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EU-Taxonomie stößt bei Kommunalkrediten an Grenzen

  • 21-09-2023
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Der Finanzmarkt soll nach dem Willen der EU Kapital in grüne Investitionen lenken - das gilt auch für kommunale Kredite. Doch die Vorgaben der EU-Taxonomie kollidieren zum Teil mit den Vorschriften für die öffentliche Hand. 

Die EU-Taxonomie will gezielt Kapital in nachhaltige Projekte lenken. Doch bei kommunalen Darlehen muss die Politik nacharbeiten, um grüne Investitionen nicht zu lähmen.


Da Gemeinden und ihre Versorgungsunternehmen als Kreditnehmer entsprechend der EU-Taxonomie künftig berichtspflichtig sind, haben Forscher des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) in Berlin mögliche Zielkonflikte des Sustainable-Finance-Prozesses analysiert und die Folgen für Kommunen systematisch aufgearbeitet. Herausgekommen ist ein umfassendes Policy Paper, das das Institut nun veröffentlicht hat. Es enthält Empfehlungen, das "Impulse für den weiteren Rechtsetzungsprozess der EU geben und die Implementierung in der Bundesrepublik unterstützen" will. 

Die Wissenschaftler raten, dass Kommunen und ihre Spitzenverbände im Verbund mit Banken, einschlägigen Verbänden, Wirtschaftsprüfungen und Finanzdienstleistern darauf hinwirken, dass die Praktikabilität der Nachhaltigkeitsberichterstattung für sie selbst und die sie finanzierenden Banken gewahrt wird. 

Standards widersprechen kommunalen Vorgaben

Klärungsbedarf sehen die Forscher bei den unterschiedlichen Indikatorensystemen und komplexen Standards, die neben der EU-Taxonomie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen. Hier benötigten die Kommunen einen "möglichst handhabbaren Rahmen". So bestehe gegenwärtig die Gefahr, dass jede Bank ihr eigenes Reporting-Instrument entwickelt. "Das würde die Unübersichtlichkeit für die Kommunen noch weiter vergrößern", erläutert Henrik Scheller, der das Team Wirtschaft, Finanzen und Nachhaltigkeitsindikatorik am Difu leitet.

Ein weiterer Punkt neben der politischen Debatte um die ökologischen Ziele der EU-Taxonomie sei die Erarbeitung sozialer Standards. Diese werden voraussichtlich erst in der nächsten Legislaturperiode des Europäischen Parlaments ab Mai 2024 wieder auf die politische Agenda gesetzt werden. "Die soziale Dimension muss bei dem Gesamtprozess unbedingt berücksichtigt werden, da ein Großteil der kommunalen Daseinsvorsorge sozialpolitisch motiviert ist", betont Difu-Wissenschaftler Christian Raffer. Die ökologische Dimension dürfe nicht zu Lasten der sozial Schwächeren ausgespielt werden.

Kollision mit Haushaltsgrundsätzen

Auch das Sustainable Finance einen Nachhaltigkeitsnachweis für einzelne Projektfinanzierungen erfordere, führe zu einem Zielkonflikt mit dem kommunalen Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung. Denn danach seien grundsätzlich alle öffentlichen Einnahmen für sämtliche Ausgaben einsetzbar. "Auch die Kreditaufnahme erfordert keinen expliziten Verwendungsnachweis für spezifische Investitionen", monieren die Difu-Fachleute. Eine künftige Lösung dürfe Kommunen nicht in ihrer Haushaltsautonomie über Gebühr einschränken. 

Zudem sollte geprüft werden, ob grüne Kredite vollständig auf die Verschuldung angerechnet werden müssen, wenn sie der Prüfung durch die Kommunalaufsicht der Länder unterliegen. "Wenn man sich hier auf Ausnahmen verständigen könnte, ließe sich der Anteil nachhaltiger Investitionen womöglich deutlich steigern. Gleichwohl braucht es auch hierfür einen entsprechend fundierten Nachweis unter Verwendung geeigneter Kennzahlen und Indikatoren", sagt Difu-Wissenschaftlerin Frida von Zahn.

Hintergrund: Das Papier des Defu ist im Rahmen des vom Bundesforschungsministeriums geförderten Projekts "Nachhaltige Finanzierung kommunaler Klimainvestitionen unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie" entstanden und Teil der Fördermaßnahme "Klimaschutz und Finanzwirtschaft".

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