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18-10-2018 | Kapitalertragsteuer | Nachricht | Article

Schäden durch Cum-ex-Geschäfte deutlich größer

Authors: Barbara Bocks, Angelika Breinich-Schilly

1:30 min reading time

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Der Skandal um die Cum-ex-Geschäfte beschäftigt zahlreiche Behörden bereits seit 2014. Das Ausmaß des Steuerschadens für den Fiskus ist weit größer als zunächst gedacht.

Wie der Fernsehsender NDR aktuell berichtet, hat das Recherchekollektiv "Correctiv", an dem unter anderem das ARD-Magazin "Panorama", die Wochenzeitung "Die Zeit" und "Zeit Online" beteiligt sind, ermittelt, dass sich der Steuerschaden aus Cum-ex- und Cum-Cum-Geschäften auf wenigstens 55,2 Milliarden Euro beläuft. 

Unter anderem hatten die Journalisten mit einem Insider gesprochen, der heute Hauptbelastungszeuge der Kölner Staatsanwaltschaft ist, erklärt der Sender. Allein er habe den Staat um 50 Millionen Euro erleichtert, heißt es weiter. Anfang des Jahres ermittelten Staatsanwälte und Steuerfahnder in mehr als 400 Verdachtsfällen wegen Cum-ex-Geschäften gegen deutsche Kreditinstitute, Anwälte und Finanzunternehmen. Für die aktuellen Untersuchungen haben sich 19 Medien aus insgesamt zwölf Ländern in dem Corrcitv-Netzwerk zusammengetan. 

Transaktionen finden bereits seit Jahren statt

"Solche Transaktionen werden in Deutschland seit den späten 1970er Jahren getätigt", erklärt Professor Christoph Spengel von der Universität Mannheim sowie Sachverständiger und Gutachter für den Untersuchungsausschuss, zu den Cum/Ex-Geschäften in seinem Leitartikel der Juli-Ausgabe des Wirtschaftsdiensts 2017. Cum-ex-Geschäfte in der Kombination mit Leerverkäufen hätten bis einschließlich 2011 dazu geführt, dass einmal einbehaltene Kapitalertragsteuer mehrfach bescheinigt und erstattet worden sei, so Professor Spengel weiter.

Neben den Cum-ex-Geschäften gibt es auch noch die Cum-cum-Variante. Diese Geschäfte führten laut Professor Spengel "zumindest bis 2016 dazu, dass in Deutschland auf Dividenden einbehaltene Kapitalertragsteuer zu Unrecht erstattet worden ist“, wie er im Wirtschaftsdienst-Artikel weiter beschreibt. Schätzungen zufolge belaufe sich der Steuerschaden hier seit dem Jahr 2001 in Deutschland auf rund 50 bis 80 Milliarden Euro, "je nachdem, wie hoch die fällige Kapitalertragsteuer ist“. Im Gegensatz zu Cum/Ex-Geschäften mit Leerverkauf sind Cum/Cum-Geschäfte per se nicht illegal", so Spengel weiter. Je nach konkreter Ausgestaltung würden sie im Einzelfall jedoch gegen geltendes Recht verstoßen.

Kurz erklärt
Als so genannte Cum-ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen rund um den Dividendenstichtag bezeichnet, bei denen Aktien mit Dividendenanspruch veräußert und mit oder ohne Dividendenanspruch geliefert werden.


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