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01-11-2018 | Kapitalmarkt | Schwerpunkt | Article

Neue Regulierung macht Verbriefungen aufwändiger

Author: Barbara Bocks

3:30 min reading time

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Verbriefungen sind wieder ein beliebtes Mittel für Geldinstitute und Unternehmen, um unter anderem ihre Liquidität zu steuern. Mit dem neuen Regulierungspaket kommt auf die Akteure mehr Arbeit zu. Wie Experten die neuen Regeln bewerten.

Die Regulierungsmaßnahmen in der Bankenbranche reißen nicht ab. Ab 2019 gilt für die Branche ein neues, europaweit geltendes Regelwerk für Verbriefungen, die so genannte STS-Verordnung (Simple, Transparent, Standardised). Für Verbriefungstransaktionen, die vor diesem Datum begonnen wurden, gelten die neuen Regeln ab Anfang 2020. Im September 2015 legte die Europäische Kommission das Paket mit Gesetzesvorschlägen vor, um Verbriefungen im Zuge der Kapitalmarktunion wieder aufzuwerten, beschreibt es Stefan Terliesner in seinem Beitrag "Investoren sollen wieder auf Verbriefungen vertrauen" im April 2016 im Bankmagazin. Ziel ist es, durch gemeinsame EU-Regelungen einen Rahmen für sichere, einfache, transparente, standardisierte und angemessen beaufsichtigte Produkte zu schaffen und deren Unterscheidung von anderen Finanzinstrumenten zu erleichtern und zugleich das Vertrauen in Verbriefungen wieder zu stärken, heißt es in einem Schreiben des EU-Rats.

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Für Banken als Originatoren bedeutet das zunächst einmal mehr Aufwand. "Die neue EU-Richtlinie erhöht, alles andere gleichbleibend, den Eigenkapitalbedarf für Verbriefungen", sagt Stefan Ziese, Leiter Conduit Finance, Commerzbank AG, gegenüber Springer Professional. Jeder Kunde und jede Transaktion sei anders. "Davon unabhängig erfordert die neue EU-Richtlinie, insbesondere für sogenannte STS-Verbriefungen, aber nicht nur dafür, einen viel höheren aufsichtsrechtlichen Berichtsaufwand für Banken, für den zum Beispiel Infrastruktur aufgebaut werden muss", so Ziese weiter. Es gebe aber Übergangsfristen und die Bank arbeite mit Hochdruck daran, "dass wir unsere Kunden auch in Zukunft mit den entsprechenden Produkten bedienen können".

Mehr Daten für die Aufsicht

"Die EZB hat bereits im Jahr 2012 eingefordert, dass Originatoren für Transaktionen, die EZB-fähig sind, Einzelvertragsdaten, sogenannte Loan-Level-Daten für Investoren, verfügbar machen, natürlich ohne Namen und Adressen. Und dieses Prinzip wurde durch die neue Verbriefungsverordnung jetzt noch ausgeweitet", erklärt Jan-Peter Hülbert, Geschäftsführer von True Sale International, gegenüber Springer Professional. "Auch als die EZB diese Anforderungen 2012 eingeführt hat, wurde das in der Branche stark hinterfragt", erinnert sich Hülbert. Aber dadurch wurde die Datenqualität immer besser. Auch eine anfangs geringere Datenqualität habe den Markt laut Hülbert nicht behindert. Allerdings sei die Situation jetzt angesichts des erheblichen Sanktionskatalogs der neuen STS-Verordnung bei potenziellen Verstößen nur schwer vergleichbar.

Die aktuelle Version ist noch nicht final

Die derzeitige Version des Regulierungspakets ist Hülbert zufolge noch nicht final. Ein Beispiel sind synthetische Verbriefungen. "Für diese soll per Mitte des nächsten Jahres durch die EBA Vorschläge erarbeitet werden, wie man sie bei entsprechender Qualität STS-fähig machen kann", so Hülbert weiter. Und es gebe noch einige Termine in den kommenden zwei bis drei Jahren, an denen die ESMA und EBA überprüfen, wie die Verordnung wirke und wo noch Handlungsbedarf bestünde. 

Dieser Meinung ist auch Dirk Dunker, Leiter des Verbriefungsgeschäfts mit Firmenkunden bei der DZ Bank. Die Bank bereite sich derzeit intensiv auf die neuen Anforderungen vor. Angesichts der zahlreichen durch den Regulator noch nicht geklärten Details sowie der daraus resultierenden Verschiebung der Frist für die Einhaltung vieler Vorgaben durch die Aufsichtsbehörden, hat die Vorbereitung Dunker zufolge den Charakter von "Work in Progress".

Auch Kunden müssen mehr reporten

Und von den neuen Vorschriften sind nicht nur die Banken betroffen. "Für die Kunden ergibt sich ein Mehraufwand vor allem durch höhere Anforderungen ans Reporting", sagt Dunker gegenüber Springer Professional. Für die Bank gelte grundsätzlich das Gleiche, nur in stärkerem Umfang. "Für ABS-Anleihen gilt: STS wird der neue Marktstandard für unsere Firmenkunden bei der Emission." Kunden der DZ Bank würden darauf abzielen, ihre Emissionen STS-fähig auszugestalten, um von der Privilegierung und insbesondere von der günstigeren Eigenkapitalunterlegung bei den Investoren zu profitieren. Dafür nehmen sie laut Dunker auch die gestiegenen Anforderungen, zum Beispiel beim Reporting, in Kauf.

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