Skip to main content
Top

04-02-2019 | Kapitalertragsteuer | Schwerpunkt | Article

Welche Investmenterträge aus Madoff-Fonds steuerfrei bleiben

Author: Sylvia Meier

2:30 min reading time

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
print
PRINT
insite
SEARCH
loading …

Durch den ehemaligen Finanz- und Börsenmakler Bernard Madoff wurden in der Vergangenheit zahlreiche Anleger betrogen. Bei der Besteuerung bleiben bestimmte Investmenterträge aus den Madoff-Fonds außen vor.

Bernard Madoff war als Finanz- und Börsenmakler tätig. 2018 wurde er verhaftet und sein Name ging weltweit durch die Medien. Tausende Anleger, darunter auch viele vermögende Investoren und Prominente, wurden Opfer seines betrügerischen Schneeballsystems. Die Verluste waren enorm. Erst im vergangenen Dezember berichtete die Wirtschaftszeitung "Handelsblatt", dass der Kampf um Entschädigungen im Madoff-Fall immer noch andauert. Den Anlegern war ein Schaden von insgesamt rund 65 Milliarden US-Dollar entstanden.

Editor's recommendation

2019 | OriginalPaper | Chapter

Besteuerung von Investmentfonds

Mit dem Investmentmodernisierungsgesetz wurde zwar zum 1. Januar 2004 ausdrücklich auch ein Investmentsteuergesetz geschaffen, dennoch ist die Besteuerung von Investmentfonds dort nicht umfassend geregelt. 


Betrugsskandal blieb lange unentdeckt 

Interessant ist der Fall auch deshalb, weil Experten davon ausgehen, dass die Betrugsmasche viel früher hätte auffliegen können. Es gab zwar zahlreiche Hinweise, doch das Aufsichtssystem hatte versagt. Die Springer-Autoren Leo Willert und Robert Winter berichten in ihrem Buchkapitel "Rating von quantitativ gemanagten, vermögensverwaltenden Investmentfonds" (Seite 110) in Bezug auf die Madoff-Fonds: 

Hier hätten Ratingagenturen die Chance gehabt, einen Betrug rechtzeitig aufzudecken und vielen Anlegern große Verluste zu ersparen. Viele technische Trader waren schon lange vor dem Blow-up mehr als skeptisch, was die Resultate von Madoffs vermeintlichen 'Wunderfonds' betraf. Und dies, ohne überhaupt jemals die Möglichkeit gehabt zu haben, Madoff im Rahmen eines (Rating-)Gesprächs Fragen zu stellen." 

So soll der ehemalige Broker und Optionen-Trader Harry M. Markopolos bereits im Jahr 2000 die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC darauf hingewiesen haben, dass die Trading-Ergebnisse vollkommen unplausibel waren: "Um das zu erkennen, war es erst gar nicht nötig, jemals ein Gespräch mit Madoff geführt zu haben. Es reichte die Detailanalyse von Charts, um den Betrug transparent zu machen." 

Aufgrund des Betrugsskandals sind Investmentfonds verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit und vor allem auch der Behörden gerückt. Mehr Transparenz und eine strengere Aufsicht sollen verhindern, dass ein solches kriminelles System erneut lange unentdeckt bleibt. 

Madoff-Fonds und die steuerliche Folgen 

Zwar wurde die Investmentbesteuerung in den vergangenen Jahren auch in Deutschland reformiert. Für die von Madoff geprellten Anleger ist dies jedoch nur ein schwacher Trost. Denn Investmenterträge müssen grundsätzlich besteuert werden. Doch die deutsche Finanzverwaltung gewährt den Opfern des Schneeballsystems nun Erleichterungen. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20. Dezember 2018 wird verfügt, dass bei Investmentanteilen an Madoff-Fonds, die vor dem 1. Januar 2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (sogenannte bestandsgeschützte Alt-Anteile), aus Billigkeitsgründen von einer Besteuerung der Ausschüttungen abzusehen ist. Das gilt allerdings nur für folgende Fonds:

  • Herald (Lux) – US Absolute Return Fund (WKN: A0NFHW, ISIN: LU0350637061 (Euro) und LU0350636923(US-Dollar))
  • Primeo Fund Primeo Select Fund (WKN 576058, ISIN KYG7243U1085)
  • Thema Fund (WKN 541942, ISIN: IE0030487957)
  • Herald Fund SPC (WKN A0CATF, ISIN: KYG441091090 (Euro) und KYG441091173 (US-Dollar))

In allen anderen Fällen sind Fondsausschüttungen grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragsteuer. Banken müssen deshalb darauf achten, in den oben genannten Fällen keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Wurde dies bereits getan, soll diese erstattet werden. Die Voraussetzungen für eine Kapitalertragsteuererstattung werden in dem Schreiben vorgestellt.

print
PRINT

Related topics

Background information for this content