Entsprechend zur Jahresabschlussprüfung basiert die Einklangprüfung auf einem Soll-Ist-Vergleich nach dem kybernetischen Regelkreismodell des Typ III, wobei das Soll-Objekt durch eine gesetzliche Vorschrift und das Ist-Objekt durch die tatsächliche Ausprägung im Lagebericht verkörpert wird. Ziele der Einklangprüfung nach § 317 Abs. 2 HGB sind die Angaben mit dem Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie den Erkenntnissen aus der Prüfung auf Kongruenz mit hinreichender Sicherheit abzustimmen, ob sie ein angemessenes Gesamtbild liefern und Chancen und Risiken angemessen prognostiziert werden.