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12-04-2022 | Photovoltaik | Schwerpunkt | Article

Ab Mai könnte es eine Solarpflicht für deutsche Dächer geben

Author: Frank Urbansky

2:30 min reading time

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In einigen Bundesländern gibt es sie schon, ab Mai 2022 könnte sie bundesweit für alle Neubauten beschlossen werden: Da, wo geeignete Dächer entstehen, müssen sie mit Photovoltaikanlagen bestückt werden.

Energieerzeugung an Gebäuden und damit nah am Verbrauch ist auf vielen Wegen möglich. "Unabhängige dezentralere Versorgungsstrukturen in Form von Eigenstromerzeugung durch Mikro- oder Mini-BHKWs (Blockheizkraftwerke), Photovoltaikanlagen mit Solarelementen auf den Dächern, Windkraftanlagen und Biomasse- sowie Biogasanlagen sind sowohl im Firmen- als auch Privatkundensegment seit 2012 auf dem Vormarsch", benennt einige die Springer-VS-Autorin Jennifer Kowallik in ihrem Buchkapitel Theoretische Ausgangsbasis: Stadtwerke und finanzielle Bürgerbeteiligung auf Seite 36.

Editor's recommendation

2022 | OriginalPaper | Chapter

Theoretische Ausgangsbasis: Stadtwerke und finanzielle Bürgerbeteiligung

Dieses Kapitel stellt den Forschungsgegenstand des kommunalen Stadtwerkes dar und zeigt die energiewirtschaftlichen, rechtlichen und damit verbundenen finanzwirtschaftlichen Entwicklungen und Auswirkungen für kommunale Stadtwerke auf. Ausgehend …

Geht es nach der neuen Bundesregierung, soll gerade die Photovoltaik (PV) bei dieser Entwicklung eine Schlüsselstellung einnehmen. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern."

Damit soll auch das Ausbauziel für PV von 200 GW bis 2030 erreicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten jährlich gut 15 GW zugebaut werden, aktuell sind es knapp 5 GW.

Neues Gesetz für Neubau und Bestand

Für Mai 2022 nun ist die Verabschiedung eines Gesetzes geplant, das genau das umsetzen soll. Es wird erst für Neubauten und ab dem 1. Januar 2023 auch für Bestandssanierungen von Dächern gelten. Die Bundesregierung holt damit für das gesamte Bundesgebiet etwas nach, was bisher schon in einigen Bundesländern, etwa Baden-Württemberg, gilt.

Als Ausnahmen gelten etwa Gründächer (obwohl es auch hier Kombi-Möglichkeiten mit PV gibt) sowie Denkmalschutz-Interessen. Auch hohe Installationskosten und eine damit verbundene Unwirtschaftlichkeit gelten als Ausschlusskriterium. Hauseigentümer, die bereits in angrenzenden Außenanlagen PV oder Solarthermie installiert haben, sollen ebenfalls davon ausgenommen werden.

Für Einfamilienhäuser könnte das Mehrkosten von 10.000 bis 20.000 Euro je nach Größe für eine schlüsselfertige PV-Anlage bedeuten. Der Bund hat bereits eine Förderung in Aussicht gestellt. Die gibt es aber auch schon teils auf Landes- und kommunaler Ebene.

Durch hohe Eigennutzung rentabel

Allerdings würde sich die PV-Anlage insbesondere bei einer hohen Eigennutzung, bei dem der Peis bei etwa 10 Cent je kWh ohne und bei etwa 20 Cent je kWh mit Batteriespeicher liegt, sehr schnell rentieren. Derzeit liegen die Strompreise bei 31 Cent je kWh. Durch den Wegfall der EEG-Umlage ab Mitte 2022 könnte sie um gut 6 Cent je kWh sinken, falls dieser Vorteil von den Netzbetreibern an ihre Kunden weitergegeben wird.

Demgegenüber stehen jedoch stetige und durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine angefeuerte Strompreissteigerungen. Derzeit kostet eine MWh an der Leipziger Strombörse EEX gut 200 Euro. 2019 lagen die Preise zwischen 30 und 40 Euro je MWh. "Angesichts der insgesamt ansteigenden Energiepreise ist dennoch auch in der Zukunft von einem weiteren Schub und anhaltend großem Interesse an neu installierten Photovoltaikanlagen auszugehen", beschreibt dies Springer-Gabler-Autor Jürgen K. Wittlinger in seinem Buchkapitel Wirtschaftlichkeit auf Seite 48.

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