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2014 | OriginalPaper | Chapter

1. Kommunalwirtschaft: nur scheinbar ein singuläres Phänomen – Anmerkungen zum Erfordernis eines neuen Verständnisses

Author : Prof. Dr. Michael Schäfer

Published in: Kommunalwirtschaft

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Kommunalwirtschaft – eine Realität, ein Begriff, ein Phänomen, eine diffuse Beschreibung, eine zu verteufelnde Entgleisung der Ökonomie und ebenso die gefeierte Alternative zu einer pervertierten Globalwirtschaft. Schon der erste Blick zeigt, dieses Wort hat viele Facetten. Ins Leben getreten ist der Sachverhalt selbst mit der Herausbildung kommunaler Strukturen im staatsrechtlichen Sinne, ein Prozess, dessen Beginn in Deutschland auf das frühe 19. Jahrhundert datiert wird. Kommunale Unternehmen, als heute wichtigste Existenzform von Kommunalwirtschaft, entstanden in Deutschland in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

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Footnotes
1
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Autor des vorliegenden Buches auf Vorarbeiten zurückgreift, die er bei der Konzipierung des Moduls „Grundlagen der Kommunalwirtschaft“ für den deutschlandweit ersten Masterstudiengang Kommunalwirtschaft an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) eigenständig geleistet hat. Dieser 2010 implementierte Studiengang ist inzwischen erfolgreich akkreditiert, was auch als Gütesiegel für die Lehrmaterialen gelten darf, die originär für dieses Lehrangebot entstanden, das kein Vorbild hat.
 
2
Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 8. 12. 2009, Geschäftszeichen 4 U 129/09), Landgericht Nürnberg-Fürth (Beschluss vom 9. 12. 2008), Landgericht Bremen (Beschluss vom 22. 10. 2009, Geschäftszeichen 2 W 92/09), Landgericht Bochum (Beschluss vom 30. 6. 2009, Geschäftszeichen I-12 O 13/09).
 
3
Sie ist seit 2010 stellvertretende Vorsitzende der Partei Die Linke und seit November 2011 eine von zwei Ersten Stellvertreterinnen des Vorsitzenden der Bundestagsfraktion.
 
4
Diese Einschätzung kann umfassend mit Tatsachen belegt werden. Exemplarisch sei die Vernichtung elementarer Existenzgrundlagen der Menschheit wie die der tropischen Regenwälder genannt.
 
5
In Ländern ohne solche ausgeprägten Kommunalstrukturen verfolgen wir aktuell die Entwicklung von genossenschaftlichen und ähnlich kooperativen Wirtschaftsstrukturen. Auch dies kann als Beleg dafür gewertet werden, dass eine dezentrale, an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Produktionsweise unter dem Dach des Kapitalismus keine temporäre, sondern eine strategische Dimension hat.
 
6
Stephan Weil, seit 2013 Ministerpräsident des Landes Niedersachsen und zuvor Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover und Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), argumentiert dazu wie folgt: „Es ist noch nicht lange her, da war die Zukunft der Kommunalwirtschaft ungewiss. Das ist heute ganz anders. warum? Weil die kommunalen Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden genießen. Weil sie ihre Leistungen wirtschaftlich und in guter Qualität abliefern. Und weil die Kommunalwirtschaft als Partner des Staates unverzichtbar ist.“
Verband kommunaler Unternehmen (2012, S. 6)
 
7
Mit dieser Zielsetzung wurde im Jahr 2011 in Berlin der IWK Wissenszentrum Kommunalwirtschaft, e. V. gegründet. Dieser Verein hat das Ziel, Forschungen zu kommunalwirtschaftlichen Themen zu initiieren und zu fördern. Mitglieder sind per Stand April 2014: BSR Berliner Stadtreinigung, Berlin; Elblandkliniken GmbH, Meißen; Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin; Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Jungnickel, Berlin; Stadtentsorgung Potsdam GmbH, Potsdam; Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH, Berlin; Stadtwerke Schwedt GmbH, Schwedt; Thüga AG, München; UNTERNEHMERIN KOMMUNE, Fachzeitschrift für kommunalwirtschaftliches Handeln, Panketal bei Berlin; Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Berlin.
 
8
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. Juli 2010,Internetrecherche unter www.​bundestag.​de am 5. August 2012.
 
9
Daniela Dahn greift diesen Gedanken vom Bürgereigentum in ihrem Buch „Wir sind der Staat“ auf. Die nachfolgend zitierten Aussagen lassen sich m. E. auch auf die Kommune in ihrer derzeitigen Eigenschaft als juristische Person übertragen: „Der Jurist Henning Uhlenbrock hat im Jahr 2000 in seiner Dissertation „Der Staat als juristische Person gezeigt, dass die umstrittene Lehre (gemeint ist das Staatsverständnis nur als juristische Person – d. A.) mit tragenden Prinzipien des Grundgesetzes unvereinbar sei. Das Bekenntnis zur Volkssouveränität (Grundgesetz Artikel 20) stehe im Widerspruch zu dem anhaltenden Dualismus von staatlicher Obrigkeit und bürgerlicher Gesellschaft. Die juristische Verselbständigung des Staates lässt das Volk, auch in seiner Eigenschaft als Eigentümer, (Hervorhebung – d. A.) zu einem sekundären Willensorgan der Staatsperson herabsinken, wo es doch Ursprung aller staatlichen Gewalt sein sollte. Dem wird gemeinhin entgegengehalten, ohne die Rechtsfähigkeit des Staates gebe es niemanden, der für unrechtsmäßige Maßnahmen von Behörden hafte. Aber der Staat kann nur mit Geld aus dem Staatshaushalt haften, also mit dem Geld der Bürger. Marx spricht vom „Volkssäckel“. Das ist ja der Aberwitz – der Staat haftet mit einem Vermögen, das ihm als Rechtsfiktion eigentlich nicht gehört. Der Staatshaushalt sollte dem Volke gehören.“
Dahn (2013).
 
10
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vom 1. Dezember 2009.
 
Literature
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Metadata
Title
Kommunalwirtschaft: nur scheinbar ein singuläres Phänomen – Anmerkungen zum Erfordernis eines neuen Verständnisses
Author
Prof. Dr. Michael Schäfer
Copyright Year
2014
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-05839-5_1