Zusammenfassung
„Medienrecht 4.0“ als Rechtsbegriff gibt es nicht. Mit diesem Schlagwort kann indes im Hinblick auf das Medienrecht der Veränderung der Medien der letzten Jahre Rechnung getragen werden, die sich von den herkömmlichen, voneinander getrennten „klassischen Medien“ hin zu einem Konglomerat unterschiedlichster medialer Angebote entwickelt haben. Diese „Konvergenz der Medien“ resultiert aus der technischen Möglichkeit, alle Medieninhalte zu digitalisieren und sie ohne Qualitätsverlust auszutauschen und zu verbreiten. Damit stellt sich die Frage, wie der Staat einen Ordnungsrahmen schaffen kann, in dem der Konkurrenzsituation zwichen den Medienanbietern Rechnung getragen wird und zugleich der Jugendschutz, Persönlichkeitsrechte und das geistige Eigentum in hinreichender Weise gewährleistet werden.