Was muss der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung enthalten? Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Positionspapier "Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung – Diskussionsbeitrag des Umweltbundesamtes" dargelegt, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, um den Transformationsprozess zu einer treibhausneutralen und klimaresilienten Gesellschaft erfolgreich zu gestalten.
Ziel aller Anstrengungen muss es laut UBA sein bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 95 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Im Positionspapier des UBA wird darauf hingewiesen, dass dieses Ziel verbindlich festgelegt werden muss, um allen Akteuren eine langfristige Planungs- und Entscheidungssicherheit zu gewähren.
Überproportionaler Beitrag aus der Energiewirtschaft
Die Energiewirtschaft muss mit der Senkung der Treihausgasemissionen auf null einen überproportionalen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen leisten. Im Positionspapier werden als zentrale Bausteine einer vollständigen regenerativen Energieversorgung die Techniken Power-to-Heat, Power-to-Gas, Power-to-Liquid und Elektromobilität gesehen. Das UBA schließt die energetische Nutzung von Anbaubiomasse, Atomenergie und Carbon Capture and Storage (CCS) als Bausteine für ein nachhaltiges Energiesystem aus.
Was muss die Industrie ändern?
Die Industrie erzeugt nach der Energiewirtschaft die meisten Emissionen. Als wichtige Ansatzpunkte bei der Transformation listet das Positionspapier folgende Bereiche auf:
- Steigerung der Energieeffizienz in Querschnittstechniken
- Umstellung auf treibhausgasneutrale Energieträger
- Umstellung auf treibhausgasneutrale Rohstoffe
- Umstellung von Prozesstechniken
- Flexibilisierung der Stromnachfrage
- verstärkte Nutzung industrieller Abwärme
- effiziente Nutzung von kohlenstoffhaltigen Reststoffen
Beitrag aus den Handlungsfeldern Gebäude und Verkehr
Im sogenannten Handlungsfeld "Gebäude" liegen ebenfalls substantielle Möglichkeiten zur Veränderung. Das Positionspapier nennt dabei die energetische Sanierung von Stadtquartieren und die langfristige Planung energetischer Sanierungsmaßnahmen für Gebäude. Auch muss die finanzielle Förderung im Bereich der Gebäude überdacht werden. Die Autoren des Positionspapiers fordern darüber hinaus die Anpassung des Ordnungsrechts.
Die Wohnungswirtschaft und ihr Beitrag zur Energiewende beleuchtet die Springer-Gabler Autorin Astrid Schulz im gleichnamigen Buchkapitel.
Die Emissionen aus dem Verkehr sind seit dem Referenzjahr 1990 nicht gesunken. Die durch technische Verbesserungen an den Fahrzeugen erzielten Verminderungen werden durch den Anstieg des Verkehrsaufwandes zunichte gemacht. Die Steigerungen im Flug- und Güterverkehr erschweren die Situation. Das UBA sieht die Möglichkeit zur Erreichung der Klimaschutzziele im Handlungsfeld Verkehr nur dann gegeben, wenn die Verkehrsvermeidung und –verlagerung zusammen mit einer Verbesserung der Energieeffizienz in Kombination mit der Umstellung auf alternative Antriebe und treibhausneutrale Energieträger einhergehen. Auch bei diesem Handlungsfeld muss der Ausstoß an Treibhausgasemissionen wie im Energiebereich schließlich gleich null werden.
Aufruf an die Politik
Das Positionspapier des UBA ist mit dem konkreten Aufruf an die Politik verbunden, anspruchsvolle klimapolitische Entscheidungen zu treffen und erfolgreich umzusetzen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. "Die Dekarbonisierung von Wirtschaft und Gesellschaft erfordert über die sektorale Betrachtung hinaus auch querschnittsorientierte Denkweisen, Maßnahmen und politische Instrumente.", heißt es im Papier. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die konkrete Umsetzung der Klimaschutzplanungen nur mit bürgerschaftlichem Engagement zu erreichen ist und die bereits festgelegten Ziele bis 2020 nur erreicht werden, wenn bei den bereits getroffenen Maßnahmen im Klimaschutzplan 2020 deutlich nachjustiert wird.