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30-07-2021 | M&A-Management | Gastbeitrag | Article

Corona-Krise wird für Marktbereinigung sorgen

Author: Dr. Ludwig J. Weber

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Die Corona-Pandemie stellt Unternehmen vor enorme Hürden. Das wahre Ausmaß der Krise ist längst nicht abzusehen. Eine Marktbereinigung durch Fusionen, Übernahmen oder Insolvenz kann jedoch auch Chancen bieten.

Fest steht, dass infolge der Corona-Pandemie unabhängig von der Unternehmensgröße Übernahmen stattfinden werden. Selbst in schwer sanierbaren Branchen wird es zu Transaktionen kommen. Zwar ist es momentan nicht einfach, passende Interessenten zu finden – viele Investoren haben derzeit Probleme, ihr eigenes Unternehmen durch die Krise zu führen – aber Zukäufe in der Krise bringen gleichermaßen Möglichkeiten für angeschlagene wie auch finanziell stabile Unternehmen mit sich.

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Übernahmen in Zeiten von Corona

Es reicht jedoch nicht, ein angeschlagenes Unternehmen nur deshalb zu erwerben, weil der Anteilseigner es gerade günstig abgibt. Denn rutscht das erworbene Unternehmen später in die Insolvenz, wird der Insolvenzverwalter den Kaufpreis immer auf seine Angemessenheit prüfen. Sollte dieser unangemessen sein, wird der Verwalter das Geschäft anfechten, was nicht nur zur Rechtsunsicherheit führen kann. Auch hohe Kosten und im schlimmsten Falle sogar der Verlust des Unternehmens können Folgen der Anfechtung sein.

Bei einer Übernahme anderer Unternehmen besteht zudem die Gefahr, dass jene mit Verbindlichkeiten überlastet sind. Denn viele haben coronabedingt bereits finanzielle Hilfe in Anspruch genommen und es sind eben diese Passiva, die eine Sanierung des Unternehmens erschweren könnten. Entscheidend für den Erfolg einer Unternehmensübernahme ist deshalb ein rechtssicherer Erwerb mit einer klaren Strategie.

Wachstum trotz Corona-Krise

Wurde ein Investor auf ein Unternehmen aufmerksam, bringt dies viele Chancen mit sich: Die eigenen Geschäftsfelder können erweitert werden. Auch könnte durch den Zukauf das bisherige Produktportfolio erweitert werden. Ebenso lässt sich so die Fertigungstiefe erhöhen, sprich, die Produktion produktrelevanter Teile ins Haus geholt werden. Dies macht das Unternehmen wiederum unabhängiger von Fremdleistungen externer Zulieferer oder Dienstleister. Auf lange Sicht kann sich dies auszahlen.

Das Unternehmen kann bei der Übernahme eines Wettbewerbers außerdem zusätzlich von dessen Marktpositionierung profitieren. Beispielsweise durch die Übernahme des jeweiligen Kundenpools oder durch den Vorstoß des zukaufenden Unternehmens in die Märkte des Übernommenen. Auch über Teilzukäufe ergeben sich Wachstumsmöglichkeiten, etwa durch das Erschließen bisher unbearbeiteter, aber lukrativer Geschäftsfelder.

Vorbereitung bei Übernahmen entscheidend

Wichtig ist für übernahmewillige Unternehmen eine gute Vorbereitung, diese hat eine enorme Signalwirkung auf Investoren. Schließlich sollte nicht direkt der Eindruck eines Notverkaufs oder einer Zwangslage entstehen. Zudem sollte der Unternehmensinhaber für einen Wettbewerb auf Käuferseite sorgen: Mehr Interessenten steigern die Attraktivität des Unternehmens.

Für die Interessenten kommt es vor allem darauf an, die Finanzierung so früh wie möglich zu klären. Gerade Handwerksbetriebe oder kleine Mittelständler haben oft keine Erfahrung mit Finanzierungsthemen. Auch der mittlere und große Mittelstand sollte sich dafür an geschulte M&A (Mergers & Acquisitions) Berater wenden.

Durch die Pandemie existieren sowohl Unternehmen, die Schulden in Milliardenhöhe haben und deshalb einen staatlichen Kredit benötigen, als auch jene, die ihre Dienstleistungen aufgrund der Lockdowns nicht anbieten durften und deshalb kriseln. Dies ist keine typische Marktbereinigung, bei der die Spreu sich vom Weizen trennt. Denn es müssen auch Unternehmen aus dem Markt ausscheiden, die vor der Pandemie gut aufgestellt waren.

Unternehmen, deren einst starke Wettbewerber nun plötzlich vom Markt verschwinden, können das entstandene Vakuum füllen und sich von einem abgeschlagenen Platz ins Mittelfeld katapultieren. Von dort aus können sie ihre Marktchancen dann weiter steigern.

Sanierung ohne Insolvenz

Die Pandemie zwang viele Unternehmer dazu, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, um eine Fortführung ihres Unternehmens zu gewährleisten. Die Rückzahlung der finanziellen Stütze nach der Pandemie kann sich – mit Blick auf die verschlechterte Wirtschaftslage – als besonders schwierig erweisen. Dann kann ein Unternehmen vom zum Jahresanfang eingeführten Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) Gebrauch machen. Es bietet die Möglichkeit einer finanzwirtschaftlichen Restrukturierung.

Bestimmte Verbindlichkeiten im Konsens mit den betroffenen Gläubigern können hierbei abgeschnitten werden. Ein Mehrheitsentscheid von 75 Prozent der Gläubiger entkräftet zudem einzelne Akkordstörer, die eine Sanierung sonst blockieren würden. Indem sich das Unternehmen mit den Finanzgläubigern auf Sanierungsbeiträge einigt, ist eine Restrukturierung ohne Insolvenzverfahren und ohne Öffentlichkeit möglich. Das zu restrukturierende Unternehmen muss hierfür allerdings liquide sein. Sollte es bereits zahlungsunfähig sein, ist das StaRUG keine Option.

Fazit: Viele Unternehmen werden durch die Pandemie Veränderungen erleben. Geschäftsführer sollten frühzeitig mit Experten Notfallpläne, Möglichkeiten der nachhaltigen Unternehmensfinanzierung oder einer Sanierung ausarbeiten. So können mitunter aus den Herausforderungen der Pandemie Chancen entstehen, etwa durch gezielte und strategisch sinnvolle Übernahmen.

Alle tagesaktuellen Beiträge rund um die Corona-Krise finden Sie hier

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