Dienstreisen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung werden auch im Jahr 2016 durch Emissionsminderungsgutschriften aus ausgewählten Klimaschutzprojekten kompensiert. Das Umweltbundesamt startete gerade die Ausschreibung für mehr als 235.000 Gutschriften. Die Höhe der Gutschrift ermittelt sich aus dem Umfang der Emissionen, die bei den Kraftstoffverbräuchen der Dienstwagen und der Flugreisen bei den Reisen entstehen. Flugreisen werden dabei mit dem dreifachen Faktor belegt, da Emissionen des Luftverkehrs in großer Höhe klimaschädlicher sind als solche am Boden.
Im Jahr 2015 wurden 203.630 Gutschriften und damit 15 Prozent weniger als im Jahr 2016 benötigt, um alle Dienstreisen mit dem Flugzeug oder dem Dienstwagen klimaneutral zu stellen. Bewerben können sich international anerkannte Klimaschutzprojekte, die sich durch eine nachhaltige Entwicklung auszeichnen. Die Ausschreibung enthält Qualitätskriterien, die zusätzlich die ökologische und soziale Entwicklung in der Projektregion sicherstellen sollen. Die Kriterien sind an den Ansätzen des deutschen Klimaschutzplans 2050 und an den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen orientiert.