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Konfliktlösung nach Vertragsabschluss
Authors : Prof. Dr.-Ing. Fritz Berner, Prof. Dr.-Ing. Bernd Kochendörfer, Prof. Dr.-Ing. Rainer Schach
Published in: Grundlagen der Baubetriebslehre 1
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
Bei der Abfassung von Verträgen über Bauleistungen stellt sich die Frage, ob und wenn ja in welcher Form vorsorgliche Formulierungen für eventuelle Konfliktfälle aufgenommen werden sollen. Solche Konflikte können beispielsweise Streitigkeiten über das vereinbarte Bau-Soll, über Vertragstermine, über Qualitäts- und Abrechnungsfragen oder über Leistungsänderungen sein. Das Werkvertragsrecht nach BGB sieht hierfür keine besonderen Regelungen vor und somit kann – wenn keine gütliche Einigung erfolgt und der Vertrag sonst keine andere Vereinbarung vorsieht – nur der Weg einer Klage vor einem Zivilgericht beschritten werden. Die verschiedenen Alternativen zur Vereinbarung von BGB-ergänzenden Regelungen werden nachstehend kurz erläutert. Dabei wird nach den VOB-Bestimmungen (siehe Abschn. 10.1) und nach den Verfahren der Mediation (siehe Abschn. 10.2), der Schlichtung (siehe Abschn. 10.3), der Adjudikation (siehe Abschn. 10.4), des Schiedsgerichts (siehe Abschn. 10.5) oder des Schiedsgutachtens (siehe Abschn. 10.6) unterschieden.