2.1 Rahmenbedingungen
2.1.1 Politische Rahmenbedingungen
2.1.1.1 Raumordnungspolitik
2.1.1.2 Agrarpolitik
2.1.1.3 Förderung erneuerbarer Energien
2007 | 2020 | |||
---|---|---|---|---|
Anteil EE am gesamten… | EE insgesamt | drunter Bioenergie | EE insgesamt | darunter Bioenergie |
Primärenergieverbrauch | 6,7 % | 4,9 % | 16 % | 11 % |
Endenergieverbrauch | 8,6 % | 6,2 % | 18 % | 10,9 % |
Kraftstoffverbrauch [1] | n. a. | n. a. | 12 % | 12 % |
Stromverbrauch/Stromversorgung | 14,2 % | 3,9 % | ≥30 % | 8 % |
Endenergieverbrauch für Wärme | 6,6 % | 6,1 % | 14 % | 9,7 % |
2.1.1.4 Naturschutz- und Umweltpolitik
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BodenFür den Bodenschutz auf EU-Ebene liegt ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie vor (EU-KOM 2006), der die in der Richtlinie 2004/35/EG geregelte Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden aufgreift. Darüber hinaus besteht kein gemeinschaftlicher Rahmen für den Bodenschutz in den Mitgliedstaaten.In Deutschland steht für den Schutz des Bodens sowie für Altlastenbewertung und -sanierung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der dazugehörigen Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) seit Ende der 1990er-Jahre eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage zur Verfügung. Das BBodSchG dient dazu, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Es sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Die auf dem BBodSchG basierenden Bodenschutzgesetze in den Bundesländern sind teilweise um explizite Regelungen bezüglich der Bodenplanungsgebiete im Sinne der Bodensanierung und gebietsbezogenen Bodenschutzes erweitert.
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WasserMit der im Dezember 2000 in Kraft getreten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL1) wurde der Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers in der Europäischen Gemeinschaft harmonisiert. Das Ziel der Richtlinie ist es, den guten Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial und den guten chemischen Zustand aller Oberflächengewässer sowie den guten mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers bis zum Jahr 2015 zu erreichen. Zugleich wurden auch der integrierte Gewässerschutz sowie die koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb von Flusseinzugsgebieten, auch über die Staats- und Landesgrenzen hinweg, initiiert. Die vorab innerhalb der politischen Grenzen realisierte Bewirtschaftung der Gewässer wird nun entsprechend der Flusseinzugsgebiete koordiniert. Auch für das Grundwasser wird der gute quantitative und chemische Zustand bis 2015 angestrebt, die relevanten Ziele, Qualitätsnormen und Maßnahmen sind in der Grundwasserrichtlinie (Richtlinie 2006/118/EG) formuliert. Es wurden und werden prioritäre Stoffe definiert, wobei sowohl Emissionen und Immissionen sowie Einzelstoffe und Gruppenparameter berücksichtigt werden.Mit Blick auf die Umsetzung der WRRL und das Erreichen der festgelegten Ziele werden unter anderen auch landnutzungsrelevante Maßnahmen eingesetzt. So fordert die WRRL die Umsetzung und Erfüllung aller Normen und Ziele in den für die Bewirtschaftung der Gewässer relevanten Schutzgebieten, insbesondere in den Natura 2000-Gebieten. Ebenso wird u. a. die Wiederherstellung und Neuschaffung von Feuchtgebieten angestrebt. Zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen in Gewässer werden beispielsweise in der Landwirtschaft vielfältige Maßnahmen gefördert und die Einhaltung von Auflagen gefordert, beispielsweise Gewässerrandstreifen zur Verminderung diffuser Nährstoffeinträge.In Deutschland wurden die wesentlichen Grundsätze der WRRL mit der Novellierung des Wasserhaushaltgesetzes, das 2002 in Kraft getreten ist, umgesetzt und mittels Reglungsaufträgen in die Landeswassergesetze übertragen. Nach Umsetzung der Föderalismusreform 2006 wurde 2009 das deutsche Wasserrecht im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) neu geregelt. Nach dem Inkrafttreten des WHG 2010 und der neuen Grundwasserverordnung wurden die Ziele und Vorgaben der WRRL im deutschen Wasserrecht verankert. Die Übertragung in das jeweilige Landesrecht ist teilweise bereits erfolgt oder aktuell in Bearbeitung. Die Qualitätsnormen für Nitrat und Pflanzenschutzmittel sowie die Kriterien zur Ermittlung signifikanter und anhaltend steigender Schadstoffbelastungstrends wurden in die Grundwasserverordnung, die Düngeverordnung, die Pflanzenschutzmittelverordnung und das Wasserhaushaltsgesetz übernommen.Ein weiteres wichtiges Instrument zum Schutz der Gewässer ist die Nitrat-Richtlinie (Richtlinie 91/676/EWG). Sie soll verhindern, dass Grund- und Oberflächengewässer durch Nitrateinträge aus der Landwirtschaft verunreinigt werden. Die Richtlinie trat in Deutschland 1996 durch die Düngeverordnung in Kraft, welche 2012 sowie 2017 novelliert wurde.Die Düngeverordnung ist eine Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen. Wesentlicher Kernpunkt ist hierbei, dass das Ausbringen von Düngemitteln zeitlich und mengenmäßig so erfolgt, dass die Nährstoffe von den Pflanzen größtenteils aufgenommen werden können und Einträge in Gewässer und die Atmosphäre minimiert werden. Neben dem geeigneten Zeitpunkt spielt auch die zur Ausbringung verwendete Technik eine wesentliche Rolle bei der Reduzierung von Austrägen. Des Weiteren muss eine Düngebedarfsermittlung erfolgen, welche die Obergrenze für den Stickstoffbedarf standort- und ertragsbezogen für die angebaute Kultur festlegt. Sperrfristen der Ausbringung sind ein weiterer Bestandteil der Düngeverordnung.Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes reichen die Vorgaben der novellierten Düngeverordnung allerdings nach wie vor nicht aus, um den Vorgaben der Nitrat-Richtlinie auf nationaler Ebene gerecht zu werden, sodass die Bundesrepublik Deutschland hier nachbessern muss, um die Nitratbelastungen zu reduzieren.
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Naturschutz und BiodiversitätDie Erhaltung und der Schutz der biologischen Vielfalt liegen im Fokus des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD), das 1992 in Rio De Janeiro durch die UNCED beschlossen und 2000 durch das Cartagena-Protokoll und das Nagoya-Protokoll überarbeitet wurde. In der EU bilden die FFH-Richtlinie2 und die Vogelschutzrichtlinie3 den gemeinschaftlichen Rahmen des Naturschutzes und der Biodiversität. Dabei ist für die Landnutzung von Bedeutung, dass zur Wiederherstellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse besondere Schutzgebiete auszuweisen, Lebensräume zu pflegen, zerstörte Lebensstätten wiederherzustellen und neue Biotope zu schaffen sind. Die Schutzgebiete sollen ein kohärentes Netzwerk (Natura 2000) ergeben und bilden zusammen mit den Artenschutzbestimmungen für den Naturschutz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz.
2.1.1.5 Forstpolitik
2.1.2 Agrarökonomische Rahmenbedingungen
2.1.3 Forstökonomische Rahmenbedingungen
2.1.4 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
2.2 Landnutzung in Deutschland
2.2.1 Sektorübergreifende Flächennutzung
2.2.2 Siedlungs- und Verkehrsfläche
2.2.3 Landwirtschaftliche Flächennutzung
2.2.4 Forstliche Flächennutzung
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Der Holzboden9 ist im Stichjahr 2002 zu etwa 58 % mit Nadel- und zu 40 % mit Laubbäumen bestockt; der Rest sind Lücken und Blößen [2012 hat sich dieses Verhältnis auf 54:43 angenähert]. Der größte Flächenanteil entfällt auf die Baumartengruppen Fichte (28 %) und Kiefer (23 %), gefolgt von Buche (15 %) und Eiche (10 %). Aufgrund unterschiedlicher standörtlicher, naturräumlicher und historischer Voraussetzungen variieren diese Anteile regional erheblich. So sind fast drei Viertel der brandenburgischen Waldfläche mit Kiefer bestockt. Die Fichtenanteile sind v. a. in den südlichen Bundesländern hoch (Bayern: 45 %, Thüringen: 42 %; Baden-Württemberg: 38 %; Sachsen: 35 %). Laubbaumreich mit jeweils über 50 % der Waldfläche sind die Länder Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig-Holstein.
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Die Altersstruktur der Wälder ist immer noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges (Zerstörungen, Reparationshiebe und nachfolgende Wiederaufforstungen) geprägt. Entsprechend finden sich überproportional viele Wälder im Alter um etwa 50 Jahre (21 % der Fläche entfallen auf die dritte Altersklasse von 41 bis 60 Jahren). Aufgrund dieser ungleichmäßigen Altersstruktur sind für die Zukunft Schwankungen der Holzvorräte vorprogrammiert, welche sich entsprechend auf Nutzungspotenziale und Kohlenstoffspeicherung auswirken und indirekt das Angebot weiterer Ökosystemleistungen des Waldes beeinflussen.
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Die Holzvorräte sind im Stichjahr 2002 auf durchschnittlich 320 m3/ha angewachsen [2012: 336 m3/ha], mit leicht überdurchschnittlichen Werten im Privatwald (338 [352] m3/ha) und leicht unterdurchschnittlichen im Landes- und Bundeswald (311 bzw. 227 [327 bzw. 251] m3/ha). Insgesamt stockten in Deutschland im Jahr 2002 Holzvorräte in Höhe von 3,4 Mrd. m3, die zu etwa zwei Dritteln auf Nadel- und zu einem Drittel auf Laubbäume entfielen [im Jahr 2012 waren sie weiter auf 3,7 Mrd. m3 angestiegen]. Über ein Drittel des gesamten Vorrates besteht allein aus Fichte (36 %), gefolgt von Kiefer (21 %). Buche folgt mit 17 % an dritter Stelle. Der hohe Vorrat der Fichte, verglichen mit den prozentualen Flächenanteilen, resultiert aus dem historisch bedingten Schwerpunkt der Altersklassenverteilung der Fichte (u. a. Reparationsaufforstungen, s. o.) in den besonders vorratsreichen Jahrgängen zwischen 40 bis 100 Jahren.
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Der Zuwachs der Bäume ist für die zusätzliche Kohlenstoffspeicherung und damit für die Senkenleistung des Waldes entscheidend. Dieser konnte im Stichjahr 2002 nur für die alten Bundesländer bestimmt werden [2012 betrug er für alle Bundesländer und über alle Baumarten und Altersklassen hinweg durchschnittlich 11,2 m3/ha*a]. Den höchsten Zuwachs erzielte die Altersklasse von 41 bis 60 Jahren (16,6 m3/ha*a). Besonders zuwachsstark sind die Nadelbäume Douglasie, Tanne und Fichte; über alle Altersklassen hinweg sind hier durchschnittlich 19,4, 16,4 bzw. 16,0 m3/ha*a zugewachsen. Laubbäume, bei denen die Zuwachskurve allerdings mit dem Alter weniger stark abfällt, folgen mit erheblichem Abstand (angeführt von Buche mit durchschnittlich 11,7 m3/ha*a).
2.3 Einordnung landnutzungsinduzierter THG-Emissionen
2.3.1 Allgemeiner Überblick über THG-Emissionen in Deutschland
Treibhausgase | %-Anteil | Hauptverursacher | Relatives THG-potenzial |
---|---|---|---|
CO2 | 87,4 | Verbrennung fossiler Energieträger (82,1 %), industrielle Prozesse (5,6 %), Moordegradierung (4,2 %) | 1 |
N2O | 6,0 | Landwirtschaft, industrielle Prozesse, Verbrennung fossiler Brennstoffe | 310 |
CH4 | 5,2 | Tierhaltung, Brennstoffverteilung, Deponiewirtschaft | 21 |
Fluorierte Treibhausgase | 1,4 | Industrieprozesse | 140–23.900 |
2.3.2 Landnutzungsinduzierte THG-Emissionen
Quellgruppe | CO2 (kt) | N2O (kt CO2-Äqu.) | Anteil an Emissionen landwirtschaftliche Bodennutzung (%) |
---|---|---|---|
Mineraldüngerausbringung | 9540 | 11,37 | |
Wirtschaftsdüngerausbringung | 4693 | 5,59 | |
Weidegang | 1315 | 1,57 | |
Ernterückstände | 6171 | 7,36 | |
Auswaschung | 11.596 | 13,82 | |
Deposition | 2214 | 2,64 | |
Kalkung | 1844 | 2,20 | |
Ackerland (org. Böden) | 22.617 | 2352 | 29,76 |
Grünland (org. Böden) | 10.178 | 2399 | 14,99 |
LUC zu Ackerland (Mineralboden) | 3368 | 444 | 4,54 |
LUC zu Ackerland (org. Boden) | 3360 | 4,00 | |
LUC zu Grünland (Mineralboden) | −727 | −0,87 | |
Biomasse aus LUC | 1293 | 1,54 | |
weitere Quellgruppen | 610 | 636 | 1,48 |
GESAMT | 42.544 | 41.360 | 100,00 |
2.3.2.1 Landnutzungsinduzierte THG-Emissionen in der Landwirtschaft
2.3.2.2 Landnutzungsinduzierte THG-Emissionen der Forstwirtschaft
2.3.2.3 Landnutzungsinduzierte THG-Emissionen der Siedlungs- und Verkehrsflächen
2.3.3 Landnutzung und THG-Emissionen in den Fokusregionen
Fokusregionen: Struktur der landwirtschaftlichen Landnutzung
Fokusregion Altmark (Landkreise Stendal und Altmarkkreis Salzwedel)
Nutzung Ackerfläche | Deutschland (% der LF) | Region Altmark (% der LF) | Altmarkkreis Salzwedel (% der LF) | LK Stendal (% der LF) | Rhein-Region (% der LF) | Rheinisch-Bergischer Kreis (% der LF) | Rhein-Sieg-Kreis (% der LF) |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Getreide | 50,9 | 51,0 | 49,2 | 52,5 | 45,4 | 26,1 | 47,6 |
Körnermais | 3,9 | 1,3 | 1,6 | 1,0 | 1,5 | 2,3 | 1,5 |
Ölsaaten | 9,6 | 7,1 | 5,7 | 8,2 | 1,3 | 0,0 | 1,4 |
Kartoffeln | 2,1 | 1,2 | 2,1 | 0,4 | 0,9 | 0,3 | 1,0 |
Hülsenfrüchte | 0,8 | 1,5 | 1,6 | 1,4 | 0,6 | 0,0 | 0,7 |
Hackfrüchte | 3,1 | 2,3 | 3,0 | 1,7 | 11,6 | 0,0 | 12,9 |
Silomais | 15,2 | 20,4 | 21,6 | 19,4 | 15,7 | 58,8 | 10,8 |
Raps | 2,9 | 3,8 | 3,0 | 4,4 | 0,3 | 0,0 | 0,4 |
Gemüse | 1,1 | 0,3 | 0,2 | 0,4 | 7,5 | 0,02 | 8,4 |
Leguminosen | 2,5 | 2,0 | 1,9 | 2,0 | 2,2 | 4,3 | 1,9 |
Feldgras | 3,7 | 3,0 | 2,9 | 3,0 | 3,3 | 6,5 | 2,9 |
Flächenstilllegung | 2,0 | 5,7 | 6,6 | 5,0 | 1,4 | 0,7 | 1,5 |
Sonderkulturen | 0,7 | 0,4 | 0,4 | 0,4 | 1,6 | 1,1 | 1,7 |
Obst | 0,5 | 0,05 | 0,0 | 0,1 | 6,6 | 0,1 | 7,3 |
Rebland | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
Getreide | 50,9 | 51,0 | 49,2 | 52,5 | 45,4 | 26,1 | 47,6 |
Nutztiere | Deutschland (GVE/ha) | Region Altmark (GVE/ha) | Altmarkkreis Salzwedel (GVE/ha) | LK Stendal (GVE/ha) | Rhein-Region (GVE/ha) | Rheinisch-Bergischer Kreis (GVE/ha) | Rhein-Sieg-Kreis (GVE/ha) |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rinder | 0,52 | 0,35 | 0,37 | 0,33 | 0,86 | 1,22 | 0,62 |
Schweine | 0,25 | 0,10 | 0,12 | 0,08 | 0,02 | 0,01 | 0,03 |
Geflügel | 0,06 | 0,02 | 0,02 | 0,02 | 0,03 | 0,03 | 0,04 |
Schafe | 0,01 | 0,01 | 0,01 | 0,00 | 0,01 | 0,01 | 0,01 |
Sonstige Tierhaltung | 0,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,03 | 0,03 | 0,03 |
GESAMT | 0,85 | 0,48 | 0,52 | 0,44 | 0,95 | 1,29 | 0,73 |