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20-11-2012 | Konstruktion + Entwicklung | Schwerpunkt | Article

Produktentwicklung - Ärger bei Anleitungen vermeiden

Author: Herbert J. Joka

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Mangelhafte Anleitungen für die Montage oder die Bedienung von Produkten sind immer ärgerlich. Für den Kunden, weil es unnötig Zeit und Nerven kostet sich zurechtzufinden, für den Hersteller, weil er von Amts wegen vom Marktüberwacher kontaktiert werden kann.

Ordentliche "Anleitungen", wie der Norm-Begriff korrekt lautet, sind aufwendig zu erstellen und sie verursachen Kosten. Allzu oft muss man, wenn man genauer hinschaut, feststellen, dass sie mangelhaft sind. Sei es, dass bei einem Konsumenten-Produkt die falsche Anleitung beigelegt ist, die Amtssprache fehlt, oder, dass sie selbst beim besten Willen didaktisch-redaktionell keinen Sinn ergibt. Im Sinnes des anzuwendenden Rechts bedeutet das: das in Verkehr gebrachte Produkt ist nicht rechtskonform!
Selbst ein vergleichsweise simples Haushaltsprodukt wie ein WC-Sitz, der in Asien hergestellt und mit falscher beiliegender Anleitung wie auch falsch aufgedruckter Montageskizze in die EU verschifft wird, kann so für den Importeur oder Weiterverarbeiter zum ernsten Problem werden. Denn er muss günstigenfalls ab der nächsten Charge nachbessern. Sowohl der Hersteller wie auch Inverkehrbringer müssen die Norm DIN EN 82079-1 oder VDE 0039-1:2010-10:2010-10 beachten.

Je komplizierter, komplexer und funktional umfangreicher ein Produkt ist, umso grösser ist selbstverständlich auch der Aufwand, eine konsistente und rechtskonforme Anleitung zu erstellen, die der in Verkehr gebrachten Produktversion entspricht. Für die Produktions- und Lieferkette bedeutet das, ein Dokumentenmanagement sicherzustellen, das den Informationsprozess immer zuverlässig abbildet.

Die Konsumenten in der EU haben gemäß dem European Market Surveillance System die Möglichkeit, Produkte von denen sie der Auffassung sind, dass sie nicht rechtskonform sind, anzuzeigen. Dazu gehören auch die Anleitungen.

Zuständig sind hierfür beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die so genannten "Marktüberwacher" bei der Bezirksregierung, in der der Hersteller oder Importeur ansässig ist. Auch über das Internet kann EU-weit über www.icsms.de Anzeige eingereicht werden, die an die zuständige Behörde übermittelt wird, in der zentralen Datenbank gespeichert wird.

Von Amts wegen werden dann die behördlichen Schritte gegen den Hersteller oder Importeur in die Wege geleitet, die von einer amtlichen Information bis zur EU-weiten Sperrung reichen können. Normgerechte Anleitungen besitzen dieselbe Priorität wie Abmasse, Materialien oder Masse.

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Source:
Recht für Ingenieure

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