2005 | OriginalPaper | Chapter
Pensionsverpflichtungen
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Die Vorschriften zum Ausweis der Verpflichtung von Unternehmen, Mitgliedern der Geschäftsführung und/oder der Belegschaft sowie deren Hinterbliebenen, Pensionen und ähnliche Leistungen (employee benefits) zu gewähren, unterscheiden sich nach IFRS von denen im deutschen Handelsrecht im Wesentlichen hinsichtlich der Bewertungsmethode sowie der Ermittlung und Darstellung des Aufwands und der Rückstellung. Bei der Wahl und dem Ansatz der Bewertungsparameter sind viele Gemeinsamkeiten festzustellen, wenn für den Vergleich statt der fiskalpolitisch begründeten Rechtsvorschriften in § 6a EStG und R 41 EStR die in der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer — HFA 2/1988 — vom 14. Juni 1988
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festgelegten Grundsätze für den Ausweis der Pensionsverpflichtungen im deutschen handelsrechtlichen Jahresabschluss herangezogen werden. Zur Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS ist IAS 19, Employee Benefits, relevant, der Gegenstand dieses Beitrages ist.