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25-09-2014 | Management + Führung | Schwerpunkt | Article

Weshalb Kartelle so gefährlich sind

Author: Andreas Nölting

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Kartelle sind für Unternehmen offenbar so interessant, weil sie den lästigen Wettbewerb verhindern. Allerdings gehen die beteiligten Manager hohe Risiken ein und gefährden ihre Firmen, schreibt Springer-Autor Christian Heinichen.

Kartelle scheinen auf Unternehmen einen besonderen Reiz auszuüben. Kaum ein Monat vergeht, in dem nicht neue Meldungen über illegale Preisabsprachen zu Lasten der Kunden bekannt werden. So hat die Europäische Kommission gerade eine Strafe in Höhe von 138 Millionen Euro gegen Samsung, Phillips und Infineon erlassen. Die Unternehmen sollen illegale Absprachen zu ihrem Geschäft mit Smartcard-Chips getroffen haben. Wenige Tage zuvor traf es das sogenannte „Betonpflaster-Kartell“, das über Jahre Preiserhöhungen untereinander vereinbart hatte.

Kartelle sind für Manager offenbar so interessant, weil sie den lästigen Wettbewerb ausschließen und auf unbestimmt Zeit höhere Preise (und damit meist auch Gewinne) einbringen, als es unter fairen Bedingungen der Fall wäre. Und doch bergen die Preisabsprachen ein enormes Risiko: Bußgelder und Rechtskosten können für die rechtswidrig handelnden Unternehmen eine enorme Belastung darstellen und bis zur Zahlungsunfähigkeit führen.

Mangelnde Kenntnis des Kartellrechts

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Eine aktuelle Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen zeigt, das die Compliance-Verantwortlichen in Unternehmen die Ursache für Kartelle auch in der Rechtsunkenntnis ihrer Arbeitnehmer sehen. Die mangelnde Kenntnis etlicher  Manager des Kartellrechts sei frappierend. Um Verstöße gegen das Kartellrecht zu verhindern, führen immer mehr Unternehmen entsprechende Schulungen durch. Gerade die Risikofrüherkennung sei sehr wichtig.

Kartellrechtliche Risiken aus dem Kontakt zu Wettbewerbern ergeben sich für Unternehmen schnell. Im Springer-Buch „Compliance Officer“ schreibt Autor Dr. Christian Heinichen auf Seite 64 zu sogenannten „Hardcore-Absprachen“ über:

  • Preise, zu denen miteinander konkurrierende Waren oder Dienstleistungen an Dritte verkauft werden (Preiskartelle).

  • Produktions- oder Absatzquoten (Quotenkartelle) – also Vereinbarungen über Bandbreiten von Quoten, die nicht überschritten werden dürfen.

  • Die Aufteilung von geografischen Märkten (Gebietskartelle) – also Absprachen zu Liefergebieten.

  • Die Aufteilung von Kunden oder Kundengruppen (Kundenschutzkartelle) – also Vereinbarungen darüber, wem welche Kundengruppen „gehören“.

Um den Schaden und den Reputationsverlust aus Kartellstrafen zu verhindern, sollten Unternehmen daher ein kartellrechtliches Compliance-Programm entwickeln und einführen, meint Autor Heinichen.  Hierzu gehöre insbesondere eine objektive Analyse und Bewertung der kartellrechtlichen Risiken. Die Untersuchung müsse systematisch dokumentiert werden.

Ein aufwändiger Akt. Doch so besteht zumindest eine Chance, von negativen Schlagzeilen verschont zu bleiben.

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Strategischer Wettbewerb