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2022 | Book

Meldewesen für Finanzinstitute

Ein Handbuch für PraktikerInnen

Editors: Prof. Dr. Christian Cech, Prof. Silvia Helmreich

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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About this book

Dieses Buch beleuchtet für Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Aufsichtsbehörden. Finanzinstitute, insbesondere Kreditinstitute, unterliegen aufgrund ihrer Bedeutung für die Finanzmärkte weitaus strengeren Vorschriften und Meldeverpflichtungen als andere Unternehmen, denn Verwerfungen in diesem Bereich können gravierende Auswirkungen auf gesamte Volkswirtschaften haben. Ziel der Bankenaufsicht und der Aufsicht anderer Finanzinstitute ist es, die Zahl der Insolvenzen in diesem Bereich gering zu halten und so die Stabilität des Finanz- und Währungssystems zu gewährleisten. Damit die Aufsichtsbehörden die eingegangenen Risiken und die finanzielle Stabilität der Institute beurteilen können, müssen diese verpflichtend regelmäßige Meldungen an die Aufsicht übermitteln. Ziel dieses Buches ist es, Praktikern sowie Personen aus Lehre und Forschung einen Überblick über die vielfältigen und laufend steigenden Anforderungen des Meldewesens für Finanzinstitute zu vermitteln.

Table of Contents

Frontmatter

Einleitung

Frontmatter
Kapitel 1. Umfang und geschichtliche Entwicklung des Meldewesens für Finanzintermediäre
Zusammenfassung
Das Meldewesen für Finanzintermediäre, insbesondere für Banken, hat sich in Österreich parallel zum Bank(aufsichts-)recht entwickelt und ist zu einem bedeutenden Kosten- und Aufwandsfaktor für Finanzintermediäre geworden. Vor allem durch die gemeinschaftsrechtlich getriebene Angleichung der Bestimmungen in der EU und hier im Speziellen in der Euro-Zone stellt das Meldewesen ein eigenes weitverzweigtes Themengebiet dar, das stark im Aufsichtsrecht verankert ist, aber teilweise deutlich darüber hinaus geht, mit Querverbindungen zu den Datenanforderungen, die Notenbanken im Rahmen ihrer Geld- und Finanzmarktstabilitätspolitik formulieren. Als eine zu einem großen Teil mit Regulierung und Aufsicht verbundene Thematik wird das Meldewesen akzeptiert, hat aber mittlerweile für die beaufsichtigten Unternehmen, vor allem für die Banken, Grenzen des Machbaren erreicht beziehungsweise überschritten.
Franz Rudorfer, Bernhard Egger

Meldewesen für Banken

Frontmatter
Kapitel 2. Überblick Meldewesen
Zusammenfassung
Die Wahrung der Finanzmarktstabilität macht eine starke Aufsicht über Unternehmen der Finanzbranche erforderlich. Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigt die Aufsicht Daten. Diese Daten liefert das Meldewesen, das wir in diesem Kapitel überblicksmäßig vorstellen.
Richard Franz, Peter Groß, Daniel Riepl
Kapitel 3. Regulatorischer Ausblick – CRR II und CRD V
Zusammenfassung
Als Konsequenz auf die Finanzkrise ab 2007 hatte die Europäische Union ein umfangreiches neues Regelwerk basierend auf den Basel III Standards eingeführt. Dabei handelte es sich um die Kapitaladäquanzverordnung (CRR), die Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV), die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) und die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR).
Richard Franz, Dominik Malicki
Kapitel 4. Finalisierung der Basel III – Reformen: Internationale Perspektive
Zusammenfassung
Die Finalisierung der Basel III-Reformen bezeichnet die in den Jahren 2016 und 2017 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) vereinbarten Bankenstandards, auch als Basler Abkommen bekannt, die die in den Jahren 2010 bis 2011 auf BCBS-Ebene vereinbarten Basel III-Reformen vervollständigen. Die Finalisierung der Basel III-Reform wird von einer breiteren Öffentlichkeit und insbesondere seitens der Industrie oftmals irreführenderweise als eigenständige Basel-Reformrunde behandelt und entsprechend öfter als „Basel IV“ bezeichnet.
Johannes Langthaler, Gerald Lederer
Kapitel 5. Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen nach Basel III – eine Übersicht
Zusammenfassung
Dieser Artikel stellt die Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen nach Basel III überblicksartig dar. Ein Fokus liegt auf den Eigenmittelanforderungen für das Kredit-, Markt- und operationelle Risiko. Ebenso werden die maximale Verschuldungsquote und Anforderungen an die Liquiditätsdeckung und stabile Refinanzierung knapp angesprochen. Schließlich wird auf die Qualitätsanforderungen betreffend die Eigenmittel und Kapitalpuffer eingegangen.
Christian Cech
Kapitel 6. Meldung über Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen
Zusammenfassung
Die Meldeformulare für die Eigenmittel (CA-Meldebögen) und die Eigenmittelanforderungen (Solva-Meldebögen) wurden erstmals im Rahmen von Basel II vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) entwickelt. Intention war, das eingegangene Risiko der Finanzinstitute (Eigenmittelerfordernis) den tatsächlich vorhandenen Eigenmitteln gegenüberzustellen. Die Minimalanforderung war, dass 8 % des vorhandenen Risikos mit Eigenmitteln unterlegt sind, um gegen mögliche unerwartete Ausfälle gewappnet zu sein. In der Terminologie von Basel II spricht man in diesem Zusammenhang auch von „unerwartetem Verlust“. Der sogenannte „erwartete Verlust“ wird durch Kreditrückstellungen gedeckt.
Silvia Helmreich
Kapitel 7. Leverage Ratio (Verschuldungsquote)
Zusammenfassung
Die weltweite Finanzmarktkrise führte zu einer weiteren Vertiefung der Bankenregulierung. Die Leverage Ratio oder Verschuldungsquote wurde als neues Instrument im Rahmen des Reformpakets Basel III vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) präsentiert. Diese Kapitalquote wendet sich wieder von der Risikogewichtung der Vermögenswerte gemäß Basel II ab und soll als nicht-risikobasierte Kennzahl zusätzlich als „Backstop“ für die risikobasierten Eigenmittelanforderungen zur Anwendung kommen. In einem ersten Schritt wurde die Leverage Ratio als Beobachtungsgröße eingeführt und hat im Rahmen der Offenlegungsverpflichtungen veröffentlicht zu werden. Erst ab dem Jahre 2021 mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen aus der CRR II wird die Leverage Ratio eine verbindliche Säule 1-Kennzahl werden. Der vorliegende Beitrag gibt einen Einblick in die Gründe und Ziele für die Einführung einer Leverage Ratio und erläutert die bestehenden und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen.
Roland Salomon
Kapitel 8. Großkredite und Granulare Krediterhebung
Begrenzung des Konzentrationsrisikos und Einzelkredit-Berichterstattung
Zusammenfassung
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Meldewesen und den Vorschriften in Bezug auf das Kreditrisiko auf einer granularen Ebene, im Gegensatz beispielsweise zum Meldewesen in Zusammenhang mit Kapitalvorschriften, das auf einer aggregierten Basis erfolgt. Auf der einen Seite wird dies durch die Regelungen für Großkredite und deren Zweck zur Begrenzung des Konzentrationsrisikos, geregelt durch die CRR(VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012.), widergespiegelt. Auf der anderen Seite handelt es sich dabei um die Berichterstattung in Bezug auf Einzelkredite, geregelt im österreichischen Bankwesengesetz in Verbindung mit der GKE-V(Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Meldungen zur Erhebung granularer Kreditdaten (Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018).) und der AnaCredit-VO der EZB(VERORDNUNG (EU) 2016/867 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. Mai 2016 über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13).) durch die Granulare Krediterhebung(GKE). Außerdem gibt der Artikel auch einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich.
Klaus Schrempf
Kapitel 9. AnaCredit und GKE (Granulare Krediterhebung)
Zusammenfassung
Der Beitrag gibt einen detaillierten Überblick über die Meldeverpflichtungen der Banken im Zusammenhang mit AnaCredit Daten (Analytical Credit Datasets). Die Erhebung von detaillierten AnaCredit Daten soll in Phasen erfolgen.
Peter Groß
Kapitel 10. Liquiditätsregulierung: LCR, NSFR und AMM
Zusammenfassung
Lange Zeit galt das Liquiditätsrisiko als reines „consequentual-risk“, d. h. als bloß mögliche Folge einer rasch abschmelzenden Kapitalbasis. In Zusammenhang mit der Finanzkrise in den Jahren 2007 bis 2009 und den damit verbundenen Verwerfungen auf den Geld- und Kapitalmärkten wurde diese verbreitete Annahme weitgehend revidiert. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) schlug im Rahmen des Programms „Basel III“ als Reaktion unter anderem die Etablierung einheitlicher Liquiditätskennzahlen vor. Diese wurden im europäischen Bankenaufsichtsrecht durch die Verordnung „CRR“ verankert und durch deren Novelle im Jahr 2019 („CRR II“) erweitert. Der vorliegende Beitrag bietet eine Einführung in die Ursachen, Wirkungen und Reaktionen der globalen und europäischen Bankenregulierung im Bereich des Liquiditätsrisikos.
Thomas Stern
Kapitel 11. Meldevorschriften über die Belastung von Vermögenswerten und über die Refinanzierungspläne
Zusammenfassung
Die Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) zur Finanzierung von Kreditinstituten vom 20.12.2012 (ESRB/2012/2) beinhaltet Anforderungen an die Überwachung und Offenlegung der Belastung von Vermögenswerten (Empfehlung C und D) sowie Anforderungen an die Überwachung und Beurteilung der Refinanzierungsrisiken und des Refinanzierungsrisikomanagements der Kreditinstitute durch die zuständigen Aufsichtsbehörden (Empfehlung A). Innerhalb dieses Artikels werden im ersten Kapitel die Meldevorschriften und im zweiten Kapitel die Vorgaben zur Offenlegung im Zusammenhang mit der Belastung von Vermögenswerten (Asset Encumbrance) erörtert. Das dritte Kapitel beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung über die Refinanzierungspläne (Funding Plans) im Kreditinstitutssektor.
Gerhard Buchacher, Karsten Weber
Kapitel 12. Verbriefung – Übersicht der regulatorischen Anforderungen
Zusammenfassung
Die Vorteile von Verbriefungen rücken nach der Finanzkrise aktuell wieder mehr in den Fokus. Für Banken, die Schwierigkeiten haben, zu akzeptablen Konditionen an Eigenkapital zu kommen, bieten Verbriefungen gute Möglichkeiten. Auch der Europäische Investitionsfonds (EIF) forciert im Rahmen seiner Förderprogramme Verbriefungen wieder.
Bartle Aberer, Martina Vaculova
Kapitel 13. IRRBB (Zinsänderungsrisiko im Bankbuch)
Zusammenfassung
Den bisher gültigen Grundstein für die Berechnung des Zinsrisikos im regulatorischen Rahmen bildeten die im Jahr 2004 vom Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) bzw. 2006 von der European Banking Authority (EBA bzw. CEBS) veröffentlichten Vorschriften. In Anbetracht der rasanten Entwicklung der Risikomessmethoden der letzten Jahre können die damals veröffentlichten Standards mittlerweile jedoch fast als „steinzeitlich“ angesehen werden.
Alexander Fenzl
Kapitel 14. Abwicklungsfähigkeit von Banken und neue Datenanforderungen – eine Übersicht
Zusammenfassung
Die Finanzkrise 2007/2008 hat aufgezeigt, dass für bestimmte Kreditinstitute eine Insolvenz im herkömmlichen Sinne nicht in Frage kommt, da durch ein plötzliches Ausscheiden dieser Kreditinstitute aus dem Markt im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Finanzmarktstabilität und die Aufrechterhaltung von wesentlichen Funktionen für Finanzwirtschaft und Realwirtschaft gefährdet wären. Aus diesem Grund mussten in der Vergangenheit Kreditinstitute oftmals durch Staatshilfe gestützt oder gerettet werden („Bail-Out“). In Zukunft soll die Verwendung von Mitteln der öffentlichen Hand – das ist eine der Lehren aus der Finanzkrise – nicht mehr notwendig sein.
Johannes Langthaler
Kapitel 15. FINREP nGAAP: Die europäische Norm im österreichischen bilanzorientierten Meldewesen
Zusammenfassung
Das nationale bilanzorientierte Meldewesen hat in den letzten Jahren eine umfassende Änderung erfahren. Das europäisch genormte Berichtswesen hat umfangreiche Erweiterungen der Datenanlieferung notwendig gemacht, sowohl in inhaltlicher als auch zeitlicher Hinsicht. Die Evolution des neuen europäischen Meldestandards, mit der weiteren Integration von Risikokennzahlen, hat zudem auch Finanz-Reporting und Unternehmenssteuerung vereint, um hier jedes Quartal auf Knopfdruck detailierte Auswertungen vornehmen zu können. Auf Proportionalität wurde hier ebenfalls Wert gelegt, um den Aufwand für nicht-signifikante Institute in Grenzen zu halten. Dieser Artikel zeigt die Schwerpunkte des österreichischen FINREP nGAAP und dessen Implikationen auf das restliche nationale Meldewesen.
Markus Lopin
Kapitel 16. Meldung zur privaten Wohnimmobilienfinanzierung (VERA-V Anlage H)
Zusammenfassung
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Meldung zur privaten Wohnimmobilienfinanzierung. Hierbei handelt es sich um eine Meldung aus dem Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA). Die Erhebung zur privaten Wohnimmobilienfinanzierung gemäß VERA-V Anlage H ist erstmalig mit Meldestichtag 30.06.2020 zu melden. Der Fokus der Meldung liegt auf privaten Immobilienkrediten. In diesem Kontext werden verschiedene Kennzahlen sowohl für Neukredite als auch in eingeschränktem Umfang für den Kreditbestand erhoben. Diese Datenbasis bietet die Grundlage, um makroprudenzielle Risiken aus der privaten Immobilienfinanzierung adäquat analysieren und kreditnehmerbasierte Maßnahmen setzen zu können. Ziel ist, die Zahl der notleidenden oder ausgefallenen Kredite in den Bankbilanzen in Stresszeiten zu dezimieren und daraus folgende negative Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität und die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs abzuschwächen.
Martina Andres
Kapitel 17. Zusammenspiel von IFRS 9 und FINREP
Zusammenfassung
Die Einführung von IFRS 9 brachte erhebliche Änderungen der internationalen Rechnungslegungsvorgaben für Finanzinstrumente in den Bereichen Klassifizierung und Bewertung, Wertminderungen sowie Hedge Accounting mit sich. Infolgedessen mussten auch Belege und Instruktionen des FINREP-Meldewesens grundlegend angepasst werden. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die IFRS 9-Bilanzierung und den richtigen Ausweis der darauf aufbauenden FINREP-Informationen.
Heinrich Lahmer, Florian M. Bachmann
Kapitel 18. MiFID II und MiFIR
Zusammenfassung
Die EU-Kommission startete im Dezember 2010 eine Konsultation zur Überprüfung der 2007 in Kraft getretenen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (RL 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der RL 85/611/EWG und RL 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der RL 93/22/EWG des Rates) oder MiFID I.
Manuel Hobisch
Kapitel 19. EMIR & SFTR – European Market Infrastructure Regulation
Regulierungen des Over-the-Counter-Marktes: European Market Infrastructure Regulation & Securities Financing Transactions Regulation
Zusammenfassung
Mit der 2007 einsetzenden Finanzkrise wurde das systemische Risiko auf den bis dahin weitestgehend unregulierten Over-the-Counter-Derivatemärkten (OTC-Märkten) deutlich. Global abgestimmte Regulierungen durch den Dodd-Frank Act in den USA und die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) sollen die Derivatemärkte für die Aufsicht transparenter machen und das systemische Risiko durch den Einsatz von Clearing und anderen Risikominderungstechniken deutlich reduzieren. Seit August 2012 werden unter EMIR dafür regulatorische Anforderungen an finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien und Clearinghäuser gestellt, die mit zahlreichen systemtechnischen Lösungen, aber auch organisatorischen Anpassungen gekoppelt sind. Mit dem EMIR Refit und EMIR 2.2 wurde inzwischen eine Reform von EMIR vorgenommen, die die Gegenparteien entlastet und die Rolle der ESMA als zentrales Organ unter EMIR stärkt. Auf den unter EMIR eingeführten Meldepflichten an seitens der ESMA autorisierte Transaktionsregister baut auch die Securities Financing Transaction Regulation (SFTR) auf, die mit 11. Juli 2020 in Kraft trat. Die Verordnung enthält Regelungen zur Verbesserung der Transparenz und Überwachung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften, die sowohl von Banken als auch anderen Finanzmarktteilnehmern intensiv genutzt werden.
Gerhard Buchacher, Timo Sommerhage
Kapitel 20. Ein Blick auf das gemeinsame Meldewesen-Datenmodell der OeNB
Zusammenfassung
Dieser Beitrag soll einen praxisnahen und – aufgrund der hohen Komplexität der Materie – vereinfachten Überblick über den Aufbau und die Verwendung des gemeinsamen Meldewesen-Datenmodells der OeNB bieten, dessen stetig wachsende offizielle Dokumentation bereits über 1700 Seiten einnimmt. Der Artikel bezieht sich auf den Stand der Datenmodell-Version 4.8, die Ende März 2020 veröffentlicht wurde.
Florian M. Bachmann
Kapitel 21. BCBS 239 – Grundsätze zur Aggregation von Risikodaten und zur Risikoberichterstattung
Zusammenfassung
Die BCBS 239 Grundsätze – regulatorische Grundlagen mit hohem praktischem Wert für Finanzinstitute! Seit 2019 sind diese von allen systemrelevanten Banken zu erfüllen, doch der Weg der Umsetzung ist kein leichter … viele Institute befinden sich immer noch in der Umsetzungs- oder Etablierungsphase. Der erste Hype des Handelns in großen BCBS-Projekten ist oftmals einem Stillstand gewichen. Indes setzt sich die Erkenntnis durch, dass es keine Pflicht, sondern vielmehr die Kür ist, den Wert der Unternehmensdaten auszuschöpfen und damit ihre Steuerung zu verbessern. Die Anforderungen versetzen Banken in die Lage, zukünftige Krisensituationen besser zu bewältigen. Denn Ereignisse wie die im Jahr 2007 dürfen sich nicht wiederholen. Banken haben hohe Investitionen getätigt, um ihre Systemarchitektur zu transformieren und ihre Risikodatenaggregation zu optimieren. Ihre Anstrengungen zeigen sichtbare Erfolge, aber es gilt dranzubleiben. Die Banken müssen die Regulatorik als Mehrwerttreiber und nicht als Kostenfaktor erkennen, um die bisher erreichten Fortschritte zu sichern und zu forcieren. Die Realität zeigt, dass Stehenbleiben bedeutet, abgehängt zu werden.
Sabine Parrino, Anna Burkhardt, Michael Horvat
Kapitel 22. Vision Meldewesen in 10 Jahren
Zusammenfassung
Ausgehend von den Zielen der Regulierung, den identifizierten Problemen mit dem aktuellen Meldewesen, den Trends und Veränderung werden darauf aufbauend unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten für das zukünftige Meldewesen entworfen und eine Vision in Form von smart data-driven supervision entwickelt.
Eric Stiegeler

Meldewesen für Versicherungen und sonstige Finanzintermediäre

Frontmatter
Kapitel 23. Finanzkonglomerategesetz
Zusammenfassung
Finanzdienstleistungen können von branchenübergreifenden Konzernen angeboten werden. Bestimmte Gruppen von beaufsichtigten Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen werden als Finanzkonglomerate bezeichnet. Solche Finanzkonglomerate können gegenseitige Synergieeffekte nützen, die sich aus der gemeinsamen Nutzung von Vertriebsstrukturen, Produktkombinationen, gegenseitigem Risikoausgleich, Skaleneffekte sowie Kostenvorteilen aus der gemeinsamen Finanzierung und Steuerung ergeben können.
Felix Haiderer, Johannes Langthaler
Kapitel 24. Überblick über Solvency II und die Implikationen auf das Meldewesen von Versicherungsunternehmen
Zusammenfassung
Zu den wesentlichen Informationsquellen der Versicherungsaufsicht gehören neben den nationalen Jahresabschlüssen und Prüfungsberichten, die Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erstellen, die narrativen Solvency II Berichte, wie der SFCR Bericht (Solvency and Financial Condition Report, Bericht über Solvabilität und Finanzlage), der RSR Bericht (Regulatory Supervisory Report, regelmäßiger aufsichtlicher Bericht) und der ORSA Bericht (Own Risk and Solvency Assessment, aufsichtlicher Bericht über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung). Der Öffentlichkeit stehen der Jahresabschluss sowie der SFCR Bericht zur Verfügung, der auch standardisierte quantitative Berichtsinhalte enthält. Zusätzlich sind an die Behörden europarechtlich harmonisierte Meldebögen (Quantitative Reporting Templates, QRT) sowie in vielen Ländern, darunter auch in Österreich, nationale Meldetemplates zu übermitteln. Das vorliegende Kapitel beschäftigt sich mit dem durch Solvency II im Jahr 2016 eingeführten europäischen quantitativen Meldewesen sowie mit den im Jahr 2020 eingeführten Neuerungen des nationalen quantitativen Meldewesens.
Karin Tenora, Sonja Sigmund
Kapitel 25. Meldewesen von Pensionskassen
Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Meldewesen von Pensionskassen in Österreich. Die Anforderungen an das Meldewesen haben sich in den letzten Jahren aufgrund von Novellierungen und Neuregelungen der gesetzlichen Grundlagen deutlich geändert. Nach einer kurzen Einführung in das österreichische System der betrieblichen Altersvorsorge werden die gesetzlichen Grundlagen zum Risikomanagement und zum Meldewesen der Pensionskassen diskutiert und die relevanten Änderungen angeführt.
Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Meldungen zu den Vermögensgegenständen in den von den Pensionskassen verwalteten Portfolios gelegt. Die Vermögenswerte in den Portfolios müssen von den Pensionskassen in durchgerechneter Form quartalsweise und in einer Jahresmeldung an die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeldet werden. Die quartalsweise Meldung erfolgt auf Basis der Quartalsmeldeverordnung QMV 2012, während die Jahresmeldung auf der neuen Formblatt- und Jahresmeldeverordnung FJMV 2019 basiert.
Die Struktur der beiden Meldungen ist im Wesentlichen gleich, zentral ist dabei die Zuordnung der durchgerechneten Vermögensgegenstände auf Positionsnummern. Außerdem müssen alle Vermögensgegenstände mit einem Complementary Identification Code (CIC) versehen werden.
Martin Wirth
Kapitel 26. Meldewesen von Vorsorgekassen in Österreich
Zusammenfassung
Dieser Beitrag befasst sich mit dem regulatorischen Meldewesen für Betriebliche Vorsorgekassen. Betriebliche Vorsorgekassen müssen das Vermögen weniger granular als Pensionskassen darstellen, unterliegen jedoch schärferen Verpflichtungen hinsichtlich der Reporting-Frequenz und der Transparenz der Investments. Dies ist insbesondere auf die weniger planbaren Auszahlungen an Leistungsberechtigte, aber vor allem auch auf die Ausstattung einer Kapitalgarantie für Leistungsberechtigte zurückzuführen. Beide Faktoren führen dazu, dass Betriebliche Vorsorgekassen wesentlich risikoaverser und kurzfristiger veranlagen müssen als Pensionskassen. Aus diesem Grund erfolgt in der Praxis eine Grenzprüfung der Veranlagungen auf täglicher Basis.
Nikolaus Sernetz
Kapitel 27. Meldewesen für Investmentfonds
Derivatemeldung und AIFMD-Reporting
Zusammenfassung
Zweck des aufsichtsrechtlichen Meldewesens für Investmentfonds ist es, den in der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) mit der Finanzmarktanalyse betrauten Stellen Daten über die Entwicklung des österreichischen Investmentfondsmarkts zur Verfügung zu stellen, die zur Vollziehung ihrer mikro- als auch makroprudenziellen Aufsichtstätigkeiten genutzt werden. Insbesondere dient es der FMA zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Risikogrenzen von Investmentfonds nach dem InvFG 2011 und dem AIFMG. Im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Meldewesens erhält die FMA von den in Österreich tätigen Kapitalanlagegesellschaften (KAG) gem. § 3 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011 und Alternativen Investmentfonds Managern (AIFM) gem. § 2 Abs. 1 Z 2 AIFMG regelmäßig Meldedaten über die von diesen verwalteten Investmentfonds. Innerhalb der Europäischen Union lassen sich Investmentfonds in zwei Kategorien einteilen, nämlich in Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), die der OGAW-RL unterliegen, und in Alternative Investmentfonds (AIF), die in der AIFM-RL geregelt werden.
Georg Lehecka
Metadata
Title
Meldewesen für Finanzinstitute
Editors
Prof. Dr. Christian Cech
Prof. Silvia Helmreich
Copyright Year
2022
Electronic ISBN
978-3-658-34887-8
Print ISBN
978-3-658-34886-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34887-8