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11-01-2021 | Lieferkettenmanagement | Schwerpunkt | Article

Menschenrechte stehen noch am Ende der Lieferkette

Author: Michaela Paefgen-Laß

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Die Automobilindustrie hat Marktmacht und E-Mobilität ist ihr nächstes großes Ding. Doch die Bedingungen, zu denen Rohstoffe für den Batteriebetrieb gefördert werden, zwingen Hersteller auf die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten zu achten.

Die Nachfrage für Kobalt ist riesig und wird nicht abbrechen. Im Gegenteil. Der Klimawandel beschleunigt den Umstieg von Autos mit Verbrennermotoren auf batteriebetriebene Elektromobilität. In der Batterieherstellung wird Kobalt gebraucht. Und selbst wenn sich längst nicht jeder deutsche Autofahrer in den kommenden Jahren von seinem Benziner verabschieden wird, mit Smartphone und Tablet in der Tasche, trägt er weiter zum massenhaften Abbau des wertvollen Rohstoffes bei, der zu 60 Prozent in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) stattfindet. 

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Risikomanagement im Unternehmen

Aus der heutigen Perspektive kann Risikomanagement als Gesamtheit aller Maßnahmen nur durch eine unternehmensweite, ganzheitliche und antizipative Betrachtung sämtlicher Risiken in einem bereichsübergreifenden Prozess sinnvoll und effektiv betrieben werden. 

Faire Schokolade, faire Kaffeebohnen und auch faire Textilien gehören für Kunden im B2C-Handel mittlerweile zum guten Ton. Im B2B-Bereich achten Geschäftspartner, Investoren oder Banken zunehmend auf die Einhaltung von CSR-Richtlinien. Mit Rohstoffen wie dem Kobalt ist das aber so eine Sache. 

Menschenrechtsrisiko bei Rohstoffen besonders hoch

Rund 20 Prozent des Kobalts aus der DRK wird im Kleintagebergbau gewonnen. Prekäre Arbeitsverhältnisse, fehlende Sicherheitsvorkehrungen und Kinderarbeit sind hier ein besonders großes Problem. Der im Juli veröffentlichte Forschungsbericht "Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten - Risiken und Chancen für Branchen der deutschen Wirtschaft" zählt den Kobaltabbau zu den Ereignissen entlang der Wertschöpfungsketten der Automobil- und Elektroindustrie, mit besonders großen menschenrechtlichen Risiken. Die Studie der Berliner Beratungseinrichtung Adelphi in Zusammenarbeit mit EY ist eine weitere Maßnahme, mit der der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung den Dialog mit Unternehmen bezüglich ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht seit 2016 intensivieren will.

Aus rund 100 im Rahmen der Erhebung betrachteten Branchen wurden 29 Branchen  mit erhöhtem Risiko menschenrechtlicher Verletzungen entlang ihrer Wertschöpfungsketten identifiziert und elf davon eingehend analysiert: Automobil, Chemie, Elektronik, Telekommunikation und Digitales, Energieversorgung, Finanzdienstleistungen, Groß- und Einzelhandel, Maschinenbau, Metallindustrie, Nahrungs- und Genussmittel, Textilien und Leder, Tourismus und Freizeit. 

Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen

"In diesen Branchen treten menschenrechtliche Risiken mit besonderer Relevanz auf. Zudem weisen die Branchen eine hohe internationale Verflechtung sowie eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung auf", so die Studienautoren. Sie thematisieren die menschenrechtlichen Herausforderungen und zeigen auf, wo Unternehmen bereits ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Auf der anderen Seite: Kinderarbeit, Lohnknechtschaft, Sklaverei, Raubbau und sexuelle Ausbeutung sind nur eine Auswahl der berichteten Menschenrechtsverletzungen.

Die fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht (NAP, 2016):

  1. Eine öffentliche Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ist vorhanden.
  2. Ein Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte besteht (Risikoanalyse).
  3. Entsprechende Maßnahmen zur Abwendung und Kontrollen ihrer Wirksamkeit sind eingeführt.
  4. Es erfolgt eine Berichterstattung.
  5. Das Unternehmen etabliert oder beteiligt sich an einem Beschwerdemechanismus.

Lieferketten lückenlos transparent machen

Multinationale Konzerne und von ausländischen Zulieferern abhängige Mittelständler sind bestens beraten, das Risiko solcher Verletzungen innerhalb ihrer Lieferketten zu prüfen und die Gefahren transparent dazulegen. Zur Einhaltung der im NAP formulierten Kernelemente sollte sich bis zum Ablauf des Jahres 2020 mindestens jedes zweite international tätige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen verpflichtet haben – ansonsten droht die gesetzliche Regulierung. Und genau die steht nun ins Haus. Denn nur 13 bis 17 Prozent der für eine quantitative Erhebung des NAP beobachteten deutschen Unternehmen erfüllen alle fünf NAP-Anforderungen, weitere zehn bis zwölf Prozent befinden sich zumindest "auf einem guten Weg" dahin, das ist aus dem im Oktober veröffentlichten Abschlussbericht des NAP-Monitorings zu lesen. 

Kritiker des sogenannten Lieferkettengesetzes fürchten unter anderem die Kosten, die durch digitale Überwachungssysteme entlang der Wertschöpfungskette entstehen und den bürokratischen Mehraufwand. Doch der Druck auf Unternehmen "ihre Menschenrechtsverantwortung individuell und praxistauglich zu adressieren – um damit zu einer stetigen Verbesserung für betroffene Beschäftigte, Gemeinden und Verbraucher beizutragen" wächst, schreiben die Springer-Autorinnen Jutta Knopf, Remo Klinger und Karina Hildebrandt in "Menschenrechtskonforme Unternehmensführung mithilfe des Risikomanagements" (Seite 126). 

Menschenrechte: Strategisches oder operatives Risiko?

Aktionspläne wie der NAP sind heute in 23 Ländern formuliert. Sie machen Unternehmen zu Gestaltern und fordern sie auf, ihren CSR-Risiken proaktiv zu begegnen. Die Springer-Autorinnen adressieren in ihren Überlegungen die Konflikte zwischen Menschenrechtsschutz und ökonomisch-orientierten Risikomanagementansätzen (Seite 128). 

Unternehmensinternes Risikomanagement zielt darauf, Risiken zu erkennen, effizient zu managen und Kosten zu sparen. Der Prozess setzt voraus, dass die identifizierten Risiken eindeutig kategorisiert werden können: handelt es sich bei ihnen um strategische Risiken oder operative Risiken? Während Reputationsrisiken, Cyberrisiken oder Umweltrisiken nach Ansicht der Autorinnen recht schnell einzuordnen sind, ist die Risikoeinordnung bei Menschenrechtsverletzungen noch unklar und es fehlt an Methoden-Know-how zur Bewertung dieser Gefahren. Zudem sei Risikomanagement von Natur aus finanzgerichtet. 

Eine einfache Integration von Menschenrechtsrisiken in das unternehmensinterne Risikomanagement halten die Autorinnen daher für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Ihr Fazit: "Da die konzipierten selbstregulativen Maßnahmen teilweise erhebliche Investitionen und Mentalitätswandel der Unternehmen voraussetzen, empfiehlt sich zur effektiven Begegnung und Vermeidung des Konfliktpotenzials vor allem die entsprechende öffentliche oder ergänzende nicht-staatliche Regulierung." (Seite 143)

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