Zusammenfassung
Mit 1. Januar 2016 ist das neue, stärker risikobasierte, prinzipienorientierte und dem Grundsatz der Proportionalität unterliegende Aufsichtssystem Solvency II in Kraft getreten. Schon seit der Vorbereitungsphase zu Solvency II – ab dem Jahr 2014 – waren damit erhöhte Meldepflichten der Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörden verbunden. Im Folgenden werden – nach einem Überblick über die bis Ende 2015 geltenden meldewesenspezifischen nationalen Regelungen, inklusive der Vorgaben zum Vorbereitungszeitraum – die Hintergründe für die gestiegenen Informationsübermittlungsanforderungen, die konkreten rechtlichen Vorgaben zum Meldewesen und die einzelnen Elemente der Berichterstattung nach Solvency II dargelegt.