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03-11-2021 | Plattformökonomie | Nachricht | Article

Verband für Kreditplattformen für Großinvestoren offen

Author: Angelika Breinich-Schilly

1:30 min reading time

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Institutionelle Investoren haben ab sofort die Möglichkeit, Mitglied im Verband deutscher Kreditplattformen (VdK) zu werden. Mit dieser Öffnung will die Verbandsführung die Qualitätsstandards der Branche sichern.

Bei seiner Gründung am 4. Juni 2019 hat sich der VdK zum Ziel gesetzt, den Zugang von Unternehmen, Verbrauchern und Kommunen zu Krediten über digitale Plattformen zu verbessern. Mit der Entscheidung, nun auch institutionellen Investoren die Vollmitgliedschaft anzubieten, will sich der Zusammenschluss breiter aufstellen. Zu den aktuell 24 Mitgliedern des VdK zählen unter anderem Auxmoney, Creditshelf, Crosslend, die Investdor Gruppe und Authada. Ab sofort dürfen auch Versicherer, Pensionskassen und ihre Verwaltungsgesellschaften, Stiftungen, Banken, kirchliche Einrichtungen oder Family Offices eine Mitgliedschaft beantragen.  

"Die Öffnung unseres Verbandes für institutionelle Investoren als ordentliche Mitglieder ist mit dem Ziel verbunden, insbesondere die hohe Qualität unserer Branchenstandards zu sichern", erläutert VdK-Geschäftsführer Constantin Fabricius. Der Verband arbeitet in verschiedenen Ausschüssen unter anderem an verbindlichen Branchenstandards in unterschiedlichen Bereich. Hierzu steht der VdK nach eigenen Angaben im Austausch mit Entscheidungsträgern aus Politik, Verwaltung und anderen Branchenverbänden auf nationaler und europäischer Ebene. 

Branchenstandards als Basis für ein Gütesiegel

Bereits vier Standards, unter anderem für Compliance, diskriminierungsfreies Verhalten sowie für das Beschwerdemanagement sind bereits verabschiedet worden. Auch sollen Vorgaben zur regelmäßigen Veröffentlichung von einheitlichen Branchenzahlen für mehr Markttransparenz sorgen. Entwürfe für vier weitere Standards zum Risikomanagement, Outsourcing und Forderungsmanagement sowie zum Thema ESG/CSR seien aktuell in Arbeit. Alle acht sollen künftig die Basis für ein gemeinsames Gütesiegel bilden. Eine externe Stelle soll deren Einhaltung durch die Mitglieder unabhängig prüfen.


 

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