Zusammenfassung
In Deutschland gibt es 9,2 Mio. Eigentumswohnungen, die entweder vom Eigentümer eigengenutzt oder vermietet werden. In beiden Konstellationen hat der Eigentümer ggf. ein Interesse, einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zu errichten, entweder für sich oder für seinen Mieter, weil dieser es verlangt oder weil die Eigentumswohnung dazu aufgewertet und der Mietertrag erhöht wird. Umgekehrt hat der Mieter ein Interesse, unabhängig davon, ob sein Vermieter Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist oder nicht, dass er eine Ladestation am Mietobjekt errichten lassen kann, wenn der Vermieter es nicht selbst vornimmt.