudem beabsichtigt sie, rund um den digitalen Stadtführer verschiedene Apps für mobile Endgeräte z. T. entgeltlich, z. T. unentgeltlich zum Download anzubieten. Dabei handelt es sich insbesondere um eine virtuelle Stadtführung und ein Location- und Geschäfte-Guides. Außerdem beabsichtigt sie, in einem Sozialen Netzwerk eine eigene Seite anzulegen, auf der sie ihre Leistungen anbieten und die sie entsprechend zu den eigenen Websites verlinken möchte.
Bert Eichhorn, Björn Heinze, Gerrit Tamm, Ralph Schuhmann
3. VERANTWORTLICHKEIT IM NETZ
Zusammenfassung
Die A-GmbH möchte im Ausgangsfall verschiedene Blogs auf dem Rechner ihres Providers P einrichten, einige mit und andere ohne Moderation. Weiterhin möchte die A-GmbH auf ihren Web-Seiten eine große Zahl von Links anbieten. Der Geschäftsführer G möchte wissen, inwieweit eine Verantwortlichkeit für die Inhalte Dritter in den Blogs und auf den verlinkten Seiten besteht.
Bert Eichhorn, Björn Heinze, Gerrit Tamm, Ralph Schuhmann
4. Datenschutzrecht
Zusammenfassung
Im Ausgangsfall arbeitet die A-GmbH an einem neuen Marketingkonzept. Hierfür benötigt sie mehr Informationen über ihre Kunden. Daher richtet sie eine Maske auf ihrer Homepage ein, wo die Kunden Name, Anschrift und E-Mail-Adresse eintragen können. Die Maske enthält einen allgemein gehaltenen Hinweis, dass die Daten von der A-GmbH verarbeitet und genutzt werden. Außerdem möchte die A-GmbH durch den Einsatz eines Web Analytics Tools bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten ihrer Kunden erhalten, insbesondere wann welcher Kunde für wie lange die Seiten der A-GmbH abgerufen hat.
Bert Eichhorn, Björn Heinze, Gerrit Tamm, Ralph Schuhmann
5. Urheberrecht
Zusammenfassung
Das Urheberrecht nimmt als besonderes Schutzrecht für Urheber und deren geistige Leistung eine zentrale Rolle in der rechtlichen Beurteilung der Begebenheiten im Internet ein. Der Schutz der Urheberrechte im Internet wird teilweise als praktisch nicht durchführbar und auch als nicht wünschenswert angesehen. Der Anreiz für die Schaffung von Werken würde aber für den Urheber fehlen, wenn jeder auf diese im Internet zugreifen und sie verwerten könnte, ohne dass der Urheber hierfür zumindest eine Vergütung erhielte. Gerade im Internet ist ein angemessener Interessenausgleich zwischen Urhebern und Verwertern erforderlich.
Bert Eichhorn, Björn Heinze, Gerrit Tamm, Ralph Schuhmann
6. Wettbewerbsrecht
Zusammenfassung
Die A-GmbH möchte im Ausgangsfall ihr Internet-Angebot „erweitern“, indem sie über Links in Form des Framing/Inline-Framing/Inline-Linking Inhalte des bereits seit langem auf dem gleichen Geschäftsfeld erfolgreich tätigen Konkurrenten K auf ihren Web-Seiten anbietet. Zumindest möchte die A-GmbH einen „einfachen“ Link auf die Web-Seiten des Konkurrenten K in der Form erstellen, dass sie dessen Namen unterstreicht und dahinter einen Link legt, sodass man durch Anklicken des Wortes auf die Web-Seiten des K kommt.
Bert Eichhorn, Björn Heinze, Gerrit Tamm, Ralph Schuhmann
Backmatter
Metadata
Title
Internetrecht im E-Commerce
Authors
Bert Eichhorn
Björn Heinze
Gerrit Tamm
Ralph Schuhmann
Copyright Year
2016
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-45308-7
Print ISBN
978-3-662-45307-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-45308-7

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