Begriff: Verbindlichkeiten, die im Falle der Insolvenz oder der Liquidation eines Unternehmens erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden, werden als nachrangige Verbindlichkeiten beziehungsweise nachrangige Darlehen bezeichnet. Besondere Bedeutung kommt den nachrangigen Verbindlichkeiten im Rahmen der Bestimmung der Eigenmittelbasis von Instituten im Sinne des KWG zu, da nachrangige Verbindlichkeiten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach Artikel 62 CRR als Ergänzungskapital anerkannt werden und damit die Eigenmittelbasis eines Instituts vergrößern.