Skip to main content
Top

06-02-2020 | Kommunikation | Infografik | Article

Die beliebtesten Treiber für die Kaufentscheidung

Author: Johanna Leitherer

1:30 min reading time

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
print
PRINT
insite
SEARCH
loading …

Ob bei Produkten, Dienstleistungen oder Events: Viele Verbraucher informieren sich zuerst im Internet, bevor sie sich zum Kauf entscheiden. Das Meinungsbild kann durch Plattformen jedoch verzerrt sein.

Für mehr als jeden zweiten Online-Shopper stellen die Rezensionen anderer Kunden eine wichtige Hilfe bei der Kaufentscheidung dar. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie des Digitalverbands Bitkom mit über 1.000 Internetnutzern. Unter den weiblichen Befragten ist das Interesse für Käufermeinungen besonders groß: Knapp zwei Drittel lesen Online-Bewertungen, die Hälfte der männlichen Online-Kunden tut es ihnen gleich.

Daneben stehen Preisvergleichsseiten bei 48 Prozent hoch im Kurs. Ebenfalls ins Gewicht fallen persönliche Empfehlungen von Freunden und Verwandten (41 Prozent), gefolgt von Testberichten, die in TV, Online- oder Printmedien erscheinen (36 Prozent). Mit 24 Prozent suchen Konsumenten vergleichsweise selten die Webseite des Händlers auf, um eine Kaufentscheidung abzuwägen. Foren und Weblogs haben als Entscheidungshilfe ebenfalls kaum Relevanz und werden lediglich von 19 Prozent vor dem Kauf besucht. Auch Soziale Netzwerke, die zwar durch Nutzerbeiträge und Influencer-Marketing eine große Plattform für Produktrezensionen bilden, genießen bei den Befragten kein hohes Ansehen (14 Prozent).

Portale dürfen Rezensionen sortieren

Online-Bewertungen erfreuen sich folglich großer Beliebtheit unter den Verbrauchern. Nicht immer aber kann davon ausgegangen werden, dass diese tatsächlich das komplette Meinungsbild zu einem Produkt oder einer Dienstleistung widerspiegeln. Online-Shops und Bewertungsplattformen behalten es sich beispielsweise vor, Rezensionen nach Relevanz zu ordnen oder sogar auszusortieren. Eine zulässige Praxis, wie der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden hat. Ausgangspunkt des Urteils war die Klage einer Fitnessstudio-Betreiberin, die dem Empfehlungsportal Yelp eine Verzerrung der durchschnittlichen Sterne-Bewertung vorwarf, da diese nur auf zwei Kundenrezensionen basierte.

print
PRINT

Related topics

Background information for this content