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22-08-2013 | Online Banking | Schwerpunkt | Article

Vergleichsportal für Dispo-Zinssätze geplant

Author: Jan F. Wagner

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Das Bundesministerium für Verbraucherschutz plant die Gründung eines Internetportals. Dort sollen Kunden die Dispo-Zinsen und Gebühren für Bankkonten vergleichen können.

Mit dem Portal greift das Ministerium einen Vorschlag der EU-Kommission auf, der im Mai bekannt wurde. Neben Kostentransparenz bei Bankkonten hat der Kommissionsvorschlag zum Ziel, das Recht eines jeden EU-Bürgers auf ein Girokonto zu etablieren.

Es ist aber unklar, wann der Vorschlag umgesetzt wird. Bisher haben sich weder das Europäische Parlament noch der Europäische Rat mit dem Vorschlag befasst. Falls sich in Brüssel nichts tut, will das deutsche Verbraucherschutzministerium das Portal im Alleingang gründen. „Wir können nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag warten“, sagte dazu ein Sprecher des Ministeriums. Als Betreiber des Portals kommen eine Behörde, eine Verbraucherzentrale oder die Stiftung Warentest in Frage. Da sich alles im frühen Stadium befinde, seien noch keine Entscheidungen getroffen, erklärte der Sprecher.

Laut „Süddeutsche Zeitung“ haben die Justiz- und Wirtschaftsministerien Bedenken gegenüber dem Portal angemeldet. Sie befürchten, dass es den bürokratischen Aufwand für die hiesigen Banken wesentlich erhöhen könnte.

Branchenverbände empfehlen Veröffentlichung des Dispo-Zinses im Web

Allerdings haben die Verbände für die privaten Banken, die Genossenschaftsbanken und die Sparkassen ihren Mitgliedern bereits empfohlen, ihre Dispo-Zinsen im Internet zu veröffentlichen und nicht nur wie bisher in den Filialen.

Die privaten Banken seien auch der Empfehlung gefolgt und stünden daher dem EU-Vorschlag unvoreingenommen gegenüber, sagte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Vom Sparkassen-Verband und vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken hieß es, man wisse nicht, ob all ihre Mitglieder die Empfehlung umgesetzt hätten, da sie erst vor kurzem ausgesprochen worden sei.

Wie Springer Professionals Ende Juli berichtete, beträgt die Summe der Überziehungskredite in Deutschland rund 40 Milliarden Euro – und damit umgerechnet 500 Euro pro Bundesbürger.

Was Kunden und Verbraucherschutz bei der Debatte um den Dispo-Zins gerne vergessen: Der von der Rechtsprechung auch als „offene Kreditlinie“ bezeichnete Dispositionskredit berechtigt den Kunden zwar, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Kreditmittel abzurufen, verpflichtet ihn dazu aber nicht, wie das Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht darlegt.

 

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