Zusammenfassung
Verkehrsanlagen und deren Betriebseinrichtungen haben durch Flächenbeanspruchungen, Eingriffe in Grundstücksrechte und durch Umweltfolgen boden- und umweltrechtliche Anforderungen und Wirkungen. Verkehrsanlagen sind Voraussetzung zur Erschließung von Grundstücken, Stadtquartieren und Städten und damit direkt oder indirekt zur baulichen oder sonstigen Nutzung von Grundstücken. Verkehrsanlagen und deren Betrieb beschränken oder beeinträchtigen durch Immissionen die Nutzbarkeit von Grundstücken. Der Bau und der Betrieb von Verkehrsanlagen müssen entweder planungsrechtlich durch Bauleitpläne mit Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen oder straßen-/wegerechtlich durch Planfeststellung gesichert werden. Entgegenstehende oder konfligierende öffentliche und private Belange müssen abgewogen werden. Grundlage der Abwägung sind Ermittlungen der mutmaßlichen Wirkungen und Prüfungen der Umweltverträglichkeit. Der Ermittlung der erforderlichen Anlagen dienen strategische Pläne der Verkehrsentwicklung.