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11-07-2014 | Management + Führung | Schwerpunkt | Article

Was Kontrolleure können sollten

Author: Andreas Nölting

2:30 min reading time

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Mit der geplanten Frauenquote für Aufsichtsräte kommt das Thema Corporate Governance wieder in den Blick. Springer-Autor Berthold Leube beschreibt, welche Kompetenzen und persönliche Eigenschaften ein Kontrolleur haben sollte.

Eine funktionierende Unternehmenskontrolle ist für das Gedeihen einer freien Marktwirtschaft essentiell. Eine gute Corporate Governance regelt das Zusammenspiel zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Anteilseignern.

Die Kontrolleure überwachen kritisch das Wirken der Vorstände, die Aktionäre haben als Eigentümer (zumindest theoretisch) auf der Hauptversammlung das letzte Wort über Personalien und Unternehmenspolitik. Eine volkswirtschaftlich wichtige Aufgabe: Gut überwachte Firmen haben laut Untersuchungen einen höheren Unternehmenswert als schlecht kontrollierte.

Der Druck der Politik

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Mit der geplanten Frauenquote für Aufsichtsräte gerät das Thema Corporate Governance immer stärker in den Blick der interessierten Öffentlichkeit. Denn die gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten kommt. Ab 2016 sollen Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen  einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent haben. Zudem müssen die Unternehmen ab dem kommenden Jahr verbindlich regeln, wie sie den Frauenanteil im Management erhöhen wollen.

Der Druck der Politik auf eine gesetzliche Regelung ist groß, eine freiwillige Verpflichtung der Unternehmen wie im „Deutschen Corporate Governance Kodex“ angestrebt, ist nicht gelungen.

Der steigende Bedarf an qualifizierten Aufsichtsräten – ob weiblich oder männlich – rückt das Thema Kompetenzanforderungen in den Vordergrund. Welche Anforderungen müssen die speziellen Funktionsträger in den Aufsichtsräten wie etwa die Vorsitzenden der verschiedenen Ausschüsse erfüllen?

Zum einen wird verlangt, dass im Aufsichtsrat Personen sein sollten, die in der Summe alle erforderlichen Aufgaben abdecken können – der sogenannte Club der Spezialisten. Der  Bundesgerichtshof hat diesem Modell jedoch eine deutliche Absage erteilt. Die Richter meinen, dass Aufsichtsräte alle normalen Geschäftsvorfälle ohne fremde Hilfe sachgerecht beurteilen und sich selbst eine Meinung bilden müssen – also Generalisten sein sollten. Die genauen Kompetenzanforderungen sind offenbar noch strittig.

Die Verantwortung der Kontrolleure

Neben dem Fachwissen sind besonders auch persönliche Qualitäten der Aufsichtsräte gefragt. Springer-Autor Berthold Leube beschreibt in dem Buch „Der Aufsichtsrat im System der Corporate Governance“ die Eigenschaften, die ein Kontrolleur haben sollte:

  • Intellektuelle Agilität (analytische Kompetenz)

  • Teamorientierung (Teil eine Gruppe)

  • Urteilsvermögen (der richtige Instinkt)

  • Uneingeschränkte Bereitschaft (Engagement und Interesse)

  • Ausgesprochener Wille einen Beitrag zu leisten

  • Integrität (keine persönlichen Interessen)

Fazit: Egal ob Mann oder Frau – Aufsichtsräten kommt in der deutschen Unternehmenskontrolle eine enorme Bedeutung zu. Sie tragen die Verantwortung, wenn ein Unternehmen in die Schieflage gerät. Die Diskussion um die Frauenquote ist daher hilfreich, weil das wichtige Thema Kontrolle erneut diskutiert und geregelt wird.

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