Zusammenfassung
Mangelhaftigkeit von Leistungen ist Voraussetzung für Schadensersatz: Daher werden Sach- und Rechtsmängel ebenso erläutert wie der Unterschied zwischen Mängeln des Architektenwerks und Baumängeln. Das Kapitel umfasst eine gestufte Darstellung der Anforderungen an ein Werk, von der Beschaffenheitsvereinbarung unter Berücksichtigung der „anerkannten Regeln der Technik“ als Mindeststandard, über die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung bis zur gewöhnlichen Verwendung des Werks. Es beantwortet die Frage, unter welchen Umständen Architekten und Ingenieure nicht nur für Mängel ihrer eigenen Planungsleistungen, sondern auch für die des späteren Bauwerks haften und ob bzw. wie sie sich ggf. entlasten können. Von der Bedeutung der Einhaltung von DIN-Norm und der Einhaltung vereinbarter Planungsdetails, die letztlich dem Gesamtwerk widersprechen, über Besonderheiten bei Verträgen mit Verbrauchern, erfahren Leser/innen das Wichtigste zur Vermeidung von Haftungsfallen im vermeintlichen Interesse der Besteller. Hierbei kommen auch Fragen zu Rechtsmängel des Werkes nicht zu kurz.