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16-01-2014 | Mifid II | Schwerpunkt | Article

Neue Regeln sorgen für Kritik und Applaus

Author: Anja Kühner

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Mit ihren nun beschlossenen schärferen Finanzmarktregeln trifft die EU in der Kreditwirtschaft auf wenig Gegenliebe. Verbrauchernahe Politiker und Institutionen gratulieren hingegen zu den Entscheidungen rund um die Richtlinie MiFID II.

Die drei europäischen Institutionen EU-Kommission, Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben bei den so genannten Trilog-Verhandlungen rund um die Finanzmarktrichtlinie MiFID II strengere Börsenregeln beschlossen. Mit deren Verabschiedung sollen Schlupflöcher in der derzeitigen Gesetzeslage geschlossen werden. „Nahrungsmittel- und Rohstoffspekulationen werden in Zukunft harte Grenzen gesetzt“, kommentierte Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament, die Entscheidung. Zudem würden die „größten Verrücktheiten des Hochfrequenzhandels“ beendet.

Giegold hatte im vergangenen Sommer in einem Interview mit dem Bankmagazin kritisch angemerkt, dass Banken sich zu langsam bewegten und es noch „Informationsasymmetrien“ bei Beratungsprotokollen und Beipackzetteln gebe. In diese Kerbe schlägt einer der jetzigen EU-Beschlüsse, der bei der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) freilich nicht auf Zustimmung stieß. Sie sehe „mit Sorge, dass weitere Dokumentationspflichten Kunden von einer persönlichen Beratung abhalten werden. So sieht die Richtlinie vor, eine europaweite Sprachaufzeichnung unter anderem bei telefonischer Beratung einzuführen. Eine solche Aufzeichnung schränkt die persönliche Beratung in der Fläche ein. Sie wird zudem von der Mehrheit der Kunden abgelehnt.“ Die DK warnt davor, dass durch eine Überregulierung in der Wertpapierberatung Kunden letztendlich weniger Beratung in Anspruch nehmen.

Doch EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier geht von genau dem gegenteiligen Effekt aus. In seinem Memo erklärt er, dass die neuen Regeln seiner Ansicht nach die Funktionsweise der Kapitalmärkte verbessern werde.

Kein Provisionsverbot

Überdies haben die drei europäischen Gremien beschlossen, dass künftig deutlich zwischen unabhängiger Beratung („Independent Advice”) und abhängiger Beratung („Non-independent Advice”) unterschieden werden muss. Als unabhängig soll eine Beratung oder Vermittlung demnach nur dann gelten, wenn für sie keine Provisionen oder andere Zuwendungen vom Produktgeber an den Berater fließen. Sollte die Finanzmarktrichtlinie in dieser Form umgesetzt werden, haben Finanzberater kein Provisionsverbot zu befürchten. Allerdings dürfen sie ihre Beratungsleistung nicht mehr als unabhängig bezeichnen, sobald Provisionen oder ähnliches fließen.

Gratulationen zu der „hart umkämpften Einigung“ auf EU-Ebene kamen von Thierry Philipponnat, dem Generalsekretär der europäischen Verbraucherschutzorganisation Finance Watch. Zwar bleibe noch viel zu tun, aber es sei der richtige Weg für die europäischen Finanzmärkte. In einem exklusiven Interview mit Bankmagazin hatte Philipponat gefordert, private Interessen, beispielsweise solche von Banken, nicht als öffentliches Interesse zu maskieren.

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