Neben dem Satzungsmuster nach der AO werden eine eigenständige Mustersatzung sowie zahlreiche weitere Materialien, die für die Praxis wichtig sind, hier abgedruckt.
Diese Regelung soll die Gemeinnützigkeit der Körperschaft erhalten, auch wenn das Finanzamt zur Annahme einer vGA kommt. Durch die Rückerstattungspflicht wird zwar nicht die vGA als solche verhindert, der Verstoß gegen die gemeinnützige Mittelbindung kann jedoch ggf. geheilt werden.