Skip to main content
Top

08-02-2018 | Mobilitätskonzepte | Nachricht | Article

Das steht zu Mobilität und Verkehr im Koalitionsvertrag

Author: Christiane Köllner

3 min reading time

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
print
PRINT
insite
SEARCH
loading …

Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Was sind die wichtigsten Beschlüsse in den Bereichen Verkehr und Mobilität? Ein Überblick.

Der Koalitionsvertrag der mutmaßlichen neuen Großen Koalition steht. Im Folgenden fassen wir für Sie die wichtigsten Punkte des Koalitionsvertrags zu den Themen Verkehr und Mobilität zusammen.

Mobilität 4.0: Entwicklung bundesweites eTicket im ÖPNV. Verknüpfung der Verkehrsträger verbessern. Einrichtung neuer Digitaler Testfelder für automatisiertes Fahren. Rechtliche Voraussetzungen für Erprobung und Weiterentwicklung des autonomen Fahrens auf allen Verkehrsträgern (rechtliche Voraussetzungen für vollautonome Fahrzeuge (Stufe 5), drohende Haftungslücken schließen). Öffnung Rechtsrahmen für neue Mobiltätsangebote wie Fahrgemeinschaften (Ride Pooling) mit Steuerungsmöglichkeiten durch die Kommunen. 

Luftreinhaltung in Städten, Fahrverbote vermeiden: Unterstützung der Kommunen, um die Emissionsgrenzwerte im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne mit anderen Maßnahmen als mit pauschalen Fahrverboten einzuhalten. Anreize für emissionsarme Mobilität (pauschale Dienstwagenbesteuerung von 0,5 Prozent für E-Fahrzeuge). Stärkung sauberer ÖPNV. Förderung von Carsharing und alternativen Antrieben. Elektromobilität ausbauen.

Investitionen in Elektromobilität: Investitionen unter anderem in Wasserstoff- und Brennstoffzelle. Unterstützung Batteriezellproduktion in Deutschland. Aufbau Ladeinfrastruktur mit 100.000 Ladepunkten bis 2020, wovon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen (DC) sein sollen. Aufstockung und Ergänzung der bestehenden Förderkulisse, wo erforderlich, über das Jahr 2020 hinaus. Umgestaltung der "Nationale Plattform Elektromobilität" zu einer Plattform "Zukunft der Mobilität", die sich mit der Weiterentwicklung der Automobilindustrie beschäftigt.

Ansiedlung einer Batteriezellfertigung: Unterstützung der Überlegungen der EU-Kommission, im Bereich Batteriezellfertigung ein Programm (IPCEI) aufzulegen. Beteiligung Deutschlands auch an weiteren Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. 

Strategie "Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität": Einsetzen einer Kommission unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen, die bis Anfang 2019 eine Strategie "Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität" mit verlässlicher Zeitschiene erarbeitet. Erreichung der Klimaziele von Paris durch die Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenverkehrs, effizientere und saubere Verbrennungsmotoren inklusive Nachrüstungen sowie die Verstetigung der Mittel im Rahmen des Nationalen Forums Diesel. 

Hardware-Nachrüstung: Technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand. Eine "Arbeitsgruppe Technische Nachrüstung" soll 2018 weitere Schritte zur NOx-Reduzierung, darunter auch technische Nachrüstungen, prüfen.

Sofortprogramm "Saubere Luft 2017–2020": Förderung von Mobilitätsplänen zur Schadstoffreduktion aus dem Fonds "Nachhaltige Mobilität für die Stadt". Fortschreibung des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017–2020". Bundes- und Landesprogramme sollen kumuliert werden können. 

Umstieg der Fahrzeugparks auf emissionsarme Antriebe: Umstieg der Fahrzeugparks von Behörden, Taxiunternehmen, Handwerksbetrieben sowie des ÖPNV auf emissionsarme beziehungsweise -freie Antriebstechnologien durch Aufwertung der Förderprogramme. Förderung der Verlagerung der Pendlerverkehre auf die Schiene (unter anderem Park+Ride). Einführung einer auf fünf Jahre befristeten Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge.

Überwachung der Emissionsvorschriften: Etablierung einer flächendeckenden Feldüberwachung sowie eines wirksamen Sanktionssystem bei Nichteinhaltung von Emissionsvorschriften gegenüber den Herstellern der bereits im Markt befindlichen Fahrzeuge. Vorantreiben der Gründung des Deutschen Instituts für Verbrauchs- und Emissionsmessungen (Divem).

Fortführung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnik: Fortführung des "Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie". Technologieoffene Weiterentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS). Voranbringen der Sektorenkopplung und Änderung des regulativen Rahmens, sodass "grüner Wasserstoff" und Wasserstoff als Produkt aus industriellen Prozessen als Kraftstoff oder für die Herstellung konventioneller Kraftstoffe (zum Beispiel Erdgas) genutzt werden kann. Weiterentwicklung der TMG-Quote.

Mehr Verkehrssicherheit: Verpflichtung auf das Ziel einer "Vision Zero". Auflegen eines Anschlussprogramms nach Auslaufen des "Verkehrssicherheitsprogramms 2011". Verbindliche Vorschrift von Fahrerassistenzsystemen wie nicht abschaltbare Notbremssysteme oder Abbiegeassistenten für Lkw und Busse. Prüfung einer Nachrüstpflicht für Lkw- Abstandswarnsysteme.

Leichtbau: Fortsetzung der Förderung des Leichtbaus mit dem Ziel einer breiteren industriellen Anwendung. Prüfung branchenübergreifender Kooperationen. 

print
PRINT

Related topics

Background information for this content

Related content

Premium Partner