Der erwartete EZB-Leitfaden zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken stellt die großen Banken Europas vor große Herausforderungen. Seine Ausstrahlungswirkung auf kleinere, nationale Geldhäuser bindet auch dort die ohnehin meist knappen Ressourcen.
Die Konsultationsfrist zum Leitfaden der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken endet am 25. September 2020. Banken müssen jetzt handeln, um vorbereitet zu sein. Gleichzeitig stehen weitere Mandate der European Banking Authority (EBA) an, die ebenfalls die Ausgestaltung des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) in Säule II erwarten lassen. Dies gilt vor allem für ein noch 2020 zu erwartendes Diskussionspapier der EBA zur entsprechenden Integration von ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance), basierend auf einem Mandat aus der Capital Requirements Directive V (CRD V).
Ausstrahlwirkung der ESG-Diskussion auf heimische Banken
Auf nationaler Ebene – und eher für weniger bedeutende Banken unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) – ist die Klärung einer möglichen Ausstrahlungswirkung der EZB-Erwartungen auf nationale Prüfungshandlungen sowie die etwaige Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die sechste MaRisk-Novelle, deren Konsultationsprozess im Juli 2020 startete und in eine final bis Anfang 2021 zu veröffentlichende Fassung münden könnte, wichtig. Hier ist zu erwarten, dass spätestens ab 2021 die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden auf eine angemessene Befassung mit einem ganzheitlichen Risikomanagement-Ansatz im Hinblick auf Klima- und Umweltrisiken deutlich ansteigt.
Aufgrund des bereits Ende 2020 erwarteten Dialogs zwischen Joint Supervisory Teams (JST) und bedeutenden Banken scheint hier eine kurzfristige und umfassende Bewertung des Status Quo sowie etwaiger Handlungsfelder aus Sicht jeder einzelnen Bank unumgänglich. Die zeitliche Zielvorgabe lässt vermuten, dass nach Abschluss der Konsultationsfrist nicht mehr viel Zeit bis zur Veröffentlichung der finalen Fassung des EZB-Leitfadens vergeht.
Einbindung von Klima- und Umweltrisiken bindet Ressourcen
Auch wenn die EZB anerkennt, dass sich die Verfahren und Methoden zum Risikomanagement und der Offenlegung von Klima- beziehungsweise Umweltrisiken in einem frühen Stadium der Entwicklung befinden, stellen die heute bereits formulierten Erwartungen die meisten großen Häuser vor deutliche Herausforderungen. Und dies in einer Covid-19-geprägten Phase, die ohnehin die Ressourcen in der Banksteuerung stark bindet.