2011 | OriginalPaper | Chapter
Markenrecht
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Das Markenrecht ist ein Teilgebiet des so genannten
Kennzeichenrechts,
das neben dem Markenrecht auch den Schutz von Namen und Firmenkennzeichen oder den Schutz von Werktiteln umfasst. In Deutschland beinhaltet das
Markengesetz
(MarkenG) gemäß
§3 Abs1 MarkenG
folgende Definition:
„Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“
Die Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes findet sich in der Markenverordnung (MarkenV).