Ebenso wichtig wie eine gute Vorbereitung auf eine Sonderprüfung und ein koordinierter Verlauf ebendieser, ist es, sich im Nachgang mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen und die Feststellungen möglichst schnell und zielgerichtet abzuarbeiten. Auch für den Abschlussbericht mit den Ergebnissen sowie das Follow-Up der Feststellungen gibt es klar geregelte aufsichtsrechtliche Vorgaben und Standardisierungen.