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14-09-2018 | Krisenmanagement | Schwerpunkt | Article

Selbstverwaltete Insolvenz eher für große Firmen

Author: Annette Speck

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Große Unternehmen entscheiden sich im Pleitefall immer öfter für ein Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung, wie eine Studie zeigt. Doch ohne Sanierungsspezialisten an Bord geht es nicht.


Laut der Studie "Sechs Jahre ESUG – Durchbruch erreicht" der Boston Consulting Group (BCG) ist die Zahl der Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung so hoch wie nie seit Einführung des "Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) im Jahr 2012. Insbesondere für größere insolvente Firmen hat sich die Eigenverwaltung demnach als Standardverfahren etabliert. Zwar werden heute insgesamt noch immer nur knapp drei Prozent der Insolvenzen in Eigenverwaltung abgewickelt, aber unter den größten Pleiteunternehmen entschieden sich im vorigen Jahr bereits 64 Prozent für ein Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung (2016: 58 Prozent, 2015: 20 Prozent).

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Sanierungsexperten in der Unternehmensspitze nötig

"Vor allem große Unternehmen erkennen einen Vorteil darin, auch in Krisensituationen im Management am Ruder zu bleiben. Und sie sind damit erfolgreicher als viele kleine“, sagt Rüdiger Wolf, Partner bei BCG und Experte für Unternehmensrestrukturierung. So wurden denn auch fast 80 Prozent der 50 größten selbstverwalteten Insolvenzen erfolgreich abgeschlossen. Demgegenüber liegt die Erfolgsquote aller insolventen Firmen in Eigenverwaltung bei 60 Prozent.

Größere Unternehmen seien auf die Komplexität des Verfahrens häufig besser vorbereitet und verfügten über die nötige Liquidität für die Umsetzung des Verfahrens in Eigenverwaltung, so Wolf. Zudem holten sich drei von vier der Top-50-Pleitiers Sanierungsexperten in die Geschäftsführung oder den Vorstand. Die Studienergebnisse basieren auf der Analyse von 1.513 Insolvenzverfahren zwischen dem 1. März 2012 und 31. Januar 2018.

Schnellere Unternehmenssanierung

Der BCG-Studie zufolge überzeugen Eigenverwaltungsverfahren besonders durch Schnelligkeit. Dies zeige sich sowohl bei der Dauer des Eröffnungsverfahrens als auch bei der eigentlichen Verfahrensdauer nach Eröffnung bis zur Aufhebung.

Als Beispiel nennt etwa das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. die Eisengießerei Karlshütte, die aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung beantragte, wobei auch ein Chief Restructuring Officer eingesetzt wurde. Bereits nach sieben Monaten konnte der Insolvenzplan aufgehoben werden, da die Restrukturierungsmaßnahmen erfolgreich waren. Mit einem ebenso schnellen Verfahren rechnet laut des Saarländischen Rundfunks auch die Bruch-Brauerei. Sie meldete Ende Juni 2018 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung "als taktische Maßnahme" an, um Zeit zu gewinnen, da sie eine hohe Steuernachzahlung nicht auf einen Schlag zurückzahlen könne. Bis Ende des Jahres soll die Situation bereinigt und das Verfahren abgeschlossen sein.

Bernd Heesen und Vinzenth Wieser-Linhart führen in dem Buchkapitel "Insolvenzrecht kompakt" neben weiteren Vor- auch Nachteile einer Insolvenz in Eigenverwaltung auf (Seite 34/35):

Vorteile der Eigenverwaltung
Nachteile der Eigenverwaltung
  • Keine Einarbeitungszeit (im Vergleich zum Fremdverwalter)
  • Kontinuität der Unternehmensführung
  • Sanierung unter Vollstreckungsschutz
  • Finanzierung der Lohnkosten durch Insolvenzgeld
  • Gegebenenfalls ein hoher Beratungsaufwand für ein insolvenzunerfahrenes Management
  • Misstrauen gegenüber dem Management, das oftmals für die Insolvenz verantwortlich ist/war

Der Insolvenz den Makel nehmen

Ein Grundproblem besteht beim Thema Insolvenz hierzulande darin, dass allein der Begriff in Deutschland negativ belegt ist. Folglich haftet insolventen Unternehmen meist ein Makel an. Dabei zielt insbesondere das ESUG unter anderem darauf ab, das deutsche Insolvenzverfahren näher an das US-amerikanische Chapter 11-Verfahren des U.S. Bankruptcy Code heranzuführen, wie Jens Uhlendorf und Enno Ruppert betonen. "Dieses gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wird in den USA sehr häufig gewählt und von den am Wirtschaftsleben teilnehmenden Akteuren als nicht ungewöhnlicher und damit vergleichsweise 'normaler' Bestandteil des Lebenszyklus eines Unternehmens akzeptiert, ohne dass gegenüber dem betroffenen Unternehmen ein schädlicher Vertrauensabschlag gemacht würde", erläutern die Springer-Autoren in dem Fachbeitrag "Umsetzungsbarrieren einer ganzheitlichen Sanierung" auf Seite 2012.

Anders als in Deutschland wird in den USA das Insolvenzverfahren grundsätzlich in Eigenverwaltung abgewickelt.

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