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08-02-2019 | Mifid II | Nachricht | Article

Bafin untersucht die Einhaltung von Mifid II

Author: Angelika Breinich-Schilly

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Noch bis zum 22. Februar 2019 haben die 40 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ausgesuchten Wertpapierdienstleister Zeit, die Einhaltung der Mifid-II-Vorgaben darzulegen.

Bereits im Januar 2018 hatte die Bafin eine Marktuntersuchung bei den 40 stichprobenhaft ausgewählten Banken durchgeführt. Probleme gab es seinerzeit insbesondere bei der Dokumentation der Geeignetheit von Anlageempfehlungen sowie bei den Kosteninformationen.

Dokumentation von zehn Geschäftsvorfällen  

Im ersten Quartal 2019 untersucht die Behörde nun erneut die Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II durch Privat- und Auslandsbanken, Genossenschaftsinstituten sowie Sparkassen. Im Fokus stehen dabei wieder die für den Verbraucherschutz besonders relevanten, neu eingeführten Verhaltenspflichten wie die Telefonaufzeichnung (Taping), die Geeignetheitserklärung und die Ex-ante-Kosteninformation. Die 40 Unternehmen müssen dafür Unterlagen zu jeweils zehn Geschäftsvorfällen bis zum 22. Februar 2019 einreichen. Diese müssen darlegen, wie sie die aufsichtsrechtlichen Vorgaben einhalten.

"Wir erwarten, dass sich in den Instituten seitdem einiges positiv entwickelt hat und die Startschwierigkeiten nun weitgehend überwunden sind", erklärt Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der BaFin. "Von besonderem Interesse ist für uns aber auch, ob und wie die neuen Pflichten in der Anlegerschutzpraxis wirken."

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