Feinstaub entsteht zwangsläufig bei der Verbrennung fester Brennstoffe. Davon ist auch Holz betroffen. Die Feinstaubemissionen sollen nun bis Ende des Jahres durch verschärfte Grenzwerte eingedämmt werden. Das geht oft nur durch den nachträglichen Einbau von Filtern.
Die Winterzeit bringt für Besitzer eines Kaminofens traditionell eine Atmosphäre voller Behaglichkeit und Wärme, begleitet vom beruhigenden Knistern des Holzes und dem faszinierenden Anblick der Flammen. Doch ab dem 31.12.2024 könnte sich dies für viele ändern, da eine neue Fassung der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft tritt.
Alle Ofenarten betroffen
Diese Regelung betrifft sämtliche kleinen bis mittleren Heizanlagen wie Kamine, Pellet-, Kachel- und Koksöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und die festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht erfüllen. Bereits seit Ende 2020 müssen ältere Anlagen, die vor 1995 installiert wurden, nachgerüstet sein, während Anlagen, die bis Ende 2014 eingebaut wurden, schon die Grenzwerte der ersten Stufe einhalten mussten.
Seit 2015 müssen neu eingebaute Anlagen bereits die strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe erfüllen, und ab dem 1. Januar 2025 gilt dies für alle Anlagen.
Um auch nach dem Stichtag den Kamin weiterhin nutzen zu können, besteht die Möglichkeit zur Nachrüstung mit aktiven oder passiven Partikelfiltern.
Der Feinstaubfilter, auch Staubabscheider genannt, reduziert Luftverschmutzung, indem er ultrafeine Partikel und Schadstoffe aus Holzverbrennung abfängt. Gesetzlich sind Kaminbesitzer durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die dazugehörige schon genannte Verordnung zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten verpflichtet. Bei Überschreitung müssen alte Kaminöfen angepasst, ausgetauscht oder mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden.
Aktive Filter effizienter
Aktive Filter, die bis zu 90 Prozent der Staubpartikel ausfiltern können, zeitigen Kosten von etwa 1.000 Euro. Dieses System basiert auf der elektrostatischen Abscheidung und lässt sich direkt ins Rauchrohr integrieren. Durch elektrostatische Aufladung im Filter haften Staubpartikel am Rohrinneren und werden so am Austritt in die Umwelt gehindert.
Im Gegensatz zu passiven Filtern, die Schadstoffe in weniger schädliche Substanzen umwandeln, fokussiert sich der aktive Feinstaubfilter primär auf die Entfernung von Feinstaubpartikeln aus den Abgasen. Für die Nutzung eines aktiven Feinstaubfilters ist ein Stromanschluss notwendig.
Passive Filter hingegen sind mit rund 300 Euro günstiger in der Anschaffung. Diese Katalysatoren, gefertigt aus Keramik oder Metall, katalysieren, also beschleunigen chemische Reaktionen, durch die Substanzen umgewandelt werden. Passive Filter transformieren im Zuge der Verbrennung gefährliche Substanzen wie Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe aus dem Rauch in harmloseres Kohlenstoffdioxid und Wasser, während sie gleichzeitig Feinstaubpartikel einfangen.
Der Betrieb dieser passiven Staubfilter erfolgt ohne elektrische Energie, was eine Reduktion der Energiekosten ermöglicht. Abhängig von der Nutzungshäufigkeit ist ein Austausch der Filtereinheit nach ein bis zwei Jahren erforderlich. Der Einbau des Staubabscheiders kann entweder vor dem Abgasauslass oder direkt im Rauchabzugsrohr erfolgen.
Bei Unsicherheiten, ob eine Umrüstung notwendig ist oder bezüglich der anfallenden Kosten, sollte man sich an den Schornsteinfeger wenden.