25-01-2018 | Mifid II | Im Fokus | Article
Regulatorik als Chance für das Wertpapiergeschäft
Die Umsetzung der modifizierten Mifid-Regeln bedeuten für Banken viel Aufwand. Doch in das Wertpapiergeschäft bringen sie auch Beratungsqualität.
Fineas/FotoliaUnerwünschte Auswüchse im Finanzwesen haben den europäischen Gesetzgeber dazu veranlasst, die bestehende Finanzmarktrichtlinie MiFID umfassend zu überarbeiten. Mit der Revision der Richtlinie sollen nun die Schwächen des Regelwerks korrigiert werden. Zentrales Ziel der Richtlinie ist es, den Anlegerschutz zu stärken.
Mehr Transparenz und gesteigerte Dokumentationsanforderungen sollen unter anderem helfen, dies zu erreichen und verloren gegangenes Vertrauen in das Finanzwesen wiederherzustellen.
Transparenz ist Trumpf
Ab sofort sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, ihren Kunden ausführlich über sämtliche mit der Wertpapiertransaktion verbundene Kosten Auskunft zu geben. Sowohl Ein- und Ausstiegskosten als auch laufende Kosten oder Zuwendungen müssen dem Kunden exemplarisch demzufolge detailliert aufgeschlüsselt werden. Diese schonungslose Kostentransparenz ist in Zeiten omnipräsenter Online-Preis- und Kostenvergleiche im Bankensektor überfällig und im Sinne des Verbraucherschutzes uneingeschränkt zu begrüßen. Die künftig obligatorische Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen führt zudem im Streitfall zu einer erleichterten und transparenten Beweisführung. Sowohl die Bank als auch der Kunde können somit beispielsweise vereinfacht nachweisen, dass ausreichend über die mit dem Investment verbundenen Risiken aufgeklärt wurde – oder eben nicht.
Geeignetheitserklärung ersetzt Beratungsprotokoll
Das im Jahr 2010 national eingeführte Beratungsprotokoll muss im Zuge der Revision der europaweiten "Geeignetheitserklärung" weichen. Aus der Erklärung muss zukünftig explizit hervorgehen, ob die ausgesprochene Empfehlung im Einklang mit den Anlagezielen und dem Risikoappetit des Kunden steht. Die individuelle Risikotragfähigkeit des Kunden muss zudem ausreichend durch den Berater gewürdigt werden. Waren viele Elemente bereits im Beratungsprotokoll enthalten, so verschiebt sich der eigentliche Fokus der Dokumentation doch von der Aufzeichnung hin zum Ergebnis des Beratungsgesprächs. Eine damit verbundene Verschlankung des Papierwerks soll dabei sowohl der Bank als auch dem Kunden zugute kommen.
Auf den ersten Blick erscheint es nachvollziehbar, dass die neuerliche Revision bei Banken und Sparkassen zunächst keine Begeisterungsstürme auslöst. Schließlich bedeutet die Implementierung der Richtlinie für die Kreditinstitute gewaltige Anstrengungen. Sie müssen
- Prozesse neu definieren,
- strategische Leitplanken überarbeiten,
- neue Strukturen schaffen und
- Berater auf die neuen Herausforderungen in der Beratungspraxis vorbereiten.
Doch in den Veränderungen liegt auch eine Chance. Für Banken und Sparkassen gilt es, die Revision als Anlass zu nehmen, um das Wertpapiergeschäft ganzheitlich zu überarbeiten. Eine konsequente Kundenorientierung verbunden mit effizienten und standardisierten Abläufen in der Wertpapierberatung ist hier der Schlüssel zum Erfolg. Denn nur auf diese Weise kann es den Kreditinstituten gelingen, das Wertpapiergeschäft auf ein neues Qualitätsniveau zu heben und durch Standardisierung zugleich wieder einer größeren Anzahl an Beratern anzuvertrauen. Das regulatorische Investment wird sich so langfristig auszahlen.
Zeitnaher Handlungsbedarf
Beginnen Banken und Sparkassen zeitnah, das neue Regelwerk als Chance zur Eigenoptimierung zu verstehen, wird die Beratungsqualität sukzessive steigen, was ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine erhöhte Kundenzufriedenheit ist. In Zeiten niedriger Zinsmargen eröffnet sich für Kreditinstitute die Gelegenheit, dringend benötigte Provisionserlöse zu generieren.