Im Sommer sieht man sie häufiger, ob im privaten oder professionellen Bereich: Drohnen sind so hochentwickelt wie nie, und deshalb beliebter denn je. Die unbemannten Luftfahrzeuge – in der Regel als Multicopter oder Quadrocopter konzipiert – unterstehen seit April 2017 einer gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungspflicht. Besitzer einer Flugdrohne ab einer Startmasse von 0,25 kg sind seitdem dazu angehalten, das Flugobjekt mit Name und Adresse zu kennzeichnen. So kann im Schadensfall schnell der Halter festgestellt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Kennzeichnung „dauerhaft und feuerfest beschriftet und fest mit dem Gerät verbunden ist“, schreibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vor.
Feuerfest, stabil und leicht
Gegenüber Metallen, wie dem weit verbreiteten Aluminium, bietet Glas hierbei einige Vorteile: Es verändert sich im Brandfall erst bei Temperaturen über 600° C, ist äußerst leicht und nimmt keinerlei Einfluss auf Sensoren und Fluglagesystem.
Dafür wird das ultradünne Glas von Schott in einem speziellen Verfahren mit einer Beschriftung aus einem Glas-Titan-Kohlenstoffverbund (Keramik) versehen. Die Keramik hält Temperaturen von über 1000 °C stand. Das in Deutschland gefertigte Aluminosilikatglas Schott AS 87 eco, das gehärtet in einer Dicke von unter 150 µm von der Roboterwerk GmbH eingesetzt wird, verändert seine Form erst bei Temperaturen von 870 °C und übersteht auch die über 660 °C heißen Brände von Lithium-Ionen-Akkus. Aluminium schmilzt zum Vergleich bereits bei 660 °C.
Das ultradünne Glas von SCHOTT behält seine Form im Brandfall zuverlässig bei, ohne einen negativen Einfluss auf das Gewicht zu nehmen oder die Sensoren zu stören. Glas ist damit anderen Kennzeichnungslösungen einen großen Schritt voraus.