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15-03-2017 | Kapitalertragsteuer | Interview | Article

"Die Investmentsteuerreform ist ein tiefgreifender Systemwechsel"

Authors: Eva-Susanne Krah, Sylvia Meier

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Interviewees:
Johannes Lofing

beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren mit der Besteuerung von Kapitalanlagen, deren steuerlichen Abwicklungsprozessen und Reporting.

Oliver Rhodius

hat langjährige Berufserfahrung im Backoffice von Privatbanken und arbeitet seit 2012 als Senior Consultant bei der Firma Banking Concepts AG.

Immer mehr Politiker fordern die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Zudem wurde die Investmentbesteuerung umfangreich neu geregelt. Im Interview erklären Johannes Lofing und Oliver Rhodius, was auf Banken und Anleger zukommt. 

Springer Professional: Die Abgeltungsteuer soll vor dem Aus stehen. Immer mehr Politiker äußern sich kritisch zum bestehenden System der abgeltenden Besteuerung. Welche Alternativszenarien wären denkbar?

Johannes Lofing: In der aktuellen politischen Diskussion dreht es sich primär um die Rückkehr zur Besteuerung nach dem individuellen Steuertarif des Privatanlegers. Hierbei unterlägen die Kapitalerträge zukünftig einem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent. Gleichzeitig müssten dann aber auch wieder Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen wie Kreditzinsen, Depotgebühren, Fachliteratur und Ähnliches des Anlegers steuerlich abzugsfähig sein. Bei Dividenden käme es zu einer Wiedereinführung des Halb- oder Teileinkünfteverfahrens für den Privatanleger, um die steuerliche Vorbelastung auf Ebene der ausschüttenden Aktiengesellschaft zu kompensieren. Grundsätzlich wären die Kapitalerträge auch wieder im Rahmen der jährlichen Steuererklärung verpflichtend anzugeben. Bei einer Beibehaltung des Systems der Abgeltungsteuer ist es hingegen denkbar, den bisher geltenden Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent beispielsweise auf 30 oder 35 Prozent anzuheben.

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2017 | OriginalPaper | Chapter

Laufende Kapitalerträge

Das Kapitel 2 des Buches beschreibt die steuerliche Behandlung von laufenden Kapitalerträgen. Hier wird insbesondere auf folgende Punkte eingegangen: Grundlagen zur Besteuerung von laufenden Kapitalerträgen Die Besteuerung von Dividenden und …

Grundlegende Neuregelungen sind bei der Investmentbesteuerung ab 2018 geplant. Was kommt auf Banken und Anleger zu? Wo sehen Sie die größten Herausforderungen?

Oliver Rhodius: Die Reform der Investmentbesteuerung ist ein tiefgreifender Systemwechsel. Bei Publikumsfonds wird das bisher geltende Transparenzprinzip aufgegeben, welches die Erträge auf Fondsebene steuerfrei lässt und die Besteuerung erst beim Fondsanleger vorsieht. Ab 2018 wird der Fonds hingegen mit bestimmten Erträgen selbst steuerpflichtig. Als Ausgleich dieser steuerlichen Vorbelastung sind für Fondsanleger die Erträge aus der Fondsanlage wie Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne und die neue so genannte Vorabpauschale nur teilweise steuerpflichtig ("Teilfreistellungen"). Aus Sicht eines Privatanlegers lässt sich unseres Erachtens durchaus sagen, dass die Fondsbesteuerung ab 2018 einfacher wird. Für Banken ergeben sich aus der Umsetzung der Reform jedoch sehr hohe Aufwendungen für die Anpassungen von IT-Systemen und Abwicklungsprozessen. Die neuen Vorgaben müssen bis zum 1. Januar 2018 implementiert sein, obwohl diverse praktische Anwendungsfragen bis heute offen sind. Diese Fragen sind zeitaufwendig mittels zahlreicher Eingaben der Bankenverbände an die Finanzverwaltung abzuklären, der erste Entwurf eines umfangreichen Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums wird für das erste Quartal 2017 erwartet. Auch mit der weiter fortschreitenden Umsetzung im Verlauf des Jahres 2017 ist noch mit Klärungsbedarf zu rechnen. Die verbleibenden Monate bis zum Jahreswechsel bleiben also aus Sicht der Banken spannend.

Wie hat sich aus Ihrer Sicht der Aufwand für Banken im Steuerreporting für ihre Kunden gegenüber den Finanzbehörden geändert, seit dieses aufgrund der veränderten Gesetzgebung in den vergangenen Jahren detaillierter geworden ist?

Johannes Lofing: In den vergangenen Jahren ist verstärkt der internationale Informationsaustausch über Kapitalerträge in den Fokus gerückt. Vorreiter hierfür waren die Meldeverpflichtungen in Bezug auf US-Steuerpflichtige im Rahmen von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act). Deutsche Banken müssen nun erstmalig für das Meldejahr 2016 in 2017 auch für Steuerpflichtige aus über 50 anderen Staaten nach dem Common Reporting Standard (CRS) eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über Kapitalerträge und Kontensalden abgeben. Gegenüber der bisherigen FATCA-Meldung steigt somit der Aufwand für die Meldeverpflichtungen der Banken nochmals deutlich an. Neben der eigentlichen Meldung an das BZSt sind im Vorfeld umfangreiche Identifikationsprozesse in Bezug auf die für die Meldung relevanten Kunden von den Banken durchzuführen.

Der Kapitalmarkt steht momentan vor vielen Unsicherheiten durch politische Einflüsse. Noch ist unklar, welche Folgen beispielsweise ein Brexit beziehungsweise die jüngsten Entscheidungen des US-Präsidenten Donald Trump mit sich bringen. Überwiegen aus Ihrer Sicht in einem baldigen Systemwechsel bei der Besteuerung von Kapitalerträgen Vorteile und Chancen oder handelt es sich um einen weiteren Risikofaktor für den Kapitalmarkt?

Oliver Rhodius: Unseres Erachtens bleiben die tatsächlichen Auswirkungen eines Systemwechsels wieder hin zur tariflichen Besteuerung von Kapitalerträgen abzuwarten. Mit Sicherheit lässt sich jedoch sagen, dass bei einem solchen Systemwechsel der administrative Aufwand für Anleger, Banken und Finanzverwaltung ansteigen wird.  

Noch immer gibt es Diskussionen zur Einführung einer EU-Finanztransaktionsteuer. Wie schätzen Sie die Situation ein?

Johannes Lofing: Nachdem sich die Gespräche zur Einführung der EU-Finanztransaktionssteuer bereits seit über fünf Jahren hinziehen, schwindet unserer Ansicht nach die Wahrscheinlichkeit zusehends, dass es noch zu Einigung kommt. Die letzten Äußerungen von Herrn Schäuble untermauern dies aus unserer Sicht.

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