2004 | OriginalPaper | Chapter
Markenlizenzverträge
Author : Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M
Published in: Handbuch Markenführung
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Das rechtliche Prinzip ist einfach: Der Markeninhaber als Lizenzgeber räumt seinem Vertragspartner als Lizenznehmer das zeitlich, räumlich und sachlich in der Regel beschränkte Recht ein, die Marke gemäss einem Lizenzverirag zu benutzen. Der Lizenznehmer erbringt unter der lizenzierten Marke die vom Lizenzgeber mit dem Lizenzvertrag gewährten Leistungen. Die so am Markt unter der Marke insgesamt vorhandenen Waren oder Dienstleistungen sind den angesprochenen Verkehrskreisen geläufig. Der tatsächliche Hersteller tritt häufig ebenso in den Hintergrund, wie das dahinter stehende Marketingprinzip. Stattdessen tritt die Lizenzmarke in den Vordergrund. Der Lizenzgeber erhält hierfür neben der Erweiterung der Benutzung seiner Marke vom Lizenznehmer eine Lizenzgebühr. Der Lizenznehmer vertreibt die Leistungen unter Verrechnung dieser Lizenzgebühr im Rahmen der Preisgestaltung und kann seine Leistungen mit der Marke des Lizenzgebers markieren, um seine Leistungen in quantitativ oder preislich erhöhter Art und Weise auf den Markt zu bringen.