Skip to main content
Top
Published in:

Open Access 27-01-2025 | Originalarbeit

Notfallplan im Bergbau und die zugehörigen Planspiele

Authors: Wilhelm Schön, Univ.-Prof. DI. Dr. mont. Nikolaus A. Sifferlinger

Published in: BHM Berg- und Hüttenmännische Monatshefte | Issue 2/2025

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
loading …

Zusammenfassung

In den Bergbaubetrieben Österreichs ist in den letzten Jahren das Unfallgeschehen immer geringer geworden.
Die Zahl von Bergbauunglücken ist klein. Unglücke in einem Bergbau können trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Im Mineralrohstoffgesetz ist für Unfälle, gefährliche Ereignisse, sowie vernünftigerweise vorhersehbare Natur- und Industriekatastrophen ein Notfallplan aufzustellen.
Dieser Notfallplan wird hier besprochen.
Notes

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.

1 Aufbau des Notfallplans

Grundsätzlich ist mit Risiken im Bergbau so umzugehen, dass es zu keinen Notfällen oder Katastrophen kommen kann. Da ein Ausschluss jeglichen Risikos nicht möglich ist, haben Bergbauberechtigte auf Basis einer Risikobeurteilung einen Notfallplan für Unfälle, gefährliche Ereignisse sowie vernünftigerweise vorhersehbare Natur- und Industriekatastrophen aufzustellen [1].
Im Mineralrohstoffgesetz sind im § 109 die Sicherungspflichten der Bergbauberechtigten festgelegt.
Der Aufbau des Notfallplans ist durch das Mineralrohstoffgesetz vorgegeben. Er muss aus einem Alarmplan und einem Maßnahmenplan bestehen. Zur Ermittlung der Gefährdungspotentiale wird eine Risikoanalyse empfohlen. Darauf aufbauend werden für alle vorstellbaren gefährlichen Ereignisse Maßnahmen zur Rettung von Menschen und anderen zu schützenden Dingen erarbeitet und die Maßnahmen im Notfallplan festgeschrieben [2].
Das Wort Krise enthält seiner Herkunft nach drei Bedeutungen:
  • unterscheiden
  • entscheiden
  • urteilen
Meist geht es um ein unvorhergesehenes Ereignis mit konkreter Gefahr für Menschen, Tiere, Umwelt, Kulturgüter und Sachwerte, wo ein außergewöhnliches Schadensausmaß zu befürchten ist. Es geht darum, diese Lage zu erkennen, zu beurteilen und die richtigen Handlungen zu setzen.
Das Notfallsystem baut auf nachfolgenden Zielsetzungen auf:
  • Erkennen der Gefahr
  • Kommunikation der Gefahrensituation
  • Entscheidung, wie mit der Gefahr umgegangen wird
  • Warnung/Alarmierung der Belegschaft
  • Aktivierung des Notfallplans
  • Kommunikation
Beratend steht die Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen GmbH für die Erstellung von Notfallplänen im Bergbau zur Verfügung.
Zur Inanspruchnahme außerbetrieblicher Einsatzorganisationen des Grubenrettungswesens ist der Hauptrettungsplan der Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen GmbH online erstellt. Hier hat jeder Bergbaubetrieb in seinem Sektor eine zuständige Grubenwehr bzw. einen zuständigen Arbeitstrupp zur technischen Hilfeleistung angegeben. Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Grubenwehr bzw. dem zuständigen Arbeitstrupp zur technischen Hilfeleistung soll bei der Erstellung des Notfallplans erfolgen. Wenn in der Risikoanalyse auch der Brand untertage bzw. das Auftreten von giftigen oder unatembaren Gasen und Medien ermittelt wird, ist, wenn im Bergbaubetrieb keine Grubenwehr vorhanden ist, die Ausbildung ortskundiger Führer erforderlich.
Ortskundige Führer sind Personen, die den Bergbaubetrieb kennen und betriebsfremden Einsatzorganisationen als Führer untertage zugeteilt werden. Ortskundige Führer müssen die körperliche Voraussetzung zum Tragen von Vierstundenkreislaufatemschutzgeräten haben, die vorgegebene Untersuchung nachweisen und im Tragen von Vierstundenkreislaufgeräten ausgebildet sein. Alle Informationen dazu sind in den Grundsätzen des Grubenrettungswesens der Hauptstelle enthalten.
Jedem untertägigen Bergbau sind Sauerstoffselbstretter vorgeschrieben. Das Bergbaupersonal ist in deren Verwendung geschult. Jeder Sauerstoffselbstretter hat eine vom Hersteller vorgegebene Haltezeit. Diese Haltezeit ermöglicht Bergleuten, bei unatembaren Gasen sichere Aufenthaltsorte oder die Oberfläche zu erreichen. In dieser Haltezeit sind untertägig verbliebene Personen zu retten oder mit neuen Sauerstoffselbstrettern auszustatten. Im Notfallplan sind dafür Maßnahmen vorzusehen. Eventuell könnten untertägig zentral gelagerte zusätzliche Sauerstoffselbstretter helfen Verweilzeiten im Notfall zu verlängern.
Für externe Sachverständige zur Notfallarbeit im Bergbau und deren Erreichbarkeit, Fachfirmen und Gerätschaften für den Notfall im Inland und benachbarten Ausland steht das Rufnummernverzeichnis der Montanbehörde zur Verfügung.
Es ist online von der Homepage des für den Bergbau zuständigen Ministeriums herunterzuladen.

2 Alarmierung

Wichtig für den Notfallplan ist festzulegen, wer alarmiert werden muss, die Erreichbarkeiten dieser Personen müssen angegeben und sichergestellt sein. Selbstverständlich sind Schulungen dieser Personen in der Notfallarbeit erforderlich.
Die Fragen, wer macht
  • wann
  • wo
  • was
  • wie
  • warum
sind Grundlagen des Führungssystems durch einen Notfall.
Hilfreich sind vorgefertigte Notfallaufnahmezettel bzw. Vorlagen im betrieblichen Computersystem, wo wichtige Fragen bereits vorbereitet sind. Datum, Zeit, Ort, Notfall, Name der meldenden Person und deren Erreichbarkeit sind dann nur mehr auszufüllen. Damit sollten Fehler, die durch den Druck eines Notfallereignisses leicht entstehen, hintangehalten werden können. Mit Notfallaufnahmeformularen werden Grundlagen zur exakten Weiterleitung der Information und letztendlich auch des Notfallprotokolls geschaffen.
In einigen Bundesländern Österreichs gibt es eine intensive Zusammenarbeit der Landeswarnzentralen bzw. Landeskatastrophendienste mit den Bergbaubetrieben bei einem Notfall. Eine Kontaktaufnahme mit den Landeswarnzentralen bzw. Landesleitstellen inkl. der Hinterlegung der Notfallpläne ist anzuraten.
Im günstigsten Fall kann die Alarmierung zu einem Notfall im Bergbau über die Landeswarnzentrale erfolgen. Dort steht hochprofessionelles Personal 365 Tage 24 h lang zur Verfügung. In Abstimmung mit den Bergbaubetrieben kann von dort auch der Einsatz öffentlicher Einsatzorganisationen und Grubenwehren bis zum Hubschraubereinsatz des Bundesheeres koordiniert werden.

3 Personen

Das Mineralrohstoffgesetz sieht zur Leitung des Rettungswerks den Betriebsleiter oder eine vom Betriebsleiter festgelegte Person vor. Dies muss im Notfallplan festgehalten sein.
Im überbetrieblichen Rettungswerk ist im Mineralrohstoffgesetz der Landeshauptmann als Einsatzleiter festgelegt. Eine Kontaktaufnahme mit den örtlichen Einsatzorganisationen, wie Feuerwehr, Polizei, Rettung und den Landeskatastrophendiensten, ist bei der Erstellung des Notfallplans hilfreich.
Die Feststellung, ob ein Rettungswerk betrieblich oder überbetrieblich ist, kann nicht durch den Bergbaubetrieb erfolgen. Diese Entscheidung wird vom Landeshauptmann bzw. Landeskatastrophendienst getroffen.
Wenn es zu einem größeren Notfalleinsatz kommt, wird oft nicht daran gedacht, dass alle bestellten Leistungen auch bezahlt werden müssen. Schlechte Erfahrungen haben gezeigt, dass Notlagen ausgenützt werden und manchmal Leistungen verrechnet werden, die gar nicht geliefert worden sind.
Alle Personen, die mit der Notfallarbeit betraut sind, wie Einsatzleiter, Einsatzstab und Meldestelle sind, auf diese vorzubereiten. Die beste Vorbereitung für Notfälle sind Planspiele und Übungen.

4 Protokoll

Jeder Notfall, bei dem Personen zu Schaden kommen, hat auch eine rechtliche Komponente. Es wird nach Abarbeitung des Notfalls erhoben, ob es Schuldfragen gibt, und, wenn ja, das Schuldausmaß ermittelt.
Am Bergbaubetrieb kann zu Beginn eines Notfalleinsatzes das Ausmaß des Schadens und dessen Ursache unklar sein. Der Bergbau arbeitet in einem Mensch-Maschine-Natur-System, wo der Faktor Natur dabei einen großen Raum einnimmt. Wir Menschen sind eher Mensch-Maschinen-Systeme gewohnt, die für uns und auch die öffentlichen Einsatzkräfte leichter durchschaubar sind. Im Mensch-Maschine-Natur-System Bergbau sind Geologie, Hydrogeologie, Wetterführung, Gase sowie auch Hitze und Stabilität des Ausbaues im Brandfall in der Notfallarbeit zu beachten.
Bei der Notfallarbeit müssen sofort Entscheidungen getroffen werden, auch wenn die Lage noch nicht klar bekannt ist. Es ist unbedingt erforderlich, ein Protokoll des Notfalleinsatzes mitzuführen, welches zeitlich den aktuellen Wissensstand (Lage) abbildet und die dazu erfolgten Anweisungen begründet. Dieses Protokoll kann auch als Grundlage eines Verfahrens zur Feststellung allfälliger Schuldfragen herangezogen werden.
Kosten: Wer bestellt, zahlt. Alle bestellten Leistungen bei der Notfallarbeit sind aufzulisten und zu kontrollieren (Protokoll).

5 Praktische Umsetzung der Katastrophenschutzgesetze der Länder

Wenn ein gefährliches Ereignis, eine Natur- oder Industriekatastrophe, das durch den Bergbau ausgelöst wird, unbeteiligte Personen betrifft, ergeben sich Abgrenzungsfragen zwischen dem Bergrecht und anderen Bestimmungen, wie etwa dem Sicherheitspolizeigesetz, ortspolizeilichen Vorschriften der Gemeinden oder den Feuerpolizei- und Katastrophenhilfegesetzen der Länder.
Der Grund dafür liegt in der bundesverfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung, die das Bergwesen dem Bund in der Gesetzgebung und Vollziehung zuordnet und den allgemeinen Katastrophenschutz den Bundesländern überlässt. In einem Notfall ist daher die Koordination mit einer Vielzahl öffentlicher und anderer Stellen erforderlich, wobei es bei der herrschenden Rechtslage keine verfahrensleitende Behörde und auch keine klare Verteilung der Verantwortung gibt.
Es wird Sache der Vollzugspraxis sein, dass die von den Bergbaubetrieben nominierten Einsatzleiter in das landesgesetzliche Katastrophenmanagement eingegliedert werden [3].
Handlungen gegenüber betriebsfremden Personen können vom Einsatzleiter des Bergbaubetriebes nicht durchgesetzt werden. Damit gemeint sind Behinderungen durch Schaulustige, gegebenenfalls Wegweisungen, Regelung von Verkehr, Abschleppen behindernder Fahrzeuge und dergleichen.
Bei einem Notfall über die Bergbaubetriebsgrenze hinaus hat der Einsatzleiter des Bergbaubetriebes keine Möglichkeit, tätig zu sein.
Grundsätzlich ist bei über Unfälle hinausgehenden Notfällen im Bergbau davon auszugehen, dass neben den Rettungsdiensten meist Feuerwehr und Polizei benötigt werden.
Damit dies gut funktioniert, muss das auch mit den öffentlichen Einsatzorganisationen geübt werden. Abb. 1 zeigt die Stabsarbeit während einer Grubenwehrübung.
Abb. 1
Stabsarbeit während des Projektes MINERS am Zentrum am Berg (Foto: W. Schön)
Full size image

6 Einsatzstab

In allen öffentlichen Einsatzorganisationen wird zur Bearbeitung von Notfällen Stabsarbeit durchgeführt. Die Richtlinie für das Führen im Katastropheneinsatz, Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, (SKKM), Herausgeber und Medieninhaber Bundesministerium für Inneres, stellt dafür eine gute Grundlage auch für Bergbaubetriebe dar [4].
Mit dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit des Bergbaubetriebes mit öffentlichen Einsatzorganisationen im Notfall gut durchführbar.
Bergbaubetriebe sollten zum Beherrschen größerer betrieblicher Schadensereignisse einen betrieblichen Einsatzstab aufstellen und diesen dafür ausbilden [5].
Hierzu gelten bestimmte Führungsgrundsätze:
  • Einheit der Führung
    Organisiertes Zusammenwirken aller Kräfte und Mittel, die zum Erreichen eines vorgegebenen Zieles unter der Leitung eines verantwortlichen Einsatzleiters notwendig sind.
  • Klares Ziel
    Eindeutige Festlegung verwirklichbarer Absichten und deren Umsetzung durch den Einsatzleiter.
  • Einfachheit
    Rückgriff auf bewährte und einfach funktionierende Strukturen und Abläufe, um auch in komplizierten Schadenslagen handlungsfähig zu bleiben.
  • Schwergewichtsbildung
    Erkennen jener Stelle, von der die größte Gefährdung ausgeht, und Konzentration der verfügbaren Mittel auf diese Stelle.
  • Reservenbildung
    Stetes Bereithalten von Einsatzkräften und Mitteln, die für den Einsatz jederzeit zur freien Verfügung stehen.
  • Handlungsfreiheit
    Aufrechterhaltung der Fähigkeit des Einsatzleiters, auf den Einsatzverlauf jederzeit initiativ einwirken zu können.
  • Beweglichkeit
    Es ist sicherzustellen, dass auf Lageänderungen rasch und angemessen reagiert werden kann.
  • Ökonomie der Kräfte
    Die eingesetzten Kräfte sollen in erster Linie für jene Aufgaben herangezogen werden, für deren Erledigung sie ausgebildet und ausgerüstet sind.
  • Verhältnismäßigkeit
    Auch unter den besonderen Umständen eines Katastropheneinsatzes ist stets eine entsprechende Güterabwägung vorzunehmen.
Bergbaubetrieben stehen in Notfällen beschränkte Personalressourcen zur Verfügung. Mit diesen Personen ist im Notfall nun neben vielen anderen notwendigen Tätigkeiten, wie Einsatzkräften, Sicherung der Mundlöcher, der betrieblichen Zufahrten, Materiaausgabe und dergleichen, auch ein betrieblicher Einsatzstab aufzustellen.
Die Stabstellen
  • Einsatzleiter
  • Meldesammelstelle
  • Personal
  • Lage
  • Einsatz
  • Versorgung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kommunikation
sind zu besetzen.
Mehrere Stabstellen können auch in einer Person zusammengefasst werden. Nur der Einsatzleiter, der durch das Mineralrohstoffgesetz vorgegeben ist, sollte frei von weiteren Belastungen sein.
Es lassen sich die Stabsstellen Personal und Versorgung, Lage und Einsatz (kann durch den Markscheider besetzt sein) und Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation gut zusammenfassen.
Der Meldesammelstelle kommt große Bedeutung zu. Die ständig ein- und ausgehenden Meldungen müssen koordiniert, verteilt und protokolliert werden.

7 Raumordnung

Neben der öffentlichen Raumordnung verlangt ein Notfallplan eine betriebliche Raumordnung. Es muss festgelegt sein, wo im Notfall die Einsatzleitung mit der Stabsarbeit tätig ist, Einsatzkräfte mit Regen- und Kälteschutz sich sammeln und verpflegt werden, verletzte Personen betreut werden und ev. Angehörige sowie Presse und Medien sich aufhalten können. Dies muss nicht unbedingt am Betriebsgelände erfolgen, aber die Voraussetzungen, Gebäude und Flächen im Notfall benützen zu dürfen, müssen vorhanden sein und die notwendigen Betriebsmittel, Computer, Einrichtungsgegenstände müssen zur Verfügung stehen. Auch ein Parkplatzkonzept für Einsatzfahrzeuge wäre bei beengten Platzverhältnissen anzuraten.
Im Notfallplan unbedingt vorhanden sein sollten Koordinaten eines Hubschrauberlandeplatzes, weil dies in dringenden Fällen, wie zum Bsp. bei Herzinfarkt, wertvolle Zeit spart.
Zufahrten, ev. mit Angaben zu Lotsenpunkten, auf einer Übersichtskarte des Betriebsgeländes, wo auch alle Mundlöcher eingezeichnet sind, sollte Teil des Notfallplanes sein.

8 Aktualität

Der Notfallplan ist zumindest jährlich zu aktualisieren, Telefonnummern und E‑Mailadressen sowie das Verzeichnis externer Personen, die mit der Notfallarbeit verbunden sind, zu kontrollieren.

9 Planspiele

Planspiele sind eine gute und kostengünstige Vorbereitung auf einen Notfalleinsatz, weil Einsatzkräfte nur fiktiv tätig sind. Planspiele sollten grundsätzlich nach dem betrieblichen Notfallplan erfolgen. Es wird ein Schadensszenario ausgewählt. Günstigstenfalls sind nur Personen, die nicht am Planspiel teilnehmen, über dieses Szenario informiert.
Es wird ein betrieblicher Personenkreis festgelegt, der das Planspiel abarbeiten soll, in dem Einsatzleiter, Stabsmitarbeiter und weitere beteiligte Personen festgelegt sind. Externe Einsatzorganisationen, Feuerwehr, Rettung, Polizei, der Katastrophendienst des Bundeslandes werden zum Planspiel eingeladen und ein Termin wird koordiniert, an dem das Planspiel stattfinden soll.
Am vereinbarten Tag treffen sich alle Beteiligten in der Einsatzzentrale, wo Kartenwerk, Computer, Flipchart etc. vorbereitet sind. Eine Person macht gemäß den im Notfallplan festgelegten Kontakten eine Alarmierung und bringt damit das den Teilnehmern unbekannte Szenario ins Laufen. Es wird ein integrierter Einsatzstab aufgestellt, in dem Bergbaumitarbeiter und Vertreter der Einsatzorganisationen teilnehmen.
Spannender und realitätsnäher wird ein Planspiel, wenn immer wieder von außen neue Informationen, ev. auch Schadenslagen, wie zum Beispiel das Eintreffen betroffener Angehöriger, eingespielt wird.
Ein Planspiel sollte unbedingt fachkundig begleitet werden. Hier bieten derLeiter der Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen GmbH, Sachverständige und Experten der Notfallarbeit im Bergbau (Rufnummernverzeichnis) sowie Fachleute aus den Katastrophendiensten der Bundesländer Beratung an.
Nach vorgegebener Zeit, zum Beispiel nach drei bis vier Stunden oder abgearbeitetem Szenario, wird abgebrochen und das Planspiel besprochen. Das Protokoll wird durchgegangen, Entscheidungen und Lagebilder werden diskutiert und vor allem wird begutachtet, wie gut das Zusammenspiel der Stabsstellen funktioniert hat. Jedem beteiligten Teilnehmer soll Zeit gegeben werden, zu seiner Tätigkeit Stellung zu nehmen. Aus der gemeinsamen Diskussion werden Erkenntnisse der Notfallarbeit entstehen und die handelnden Personen werden sich intern und extern kennen lernen. Dies ist für die zukünftige Notfallarbeit sehr wertvoll.

10 Übungen

Besser als ein Planspiel sind Übungen. Die Vorgangsweise ist gleich wie bei einem Planspiel, erweitert um die Einsatzkräfte. Es gilt wieder, so wenig Information über das Szenario auszugeben wie möglich. Je nach Szenario können bei unatembaren Gasen Grubenwehren, Feuerwehr und bei allen Szenarien auf jeden Fall neben den eigenen Mitarbeitern Feuerwehr, Polizei, Rettung und empfehlenswert Fachleute des Landeskatastrophendienstes eingeladen sein.
Eine fachkundige Begleitung der Übung wird empfohlen.
Augenmerk bei einer Übung ist auf die Alarmierung zu legen, weil günstigstenfalls die externen Einsatzorganisationen an deren Standorten alarmiert werden können. Es gilt, Entfernungen, Anreisezeiten, aber auch der Empfang externer Einsatzorganisationen, eventuell mit Lotsen und deren Begleitung bis zum Einsatzort zu üben. Hier ein Hinweis: mit Rettung und Notarzt kann auch besprochen werden, ob und wie eine verletzte Person untertage abgeholt werden kann.
Übungen, je realistischer sie ablaufen, brauchen deutlich mehr Zeit als Planspiele. Hier ist auf jeden Fall mit acht Stunden oder länger zu rechnen. Dafür sind auch Vorkehrungen für Essen und Trinken der handelnden Personen einzuplanen.
Jede Einsatzorganisation hat ihre eigene Vorgangsweise in der Notfallarbeit. Dies ist speziell im Mensch-Maschine-Natur-System Bergbau zu besprechen, weil viele Menschen sich die Welt untertage schwer vorstellen können und ihnen ganz andere Bilder als die Realität vorschweben. Befahrungen können Vorbehalte diesbezüglich abbauen.
Eine Nachbesprechung in ähnlicher Form wie bei einem Planspiel sollte erfolgen.
Die Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen GmbH veranstaltet jedes Jahr mit einem Bergbaubetrieb oder Schaubergwerk die Hauptübung für das Grubenrettungswesen.
Es wird an einem Bergbau- bzw. Schaubergwerksstandort untertägige Rettungsarbeit mit allen österreichischen Grubenwehren und des benachbarten Auslands geübt. Ein integrierter Einsatzstab in Zusammenarbeit mit allen Einsatorganisationen, den Katastrophediensten der Bundesländer bzw. dem zuständigen Katastrophendienst der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ist aufgestellt.

11 Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation sind wesentliche Teile der Notfallarbeit. Mit richtiger Kommunikation können oft Probleme vermieden werden.
Sobald ein Notruf in der Öffentlichkeit aufschlägt, wird ein Mechanismus in Gang gesetzt,der nicht zu stoppen ist, wohl aber bedient werden kann. Das Internet ist voll von Fake News, und es sollte versucht werden, proaktiv die Kommunikationsplattformen zu bedienen, bevor es dazu kommt.
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist ein Teil des Notfallplans, der professionell bedient werden sollte.
Die innere Kommunikation ist betrieblich festgelegt. Es muss sichergestellt sein, dass Warnungen und Alarmierungen Mitarbeiter untertage erreichen können. Auf vielen Tunnelbaustellen sind Mitarbeiter mit Tags ausgerüstet. Das sind Chips, die automatisch festhalten, ob ein Mitarbeiter untertage eingeloggt ist oder nicht.
Der Einsatzleiter braucht Kommunikationsmittel, um seinen Aufgaben nachkommen zu können. Ob das idealerweise Funk untertage oder Telefone, ev. mobile Kommunikationsmittel wie Grubenwehrtelefone sind, ist im Notfallplan zu berücksichtigen.
Die externe Kommunikation zielt darauf ab, Notfallarbeit so abzubilden, um Falschmeldungen hintanzuhalten. Vorverurteilungen sind rasch verbreitet.
Am Beginn eines Notfalleinsatzes ist kaum Zeit, Medien zu bedienen, die meist schon mit Anfragen kommen. Hier bewährt sich, wenn es eine allgemeine, für die Öffentlichkeit freigegebene Information über den Bergbaubetrieb in Bild und Ton gibt. Diese kann ohne viel Aufwand ausgesendet werden. Oft kommen dann auch Anfragen über diese Aussendekanäle zurück. Es ist zu bedenken, dass stündlich Nachrichten ausgesendet werden und das Fernsehen im Hauptabendprogramm Nachrichten ausstrahlt. Diese Medien sowie das Internet mit seinen Plattformen müssen bedient werden.
Eine medienkundige Person hat in Verbindung mit dem Einsatzleiter diese Tätigkeit zu übernehmen, für die der Einsatzleiter keine Zeit hat. Wichtig dabei ist, Tatsachen und keine Vermutungen weiterzugeben. Öffentlich Gesagtes, das sich später als falsch herausstellt, ist schwierig zu berichtigen.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen. Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
Literature
3.
go back to reference Mihatsch, A.: MinroG Mineralrohstoffgesetz. Manzsche Gesetzesausgaben, Sonderausgabe Nr. 99. Manz, Wien (2019) Mihatsch, A.: MinroG Mineralrohstoffgesetz. Manzsche Gesetzesausgaben, Sonderausgabe Nr. 99. Manz, Wien (2019)
Metadata
Title
Notfallplan im Bergbau und die zugehörigen Planspiele
Authors
Wilhelm Schön
Univ.-Prof. DI. Dr. mont. Nikolaus A. Sifferlinger
Publication date
27-01-2025
Publisher
Springer Vienna
Published in
BHM Berg- und Hüttenmännische Monatshefte / Issue 2/2025
Print ISSN: 0005-8912
Electronic ISSN: 1613-7531
DOI
https://doi.org/10.1007/s00501-025-01552-1

Premium Partners