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Rechtliche Freiheit
Kapitel 2 füllt das Prinzip der Sozialwissenschaftlichkeit inhaltlich und setzt sich mit rechtlicher Freiheit als Teil des sozialwissenschaftlichen Diskurses auseinander. Themen sind sowohl Wandel, eher zu kennzeichnen als neueres Phänomen im Forschungsgebiet, als auch Recht in seinem Verhältnis zur Politik, als harter Kern ebendessen (Becker/Zimmerling 2006: 9). Der Diskurs wird nicht fachsystematisch aufbereitet, sondern es werden für sozialwissenschaftliches Denken und Beobachten zentrale Begriffe rechtlicher Freiheit und Deutungszugänge vor dem Hintergrund aktueller Problemlagen expliziert.
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Der Begriff ›Globalisierung‹ umfasst unterschiedliche Bedeutungen, er ist sowohl politisch umkämpft als auch transdisziplinäres Konzept.
Der Begriff ›Governance‹ bezieht sich auf das Handeln von Institutionen, die nicht staatsartig organisiert sind oder staatsartig agieren (Deitelhoff/Steffek 2009: 8).
Traditionell besteht eine Arbeitsteilung zwischen den Disziplinen: Gegenstand der Politikwissenschaft ist der ›Staat in Aktion‹, also die Auseinandersetzung mit staatlichem Handeln, politischen Prozessen, Gestaltungsfragen in dem rechtlich gewährten Ermessens- und Handlungsspielraum. Gegenstand der Rechtswissenschaft ist die rechtlich-normative Verfassung, geltendes Staatsrecht, die rechtliche Ordnung, also insgesamt der „Staat in ruhendem Zustand“ (Becker/Zimmerling 2006: 12). Heute findet sich der Gegenstand Recht im politikwissenschaftlichen Curriculum wieder, vor allem in den Teilbereichen Politische Theorie und Ideengeschichte, Regierungssystem und Innenpolitik der BRD, der Vergleichenden Politikwissenschaft und der Internationalen Politik (Becker/Zimmerling 2006: 15–19).
Es existieren verschiedene Institutionalismen, die sich in ihren Konzeptionen teils sehr unterscheiden (Schieder 2017: 205–206). „Der“ Institutionalismus wird an dieser Stelle beschrieben in seinem Gegensatz zum Realismus und Idealismus.
Zur Kritik an dem Begriff Verrechtlichung bzw. der wissenschaftlichen Begriffsverwendung siehe Fischer-Lescano und Liste (2005), Koskenniemi (2000: 30), Teubner (1984: 290). Zur kritischen Analyse bestehender Verrechtlichungsprozesse siehe Kreide (2008).
Dem liegt die Grundvorstellung von einem deskriptiv-empirischen Regelmodell zu Grunde, wie es Hart formuliert hat (Hart 1994). Recht sind Regeln, die in eine Rechtsordnung eingebunden sind, in der substanzielle und prozedurale Regeln zusammenwirken.
Siehe Fußnote 5. Aus Sicht des Realismus ist die Sicherstellung rechtlicher Freiheit über Landesgrenzen hinweg wirkungslos, da es kein legales Gewaltmonopol gibt, also keinen Weltstaat, aufgrund dessen alle Akteure auch bei widerstreitenden Interessen zur Rechtsbeachtung gezwungen oder vor Rechtsbrüchen abgeschreckt werden können; und auch aus Perspektive des Liberalismus wirkt Recht über Landesgrenzen hinweg nur auf demokratische Staaten (Zangl 2006: 13–16).
Besonders i. G. z. diplomatischen Verfahren, die auf politischen Verhandlungen beruhen, in denen Machtmittel zur Geltung gebracht werden. Internationale Rechtsstaatlichkeit beziehungsweise institutionell gesicherte internationale Rechtsstaatlichkeit entsteht, wenn Konflikte zwischen Akteuren in Verfahren der Streitbeilegung gelöst werden, die judizialisiert, also vergerichtlicht, sind und sich Staaten an diesen Verfahren orientieren (Zangl 2006: 12).
Die Erklärungen stammen aus dem soziologischen und rationalen Institutionalismus.
Angeschlossen wird an „die Wirklichkeitswissenschaft vom Recht“ (Rehbinder 2000: 1), dessen Gegenstand die „Erforschung der sozialen Wirklichkeit des Rechts“ (Rehbinder 2000: 1) ist.
Grundlage der Analytik ist der Fall der Madres de Plaza de Mayo (vgl. Fischer-Lescano 2005).
Internationale Beziehungen und systemtheoretische Auseinandersetzung/rechtswissenschaftliche Systemtheorie
Der UN-Menschenrechtsrat ist politisch erheblich zu beeinflussen (Helmedach et al. 2009: 40).
Grundlage der Einschätzung sind Streitfälle zwischen einem OECD-Staat und einem nichtstaatlichen Akteur (Blome/Kocks 2009).
Staat wird dabei nicht mehrheitlich als obsolet, sondern seine Rolle neu bewertet (vgl. Deitelhoff/Steffek 2009: 29).
- Title
- Politik • Recht • Wandel
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-658-30760-8_2
- Author:
-
Julia Neuhof
- Publisher
- Springer Fachmedien Wiesbaden
- Sequence number
- 2
- Chapter number
- Kapitel 2