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2018 | Book

Praxishandbuch der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft

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Das Handbuch bietet einen Überblick über die wichtigen Aspekte der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft. Neben den Stoffströmen (Kunststoff, Glas, Papier, Metalle, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Bioabfall, Klärschlamm) behandelt es die stoff- und abfallrechtlichen Fragestellungen ebenso wie die des Energie-, Verwaltungs-, Transport-, Wasser-, Düngemittel- und Strafrechts.

Table of Contents

Frontmatter

Rechtlicher Rahmen der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft

Frontmatter
1. Abfallbegriff – Beginn und Ende der Abfalleigenschaft

Der Begriff „Abfall“ ist der zentrale Rechtsbegriff des Abfallrechts, weil er den Anwendungsbereich des Abfallrechts wesentlich bestimmt. Ob ein Stoff oder Gegenstand im Rechtssinne ein Abfall oder ein Nicht-Abfall ist, ergibt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Maßgeblich für den Beginn der Abfalleigenschaft sind die sog. Entledigungstatbestände und ihre gesetzlichen Konkretisierungen. Kein Abfall liegt allerdings vor, wenn der Stoff oder Gegenstand die Anforderungen an ein Nebenprodukt erfüllt. Darüber hinaus endet die Abfalleigenschaft unter bestimmten Voraussetzungen.

Thomas Lammers
2. Stoffrecht

Mit der Verkündung der REACH‐Verordnung am 30.12.2006 wurde eines der umfangreichsten und komplexesten Gesetzgebungsvorhaben in der Europäischen Union (EU) nach mehr als fünf Jahren der Beratungen implementiert. Die REACH‐Verordnung trat sodann am 01.06.2007 in Kraft und gilt als unmittelbares Recht in allen EU‐Mitgliedstaaten. Der Name „REACH“ ist ein Akronym, das aus der Zielvorgabe der Verordnung gebildet ist: So bezweckt die REACH‐Verordnung die europäische Harmonisierung in Hinblick auf die

R

egistration,

E

valuation,

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also die Erfassung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Zusammen mit der sog. CLP‐Verordnung vom 16.12.2008 bilden die komplexen Regelwerke ein einheitliches europaweites Chemikalienrecht und damit die wichtigsten Vorschriften für die chemische Industrie.

Andreas Zühlsdorff
3. Einstufung von Abfällen

Abfalleinstufungssysteme können nach unterschiedlichen Prinzipien entwickelt und ausgestaltet werden. Dabei kann die Abfalleinstufung grundsätzlich stoff‐ oder herkunftsbezogen unter Berücksichtigung von stoffinhärenten Gefahreneigenschaften und/oder Risikobetrachtungen erfolgen.Systematisch reine Ausprägungen sind in der Praxis aber kaum anzutreffen, sondern eher mehr oder weniger gemischte Systeme. In Deutschland kommt seit Ende 1998 im abfallrechtlichen bzw. abfalltechnischen Vollzug das überwiegend herkunftsbezogen aufgebauten Europäische Abfallverzeichnis (EAV) zur Anwendung, das mit der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) ins nationale Recht umgesetzt wurde. Im Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung wird seit Inkrafttreten der EG-Abfallverbringungsverordnung im Jahre 1994 parallel dazu ein überwiegend stoffbezogen aufgebautes Abfalleinstu­fungssystem angewendet. Damit kommen in der abfallwirtschaftlichen Praxis zwei auf unterschiedlichen Grundlagen beruhende Abfalllistensysteme zur Anwendung, die noch von einem weiteren System ergänzt werden, das auf dem Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsrechts aufbaut.

Joachim Wuttke
4. Nachweise und Register

Das Brutto‐Abfallaufkommen in Deutschland beträgt pro Jahr in etwa 400,9 Mio. Tonnen. Der Anteil an gefährlichen Abfällen umfasst dabei ca. 23,5 Mio. Tonnen. Da nur ein geringer Anteil an Abfällen direkt an der Anfallstelle entsorgt wird, ist es erforderlich, die Mehrzahl der Abfälle zwischen den an der Entsorgung Beteiligten zu befördern. Diese Abfallströme zu überwachen, ist Ziel des Abfallnachweisrechts. Dabei erfolgt die Überwachung nicht lückenlos für sämtliche Abfälle, sondern, orientiert an deren Gefährdungspotenzial, insbesondere für gefährliche Abfälle.Das Abfallnachweisrecht dient dazu, den Verbleib von gefährlichen Abfällen einer betrieblichen Dokumentation und behördlichen Überwachung zu unterwerfen. Dabei prüft die Behörde grundsätzlich präventiv, also bevor die Entsorgung vorgenommen wird, anhand der von den Beteiligten einzureichenden Nachweisdokumente, welchen Weg die Abfälle nehmen werden (Vorabkontrolle). Anschließend erfolgt durch Begleit‐ und Übernahmescheine die Dokumentation, wo die Abfälle verblieben sind (Verbleibkontrolle).Die grundsätzlichen Regelungen zum Abfallnachweisrecht sind in den §§ 49, 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) enthalten. Sie regeln, in welchen Fällen Register‐ und Nachweispflichten bestehen. Konkretisiert werden diese Vorgaben durch die Nachweisverordnung (NachwV). Für die Praxis und den Vollzug relevant, aber nicht rechtsverbindlich, ist daneben die Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren der Bund/Länder‐Arbeitsgemeinschaft vom 30.09.2009.

Sandra Giern, Maren Heidmann
5. Überlassungspflichten – Grenze zwischen Daseinsvorsorge und Marktwirtschaft

Die Verteilung der Entsorgungsverantwortung zwischen öffentlichem und privatem Sektor gehört zu den klassischen Problemstellungen des Abfallrechts. Daran hat das Kreislaufwirtschaftsgesetz nichts geändert, wie der nach wie vor um Wertstoffe aus privaten Haushalten geführte „Kampf um den Abfall“ zwischen privater und kommunaler Entsorgungswirtschaft zeigt.Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bestimmt zunächst, dass die Erzeuger und Besitzer von Abfällen für die Entsorgung ihrer Abfälle selbst verantwortlich sind. Mit der Erfüllung dieser Pflichten können sie Dritte, insbesondere private Entsorgungsunternehmen, beauftragen.Eine Ausnahme von diesem Grundprinzip begründet § 17 Abs. 1 KrWG, der unter bestimmten Voraussetzungen die Rechte und Pflichten der Abfallerzeuger und ‐besitzer zur Entsorgung ihrer Abfälle auf Rechte und Pflichten zur Überlassung an den öffentlich‐rechtlichen Entsorgungsträger verkürzt. So sind für die Entsorgung aller Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie der Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach § 17 Abs. 1 i. V. m § 20 KrWG grundsätzlich die öffentlich‐rechtlichen Entsorgungsträger verantwortlich. Gegenausnahmen begründet § 17 Abs. 2 KrWG für Abfälle, die im Rahmen der Produktverantwortung zurückgenommen oder im Rahmen von gewerblichen bzw. gemeinnützigen Sammlungen verwertet werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über das komplizierte System von Regeln und Ausnahmen zur Bestimmung der Entsorgungsverantwortung.

Anno Oexle
6. Abfallrechtliche Haftung und Verantwortung

Abfallrechtliche Verpflichtungen richten sich regelmäßig an die Abfallerzeuger und Abfallbesitzer. Zu nennen sind beispielsweise die Verwertungspflicht (§ 7 Abs. 2 S. 1 KrWG), die Beseitigungspflicht (§ 15 Abs. 1 S. 1 KrWG) oder die Pflicht zur Überlassung der Abfälle an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (§ 17 Abs. 1 S. 1 KrWG). Der Kreis der verpflichteten Personen wird durch diese Regelungen abschließend festgelegt.Die Begriffe „Abfallerzeuger“ und „Abfallbesitzer“ bedürfen einer Auslegung, um die persönliche Reichweite der Erzeuger- bzw. Besitzerhaftung zu bestimmen. Dabei ist unter anderem auch abzugrenzen, inwieweit Arbeitnehmer, organschaftliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer bzw. Vorstände), Auftragnehmer oder Insolvenzverwalter der abfallrechtlichen Erzeuger- bzw. Besitzerhaftung unterliegen. Zur Bestimmung der zeitlichen Reichweite der Verantwortung stellt sich im Hinblick auf Abfallbesitzer die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Übergang des Abfallbesitzes auf eine andere Person zu einer Beendigung der Abfallbesitzereigenschaft führt. Abfallerzeuger bleiben hingegen bis zur vollständigen Erfüllung der abfallrechtlichen Pflichten in der rechtlichen Verantwortung.

Joachim Hagmann
7. Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Abfälle werden grenzüberschreitend verbracht, weil die Märkte für ihre Entsorgung nicht an den nationalen Grenzen enden. Das gilt insbesondere für (noch) als Abfall einzustufende Sekundärrohstoffe, wie z. B. Altpapier oder Stahlschrott, also Materialien, die weltweit nachgefragt und gehandelt werden. Aus rechtlicher Sicht ist dabei zu beachten, dass für grenzüberschreitende Abfallverbringungen andere Voraussetzungen gelten als für rein innerstaatliche Transport‐ und Entsorgungsvorgänge. Das komplexe, aus verschiedenen Gesetzen bestehende Abfallexportrecht ist Gegenstand dieses Beitrags.

Anno Oexle
8. Handeln und Makeln

Das Kapitel zeigt auf, welche Pflichten Händler / Makler von Abfällen in Deutschland treffen und gibt insoweit Praxishinweise für den Umgang mit den zuständigen Behörden. Dargestellt wird, wie sich vor dem Hintergrund eines sich wandelnden europäischen Rechtsrahmens die Rechtslage in Deutschland durch Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geändert hat und welche Neuerungen sich durch die am 01.06.2014 in Kraft getretene Anzeige- und Erlaubnisverordnung ergeben haben. Inhaltlich wird dabei im Einzelnen aufgezeigt, welche Unternehmen von behördlichen Anzeige- und Genehmigungspflichten betroffen sind, welche Anforderungen an Inhaber und Mitarbeiter gestellt werden (Zuverlässigkeit, Fachkunde), welche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten zu beachten sind und welche haftungs- und sanktionsrechtlichen Risiken bestehen.

Markus Figgen, Rebecca Schäffer
9. Anlagengenehmigungsrecht

Der Betrieb von Entsorgungsanlagen kann vielfältige Umweltauswirkungen in unterschiedlicher Intensität hervorrufen. Diese sind abhängig von den Abfallarten und ‑mengen, die in der jeweiligen Entsorgungsanlage angenommen, (zwischen‑)gelagert und im weit verstandenen Sinne behandelt werden, von der dabei zum Einsatz kommenden Anlagentechnik und schließlich von dem Anlagenstandort und seiner näheren Umgebung. Entsprechend vielschichtig, komplex und teilweise unübersichtlich sind die rechtlichen Vorgaben, welche die Umweltauswirkungen des Betriebs von Entsorgungsanlagen regeln.Vor diesem Hintergrund setzt sich das Kapitel ″Anlagengenehmigungsrecht″ mit ausgewählten rechtlichen Fragestellungen auseinander, die Errichtung und Betrieb vor allem solcher Entsorgungsanlagen in der Praxis aufwerfen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind. Zu diesem Zweck werden einzelne, für Entsorgungsanlagen relevante Genehmigungstatbestände der 4. BImSchV einschließlich des Anlagentyps der IED-Anlage und die sich daraus ergebenden (verfahrens)rechtlichen Konsequenzen näher beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt des Kapitels ″Anlagengenehmigungsrecht″ liegt auf ausgewählten praxisrelevanten Vorgaben der TA Luft, der TA Lärm, der GIRL und des Bauplanungsrechts. Dabei wird auch auf die sich abzeichnenden Inhalte der TA Luft-Novelle und der BVT-Schlussfolgerungen ″Abfallbehandlung″ eingegangen.

Rainer Geesmann
10. Entsorgungsvertragsrecht

Unternehmen, bei deren industrieller oder gewerblicher Tätigkeit Abfälle anfallen, sind zu deren Entsorgung verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes, insbesondere die Überlassung an den öffentlich‐rechtlichen Entsorgungsträger, bestimmt ist. In der Regel entsorgen sie Abfälle jedoch nicht selbst, sondern beauftragen damit spezialisierte Fachunternehmen, die in der Praxis oftmals ihrerseits weitere Unternehmen zwecks Erbringung von Teilleistungen einschalten. Die einzelnen Glieder solcher Entsorgungsketten sind durch Entsorgungsverträge miteinander verbunden, die die wesentlichen Inhalte der jeweils zu erbringenden Entsorgungsleistungen und der dafür zu erbringenden Gegenleistungen regeln.Spätestens wenn es zwischen den jeweiligen Vertragsparteien zu Differenzen über Art und Umfang der geschuldeten Leistungen kommt, also z. B. über Qualitäten, Mengen, Preise oder das durchzuführende Entsorgungsverfahren, rückt das Entsorgungsvertragsrecht, das Gegenstand dieses Beitrags ist, in das Blickfeld der Beteiligten.

Alexander de Diego, Anno Oexle
11. Vergaberecht

In der Entsorgungswirtschaft spielt das Vergaberecht eine bedeutende Rolle, weil die öffentliche Hand sich in ihrer Funktion als öffentlich‐rechtlicher Entsorgungsträger zur Bewältigung der daraus erwachsenden Aufgaben regelmäßig privater Unternehmen bedient. Die Beauftragung von privaten Entsorgungsunternehmen durch öffentliche Auftraggeber unterliegt dabei den vergaberechtlichen Bestimmungen. Aus der Anwendung des Vergaberechts heraus ergeben sich konkrete Besonderheiten und Ausnahmetatbestände, die besonders für die Entsorgungswirtschaft von Bedeutung sind. Häufig ist in diesem Bereich die Direktbeauftragung im Rahmen eines Inhouse-Geschäftes oder die interkommunale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebers.

Dominik Lück, Christine Radeloff
12. Kartellrecht

Einer der Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist der freie Wettbewerb. Dieser sorgt dafür, dass die Anbieter von Waren und Dienstleistungen ihre Waren weiterentwickeln und die Qualität ihrer Produkte stetig verbessern. Der freie Wettbewerb verhindert zudem Monopolrenditen und die hierdurch bedingte Verteuerung von Waren und Dienstleistungen. Schließlich sorgt ein freier Wettbewerb für Konsumentensouveränität, indem er die Konsumenten in die Lage versetzt, frei zwischen den Angeboten verschiedener Leistungserbringer zu wählen. Ludwig Erhard beschrieb die Bedeutung des Wettbewerbs wie folgt: „‚Wohlstand für alle‘ und ‚Wohlstand durch Wettbewerb‘ gehören untrennbar zusammen; das erste Postulat kennzeichnet das Ziel, das zweite den Weg, der zu diesem Ziel führt.“Aufgabe des Kartellrechts ist es, den freien Wettbewerb mit seinen wichtigen Funktionen zu schützen. Dies gilt auch und nicht zuletzt für die Entsorgungswirtschaft. Das Bundeskartellamt hat in zahlreichen Entscheidungen und Stellungnahmen stets die Bedeutung des freien Wettbewerbs für die Entsorgungsbranche betont und sich für den Erhalt und die Stärkung des Wettbewerbsgrundsatzes eingesetzt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass gerade im Entsorgungsbereich die Wettbewerbspolitik regelmäßig Gefahr laufe, hinter Partikularinteressen von Kommunen zurückgedrängt zu werden.

Jörg Karenfort, Hendrik Reffken
13. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

„Daß sie wissen, wie sie einen Taschendieb oder einen Autoknacker anzupacken haben, wird den Staatsanwälten in Hessen zugetraut, aber für den richtigen Umgang mit Umweltverschmutzern scheinen sie noch einiges hinzuzulernen zu müssen. Im hessischen Justizministerium in Wiesbaden ist in dieser Woche sogar ein Lehrgang arrangiert worden, der dazu beitragen soll, „Umweltschutz‐Staatsanwälte“ heranzubilden. Mit dem herkömmlichen Instrumentarium der Strafverfolgung, meinen die Juristen, sei die Umweltkriminalität gar nicht mehr einzudämmen.“ Vorstehendes Zitat entstammt einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28.04.1972. Die Begrifflichkeiten „Umweltstrafrecht“ und „Umweltkriminalität“ hatten sich zu Beginn der 1970er‐Jahre gerade herausgebildet – in ihrer Ausgabe vom 11.12.1971 war in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bereits von der Einrichtung eines Referats für „Umweltstrafrecht“ im Bundesinnenministerium berichtet worden. Obwohl inzwischen mehr als vierzig „Erfahrungsjahre“ vergangen sind, dürfte die Materie des Umweltstraf‐ und Ordnungswidrigkeitenrechts noch immer eine besondere Herausforderung für Behörden, Strafjustiz und Rechtsanwaltschaft darstellen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand – es handelt sich um eine klassische Querschnitts‐ bzw. Schnittstellenmaterie:

Christoph Lepper
14. Umweltmanagementsysteme

Umweltmanagementsysteme sollen mit ihren detaillierten Verfahrensvorgaben zur Gewährleistung der materiellen umweltrechtlichen Anforderungen beitragen. Ihnen werden zudem zahlreiche Vorteile für die entsprechend zertifizierten Unternehmen zugeschrieben, die teils tatsächlicher, teils aber auch rechtlicher Natur sind. Neben einer systematischen Erfassung und Reduzierung des Haftungsrisikos erhoffen sich Unternehmen von der Zertifizierung insbesondere eine positive(re) Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und am Markt sowie eine Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition und ‐chancen gegenüber Mitbewerbern. Zumindest auf dem Papier gelten Umweltmanagementsysteme heute als zwingender Bestandteil der gebotenen environmental due diligence in und von Unternehmen; tatsächlich verfügt aber nur ein sehr geringer Teil aller deutschen Unternehmen über ein Umweltmanagementsystem.Im Bereich der Abfallwirtschaft ist in Deutschland das „bewährte Instrument der Zertifizierung von Betrieben zu Entsorgungsfachbetrieben“ das für die Praxis bedeutsamste Umweltmanagementsystem. Entsorgungsfachbetriebe stehen deshalb auch im Zentrum der Ausführungen. Daneben sind für die Abfallwirtschaft insbesondere noch die zertifizierungsfähigen Umweltmanagementsysteme EMAS und DIN EN ISO 14001 (sowie die Qualitätsmanagementsysteme DIN EN ISO 9001 und 9004) praxisrelevant.

Jens Tobias Gruber, Antje Wittmann

Stoffströme und Ressourcenwirtschaft

Frontmatter
15. Glasrecycling

Unter den Wertstoffen, die einem Recycling zugeführt werden, gehört das Altglas zu den am besten werkstofflich verwertbaren Materialien. Aufgrund der entwickelten Erfassungsstrukturen und effizienter technischer Verfahren können in der Praxis der Erfassung und Behandlung Recyclingquoten im Bereich von 90 % erreicht werden. Im Hinblick auf den großen ökologischen sowie ökonomischen Nutzen des Glasrecyclings ist dieses heute ein selbstverständlicher Bestandteil und eine feste Säule der modernen Kreislaufwirtschaft.Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über die Geschichte und Technik der Glasherstellung sowie über die Entwicklung und die Verfahrensschritte des Glasrecyclings. Dabei wird auf die jeweils einschlägigen Rahmenbedingungen und auftretenden Herausforderungen eingegangen. Dies betrifft neben anderen Punkten die festzustellenden Veränderungen in der Zusammensetzung des Inputs und die Weiterentwicklung der rechtlichen Anforderungen über das Verpackungsgesetz. Zudem gibt der Beitrag an mehreren Stellen praktische Hinweise zu den Möglichkeiten einer Optimierung der praktizierten Abläufe und Verfahren.

Matthias Heinen, Christoph Bildstein
16. Altpapier

Die Wachstumsraten sind eindrucksvoll: In den vergangenen 30 Jahren hat sich die globale Papierproduktion mehr als verdoppelt, von 171 Mio. Tonnen (1980) auf 406 Mio. Tonnen (2014) (Verband Deutscher Papierfabriken e. V. 2016). Noch deutlich stärker stieg aber der Anteil von Recyclingpapier, der Anfang der 1970er‐Jahre noch bei rund einem Drittel lag. Heute basiert die Hälfte des neu produzierten Papiers auf dem Rohstoff Altpapier. Die Unternehmen der Kreislaufwirtschaft haben für das deutsche Altpapieraufkommen von etwa 15 Mio. Tonnen (Mio. t) in den vergangenen Jahren leistungsfähige Erfassungs‐ und Aufbereitungsstrukturen entwickelt. Aus einem häufig undefinierten Sammelgemisch, das Feuchte, Verschmutzungen und Störstoffe enthält, stellen die Recyclingunternehmen definierte Qualitäten her. So produzieren sie hochwertige Sekundärrohstoffe zum Einsatz in der Papierindustrie und vermarkten die Mengen in Abhängigkeit von der Lage an den Rohstoffmärkten effizient ins In‐ und Ausland. Die Papierfabriken sind für ihre Produktionsprozesse auf die Verfügbarkeit und die definierte Qualität dieser Recyclingmaterialien angewiesen.

Andreas Bruckschen, Thorsten Feldt
17. Kunststoffe

Die Verarbeitung von Kunststoffen hat in den vergangenen 80 Jahren eine sehr erfolgreiche Entwicklung genommen. Kunststoffe sind in dieser Zeit zu einem Werkstoff avanciert, der uns heute in fast jeder Lebenssituation begegnet, vom Haushalt über den Beruf bis in Sport und Freizeit. Kunststoffe verfügen über herausragende Eigenschaften und große Belastbarkeit. Die Fähigkeit, heute für fast jede denkbare Anwendung einen Kunststoff als maßgeschneiderten Rohstoff zu finden, hat den Siegeszug sehr begünstigt.Mit so vielen guten Eigenschaften gehen aber häufig auch Nachteile einher. Die heutige Variantenvielfalt macht das Feld der Kunststoffe sehr unübersichtlich und erschwert das Schließen von Stoffkreisläufen. Der Verbrauch von endlichen fossilen Rohstoffen zur Herstellung von Kunststoffen sowie ungelöste Herausforderungen des Recyclings von Kunststoffen tragen zu einer kontroversen Diskussion bei. Das Image von Kunststoffen in der Öffentlichkeit ist daher heute oft geteilt. Daher soll auf den kommenden Seiten die Wertschöpfungskette für Kunststoffe und Produkte aus Kunststoff näher beleuchtet, ein Überblick über das heute Erreichte und aktuelle Trends gegeben sowie ein kleiner Ausblick in die nähere Zukunft gewagt werden.

Dirk Mellen, Tobias Becker
18. Verpackungsabfälle

In der Geschichte der deutschen Entsorgungswirtschaft der letzten Jahrzehnte hat die Umsetzung der Verpackungsverordnung eine besondere Aufmerksamkeit erfahren. Die begrenzten Deponiekapazitäten zu Beginn der 1990er‐Jahre erzeugten einen starken Handlungsbedarf. Vor allem das Müllvolumen musste gesenkt werden, um Deponien länger nutzbar zu machen.Die Verpackungsentsorgung entpuppte sich in zweifacher Hinsicht als bemerkenswert. Zum einen kennzeichnet die Einführung der Verpackungsverordnung erstmals die Implementierung der Produktverantwortung. Es ist also nicht mehr der Staat, der seiner Beseitigungspflicht nachkommt, sondern es sind die Produzenten und Inverkehrbringer, die die Verantwortung für die Verwertung ihrer in den Verkehr gebrachten Produkte übernehmen müssen. Zum anderen dokumentiert die Verpackungsverordnung wie keine andere Gesetzgebung in der deutschen Entsorgungsgeschichte den Paradigmenwechsel, Müll nicht mehr als ein zu beseitigendes Übel anzusehen, sondern Müll auch als eine Ressource zu begreifen, die in den Materialkreislauf zurückgeführt werden muss. Heute beschäftigen uns nicht mehr begrenzte Deponiekapazitäten, die spätestens mit der Technischen Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TASi) aus dem Jahr 2005 der Vergangenheit angehören. Im Mittelpunkt steht heute vielmehr die Sicherung von Rohstoffen, zu denen auch die teilweise wertvollen Materialien aus den Verpackungen gehören.

Jan Hendrik Kempkes, Andreas Bruckschen
19. Bioabfälle

Seit mehr als 25 Jahren werden in Deutschland organische Abfälle aus Haushalten getrennt erfasst und verwertet. Die Mengen sind seit erstmaliger Einführung der Biotonne stetig angestiegen und haben heute annähernd 10 Mio. t im Jahr erreicht, die nahezu vollständig in Kompostierungs‐ und Vergärungsanlagen verwertet werden. In der Fachwelt werden diese Abfälle häufig als Bio‐ und Grüngut bezeichnet, um deren Werthaltigkeit besser beschreiben zu können. Zum Bio‐ und Grüngut gehören im Wesentlichen die Inhalte der Biotonne, d. h. Nahrungs‐ und Küchenabfälle, sowie die Garten‐ und Parkabfälle. Seit dem 01.01.2015 gilt für diese überlassungspflichtigen Bioabfälle aus Haushalten die gesetzliche Pflicht, flächendeckend getrennt erfasst zu werden. Der Vollzug ist Ländersache und so wird die gesetzliche Vorgabe sehr unterschiedlich verfolgt und umgesetzt (Krause et al. 2015, S. 142 ff). Der Beitrag stellt die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, die bei der Verwertung organischer Abfälle aus Haushalten eine Rolle spielen und geht auf Herausforderungen ein, die von den öffentlich‐rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) genauso wie von den Anlagenbetreibern zu lösen sind. Ein Blick in die Anlagentechnik und die Absatzmärkte zeigt, was heutiger Stand der Technik ist und wohin sich die Bioabfallbranche in Zukunft entwickeln wird.

Annette Ochs, Aloys Oechtering
20. Klärschlamm

Abwasser enthält partikuläre und gelöste Inhaltstoffe, die im Rahmen der verschiedenen Stufen der Abwasserreinigung auf Kläranlagen vom Wasser getrennt werden. Dabei wurden im Jahr 2015 in Deutschland mehr als 1,8 Mio. t Klärschlammtrockenmasse (TM) von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen entsorgt (Abb. 20.1; DESTATIS 2016). Im Jahr 1998 waren es noch etwa 2,2 Mio. t TM. Seitdem ging die Menge des jährlich zu entsorgenden Klärschlamms aufgrund weitergehender anaerober Behandlung des Klärschlamms auf Kläranlagen leicht zurück (Umweltbundesamt 2013). Klärschlamm ist die größte Schadstoffsenke auf den Kläranlagen und beinhaltet neben Wasser organische sowie anorganische Nähr‐ und Schadstoffe. Bedeutende Nährstoffe sind z. B. Phosphor (P) sowie Stickstoff (N). Klärschlamm enthält jedoch auch Schwermetalle wie z. B. Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) oder Kupfer (Cu; Staub et al. 2014, S. 21 ff). Aufgrund der zu erwartenden politischen Veränderungen im Bereich der Klärschlammentsorgung, die wir auch als Klärschlammwende bezeichnen können, hat die stoffliche Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau in den vergangenen Jahren abgenommen. Die Deponierung von Klärschlamm ist seit dem 01.01.2005 untersagt. Deswegen hat dieser Weg bereits seit Jahren keine Bedeutung mehr. Lediglich die thermische Verwertung von Klärschlamm hat in Deutschland kontinuierlich zugenommen und betraf 2015 etwa 64 % des gesamten Klärschlammaufkommens.

Anne Nikodem, Matthias Staub, Laurent Hequet
21. Altholz

Altholz ist die abfallwirtschaftliche Bezeichnung für Holzabfälle. In Deutschland fallen jährlich rund 8,1 Mio. t Altholz an (Mantau et al. 2012). Darüber hinaus werden weitere Mengen in Privathaushalten und Betrieben vorwiegend zur Energieerzeugung genutzt, die statistisch nicht erfasst sind. Die letzten Untersuchungen zum Altholzaufkommen liegen bereits einige Jahre zurück. Für 2017 ist eine neue Untersuchung angekündigt. Die Altholzbranche geht im Jahr 2017 von einem höheren Altholzaufkommen in Deutschland aus (BAV 2016).Altholz wird gesammelt, aufbereitet und der stofflichen oder der energetischen Verwertung zugeführt. Hierzu stellt die Altholzverordnung (AltholzV) den rechtlichen Rahmen. Die Verordnung wurde im Jahr 2002 erlassen und trat zum 01.03.2003 in Kraft. Die AltholzV ist seither das wichtigste Regelwerk der Altholzbranche und grundlegend für das Altholzrecycling und die Verwertung von Abfallhölzern in Deutschland. Unter dem Begriff Altholz sammeln sich Holzabfälle in Form von Gebraucht‐ oder Industrieresthölzer. Gebrauchthölzer sind aus der Nutzung gegangene Erzeugnisse aus Holz, Holzwerkstoffen oder Verbundstoffen (z. B. entsorgtes Holzmobiliar, Verpackungshölzer, Abbruchholz oder Bahnschwellen). Industrieresthölzer sind in Betrieben der Holzbe‐ und ‐verarbeitung anfallende Holzreste, einschließlich der in Betrieben der Holzwerkstoffindustrie anfallenden Holzwerkstoffreste sowie anfallende Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masse‐%).

Simon Obert
22. Elektroaltgeräte

Die qualitativ hochwertige Erfassung und Behandlung von Elektro‐ und Elektronikaltgeräten ist von großer umwelt‐ und industriepolitischer Bedeutung. Durch eine am Stand der Technik orientierte, qualitätsgesicherte Schadstoffentfrachtung möglichst aller in Deutschland als Abfall anfallenden Altgeräte kann die Gefährdung der menschlichen Gesundheit abgewendet, ein unkontrolliertes Eindringen von Schadstoffen in die Umwelt verhindert und damit ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Rückgewinnung von Wertstoffen reduziert einerseits den Bedarf für Umwelteingriffe zur Gewinnung von Primärrohstoffen und ist in einem rohstoffarmen, aber industrieintensiven Land wie Deutschland ein unverzichtbares Element zur Rohstoffversorgung der verarbeitenden Betriebe und zur wirksamen Steigerung der Ressourceneffizienz.Mit weitergehenden Anforderungen an den Betrieb von Erstbehandlungsanlagen und die darin durchgeführten Verfahren zur Schadstoffentfrachtung und Wertstoffrückgewinnung sollen für alle Beteiligten ambitionierte und vollzugstaugliche Anforderungen formuliert werden, sodass ein fairer Wettbewerb möglich ist. Entscheidend wird sein, dass sich die Anforderungen dabei auf Zielvorgaben konzentrieren, um die Weiterentwicklung der Behandlungstechnik, die für das Recycling sich stetig weiterentwickelnder Elektrogeräte unverzichtbar ist, und den Einsatz innovativer Recyclingverfahren nicht zu behindern.

Matthias Heinen, Hans-Bernhard Rhein
23. Lithiumbatterien

Das Schlagwort E‐Mobilität sorgt für einen massiven Anstieg von Lithiumbatterien im täglichen Gebrauch. Fast schon Standard ist die Verwendung von Lithiumakkumulatoren in Laptops, Tablets, Smartphones, Bohrschraubern, Digitalkameras oder Handys. Die Mengenentwicklung wird aber noch beschleunigt durch die Elektrifizierung der Fortbewegung mit E‐Bikes, Rollern, aber auch im Fahrzeugbereich, denn moderne Technik ist mobil und benötigt immer leistungsfähigere Energiespeicher; ein Grund dafür, warum Lithiumakkus mittlerweile den Markt für wieder aufladbare Batterien dominieren. Sie haben im Lauf der letzten Jahre konkurrierende elektrochemische Speicher wie Nickel‐Cadmium oder Nickel‐Metallhydrid verdrängt.Die Lithiumbatterien zeichnen sich durch ihre hohe Energiedichte, geringe Selbstentladungsrate, geringe Temperaturempfindlichkeit und hohe Zellspannung aus. Zudem sind die wieder aufladbaren Lithiumakkus wegen des geringen Memory‐Effekts (Spannungsverlust) attraktiv. Weiterhin ist Lithium das leichteste feste Element, das, obwohl es ein Metall ist, auf Wasser schwimmt; im Vergleich zu Bleiakkumulatoren der ideale Rohstoff für wesentlich leichtere und leistungsfähigere Energiezellen. Dies ist ein Vorteil, von dem gerade die Elektromobilität profitiert.

Sandra Giern
24. Nichteisenmetalle

Der Handel mit Nichteisen(NE)‐Metallen und ihr Recycling haben eine lange Tradition. Bereits in der Frühgeschichte der Menschheit waren die vielfältigen Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten von NE‐Metallen und die Vorteile einer unbegrenzt wiederholbaren Nutzung bekannt. Kupfer spielt beispielsweise seit rund 9000 Jahren eine wichtige Rolle. Früh wurde entdeckt, dass durch Recycling ein erneuter Gebrauch des Metalls möglich wurde. Schon in der Bibel heißt es, man solle Schwerter zu Pflugscharen machen. Die Wiederverwendung von Metallen ist seit Jahrtausenden ein nicht endender Kreislauf.

Ralf Schmitz
25. Gewerbeabfall

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (nachfolgend: GewAbfV 2017) legt einen klaren Fokus auf den Abfallerzeuger. Der Abfallerzeuger ist der entscheidende Steuermann für seine Abfälle. Die GewAbfV 2017 fordert eine sehr umfassende Getrennthaltung von Abfallströmen aus Gewerbebetrieben und übernimmt damit gute Erfahrungen des Gesetzgebers mit der Getrennthaltung von Abfällen aus Privathaushalten. Schon heute machen die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle mehr als das Dreifache der in Gewerbebetrieben anfallenden Abfallgemische aus.Die Novelle war nötig, um der vom EU‐Gesetzgeber geforderten fünfstufigen Abfallhierarchie auch untergesetzlich Geltung zu verschaffen. Die gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) gelten für alle Arten von Abfällen, die in privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen anfallen – insbesondere auch in privaten und öffentlichen Einrichtungen, Industrie und Gewerbe oder bei Dienstleistungen.

Jens Loschwitz
26. Mineralische Bauabfälle

Mineralische Bauabfälle bilden den mengenmäßig größten Anteil an den jährlich insgesamt anfallenden mineralischen Abfällen in Deutschland. Ihrer ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung kommt schon deshalb eine besondere Bedeutung zu. Zugleich bilden sie eine potenzielle sekundäre Rohstoffquelle zur Substitution von Primärrohstoffen, was im Sinn der Schonung von Rohstoff‐ und Energiereserven sowie schwindendem Deponieraum aktuell von großem öffentlichen Interesse ist. Zielsetzungen zur effizienten Ressourcenschonung und das Bestreben nach einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft finden sich bereits in zahlreichen politischen Leitlinien und Programmen sowohl auf europäischer Ebene als auch auf Bundesebene.Der Aufbereitung und dem Recycling von mineralischen Bauabfällen kommt vor diesem Hintergrund ein hoher Stellenwert zu.Mineralische Bauabfälle fallen insbesondere im Rahmen von Bautätigkeiten wie Umbau‑, Sanierungs‑, Renovierungs‐ und Abbruchmaßnahmen von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken an. Ihre Menge beläuft sich dabei auf jährlich durchschnittlich 205,3 Mio. t.Detaillierte Statistiken zu mineralischen Bauabfällen veröffentlicht die seit dem Jahr 2016 bestehende Initiative Kreislaufwirtschaft Bau mit ihren Berichten zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle in einem Zwei‐Jahres‐Turnus.

Jasmin Klöckner, Berthold Heuser
27. Abfallwirtschaft – steuerliche Konsequenzen der Energieströme

Die Stromsteuer wurde im Zug der Ökologischen Steuerreform eingeführt. Mit der Stromsteuer verfolgte der Gesetzgeber finanz‐ und umweltpolitische Interessen. Zum einen sollte die Stromsteuer die Lohnnebenkosten reduzieren und zum anderen einen sparsamen Umgang mit Strom bezwecken. In Deutschland sieht man sich jedoch seit einigen Jahren mit steigenden Endkundenpreisen für Strom aufgrund einer zunehmenden Belastung durch Steuern und Abgaben konfrontiert. Als treibender Kostenfaktor fungieren insbesondere die Erneuerbare‐Energien‐Gesetz(EEG)‐Umlage und die Stromsteuer, die für nicht privilegierte Letztverbraucher mittlerweile über die Hälfte des Strompreises ausmachen.Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer, d. h. die Steuer ist abhängig vom jeweiligen Verbrauch und unabhängig von der allgemeinen Preisentwicklung. Besondere Praxisrelevanz kommen daher den weitreichenden Privilegierungstatbeständen des Stromsteuergesetzes (StromStG) zu. Zu nennen sind hierbei insbesondere die Steuererleichterungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes (UdPG). Die Stromsteuer wird für UdPG ermäßigt, um die im internationalen Vergleich hohe Stromsteuerbelastung in Deutschland auszugleichen.Entsprechende Begünstigungen finden sich auch im Energiesteuergesetz (EnergieStG) für den Einsatz von sonstigen Energieerzeugnissen.Von über 600.000 ermäßigungsberechtigten UdPG nimmt jedoch nur ein Bruchteil dieser Unternehmen die Ermäßigung in Anspruch.

Sabine Tirrel, Ralf Reuter, Isabelle Yoon

Technik, Logistik, Anlagen

Frontmatter
28. Anforderungen für den Aufbau von Abfallwirtschaftssystemen

Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist ein weitestgehend wohlgeordnetes System mit klaren Zielen und Rechtsgrundlagen, definierten Zuständigkeiten, qualifizierten Institutionen, Entsorgungsträgern und Dienstleistern, geregelten Planungs- und Zulassungsverfahren, praxisgerechten Ausbildungsgängen sowie einem gesicherten Instrumentarium zur Deckung von Investitionen und der laufenden Kosten der Verwertung und Entsorgung. Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg offenbart, dass dies in vielen Ländern selbst innerhalb Europas nicht selbstverständlich ist. Für Investoren, Entsorgungsunternehmen und Institutionen, die ein längerfristiges Engagement in der Abfallwirtschaft in einem Land planen, ist es bei der Identifizierung von Maßnahmen und der Erschließung neuer Märkte von entscheidender Bedeutung, eine realistische Einschätzung zum Entwicklungsstand der Abfallwirtschaft, seinen Akteuren und den Umfeldbedingungen zu erhalten. Es reicht bei weitem nicht aus, die ‚richtige‘ Technologie auszuwählen. Die Kenntnis der regulativen, institutionellen, finanziellen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ist für Investoren und Entsorgungsunternehmen unabdingbar. Der Beitrag befasst sich mit den Elementen und Rahmenbedingungen, ohne die das ‚System Abfallwirtschaft‘ nicht nachhaltig ist. Er richtet sich an Investoren und Entsorgungsunternehmen, die Aktivitäten in anderen Ländern planen sowie an staatliche Institutionen, die andere Staaten beim Aufbau ihrer Abfallwirtschaftssysteme unterstützen wollen.

Wolfgang Pfaff-Simoneit
29. Informationstechnologie in der Abfallwirtschaft

Viele der heute etablierten Systemanbieter für Branchensysteme der Entsorgungswirtschaft wurden in den 1990er‐Jahren gegründet. In einer Zeit, als zunehmend der PC die Registerkarte abzulösen begann, erkannte auch die Entsorgungswirtschaft den Nutzen dieser Systeme.Heute, 25 Jahre später, unterscheidet sich der Umfang eingesetzter Branchensysteme von Betrieb zu Betrieb beträchtlich. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Betrieben nutzt noch immer als meist verbreitetes Branchensystem bezeichnete Anwendung Microsoft Excel, während andere Betriebe moderne Möglichkeiten der Systemunterstützung bis hin zur Fahrernavigation und automatisierten Tourenplanung nutzen.Weiterhin, mit wenigen Ausnahmen, sind die Funktionen der Buchhaltung meist über eine Schnittstelle integriert, aber anbieterseitig streng getrennt. Zwar gab es in der Vergangenheit Versuche großer Enterprise‐resource‐planning(ERP)‐Systemanbieter, im Entsorgungsmarkt Fuß zu fassen, doch nutzen nur wenige große Entsorger diese Systeme. Derzeit ist vielmehr eine Rückbesinnung auf klassische Branchensystemanbieter wahrzunehmen.Im Jahr 2017 sind moderne Branchensysteme der Entsorgungswirtschaft durch eine verstärkte Vernetzung mit mobilen Anwendungen und Online‐Services gekennzeichnet. Der bislang notwendige Erfassungsaufwand in den Betrieben wird auf operativ tätige Mitarbeiter und Kunden verlagert, und das bei gleichzeitiger Zunahme des Komforts und Services für diese Gruppen. Ebenso gewinnen das Stoffstrommanagement und die Controllinganwendungen in der heutigen Zeit zunehmend an Bedeutung.

Ralf Gruner
30. Planung von Abfallbehandlungsanlagen

Die Planung von Abfallbehandlungsanlagen steht heute im Zeichen der Globalisierung. Für die Behandlung und Entsorgung verschiedener Abfallströme stehen unterschiedliche Technologien und Behandlungsanlagen zur Verfügung. Unter den Begriff Abfallbehandlung fallen alle Verfahren, bei denen Abfälle entweder verwertet oder entsorgt werden. Bei abfallwirtschaftlichen Anlagen handelt es sich i. d. R. um relativ große und komplexe Projekte, die sich über längere Zeit hinziehen. Um solche Projekte wirtschaftlich abwickeln zu können, bedarf es einer gezielten Vorgehensweise. Diese wird nicht nur in Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden und Anlagen als Planung bezeichnet.Die allgemeine praktische Erfahrung zeigt, dass Aufwendungen, die in eine präzise Planung investiert werden, sich überproportional im Erfolg eines Projekts widerspiegeln. Das gilt selbstverständlich auch für die Planung abfallwirtschaftlicher Anlagen, insbesondere da es sich hierbei nahezu ausschließlich um individuelle, nicht standardisierte Anlagen mit spezifischen Randbedingungen handelt.

Hans-Dieter Huber, Ewa Harlacz
31. Demontage von Elektroaltgeräten und Altfahrzeugen

In einer umfassenden Kreislaufwirtschaft werden neben Massenmaterialien auch in geringen Mengen enthaltene Materialien aus den Abfallströmen recycelt. Gerade diese sind häufig bedeutende Schlüsselelemente für Hightech-Anwendungen, wodurch sie gesamtwirtschaftlich betrachtet eine große Bedeutung haben. Ihre Rückgewinnung scheitert in der Praxis teils an mangelndem Wissen über den Verbleib oder an den geringen Konzentrationen in den etablierten Abfallströmen. Ein Weg, diese dissipativen Verluste in der End-of-Life-Phase zu vermeiden, ist die Demontage von Altgeräten.Das Kapitel beleuchtet die derzeit bestehenden Demontageaktivitäten in der Abfallwirtschaft und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Ausweitung ihrer Anwendungsfelder. Abgesehen von der Rückgewinnung vorkonzentrierter Materialfraktionen für spezialisierte Aufbereitungsverfahren kann eine Demontage die Wiederverwendung von Elektro(nik)altgeräten oder enthaltenen Bauteilen ermöglichen. Als weiteres Anwendungsfeld wird auf die Demontage von Altfahrzeugen eingegangen. Mit dem Best-of-Two-Worlds-Ansatz wird ein Weg zum optimierten Recycling durch Bündelung in- und außereuropäischer Recyclingaktivitäten vorgestellt. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Wirtschaftlichkeit der Demontage gelegt, indem Möglichkeiten erörtert werden, welche sich durch Informationsverarbeitung und maschinelle Demontage ergeben.

Jan Henning Seelig, Martin Faulstich
32. Intelligente Konzepte für Sammelfahrzeuge

Intelligente Konzepte für SammelfahrzeugeWie haben sich die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Wirtschaftlichkeit für Abfallsammelfahrzeuge bis heute entwickelt? Seit einigen Jahren haben die gesetzlichen Auflagen stark zugenommen und damit auch den technologischen Fortschritt maßgeblich mitgestaltet. Alternative Antriebslösungen spielen schon heute bei der Konstruktion von Abfallsammelfahrzeugen eine entscheidende Rolle. Dabei wird in diesem Kapitel nicht nur die Elektrifizierung der Antriebe für Aufbau und Lifter beschrieben, sondern auch auf Antriebe mit Brennstoffzellen eingegangen. In puncto Sicherheit werden neue Lösungen zur Arbeitsraumabsicherung erklärt und Formen zur Reinigung austretender verschmutzter Luft aus dem Fahrzeugaufbau vorgestellt. Mit effizienten Antrieben und auf das Bedürfnis des Entsorgers zugeschnittenen Beladesystemen, kann eine bessere Wirtschaftlichkeit herbeigeführt werden. Von dem Einsatz alternativer Leichtbauwerkstoffe bis hin zur Anwendung intelligenter Telematiksysteme sowie intelligente Behälter werden weitere wichtige Trends für die Zukunft aufgezeigt.

Johannes F. Kirchhoff
33. Thermische Abfallbehandlung

Unter dem Begriff thermische Abfallbehandlung werden alle technischen Prozesse und Verfahren zusammengefasst, die mithilfe von technische Einrichtungen und einem deutlich erhöhten Temperaturniveau thermisch induzierte Umsetzungsprozesse des kohlenstoffhaltigen Anteils der Abfälle zum Ziel haben. Als technische Ausführungen werden damit Verbrennungsanlagen, Pyrolyse‐ und Vergasungsanlagen sowie als besondere technische Ausprägung die Plasmapyrolyseanlagen erfasst. Je nach Oxidationsgrad und Temperaturniveau entstehen dabei unterschiedliche Reaktionsprodukte, die auch zur Charakterisierung und Abgrenzung der thermischen Verfahren untereinander genutzt werden können.Die Verbrennung ist sowohl im Hinblick auf Anlagenzahl als auch im Zusammenhang mit der installierten Behandlungskapazität das weltweit dominierende Verfahren zur thermischen Behandlung und energetischen Verwertung von Abfällen. In etwa 2200 Anlagen werden weltweit aktuell etwa 255 Mio. Tonnen Abfall pro Jahr behandelt und neben der energetischen Nutzung auch in eine sicher ablagerungsfähige Form überführt, ergänzt durch die Möglichkeit die im thermischen Prozess entstandenen Aschen und Schlacken einer weiteren stofflichen Nutzung zuzuführen.

Markus Gleis
34. Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen

Auf europäischer Ebene wird unter festen Sekundärbrennstoffen ein breites Spektrum an für die energetische Verwertung bereitgestellten Fraktionen verstanden, die aus nicht gefährlichen Abfällen hergestellt werden. Dieses reicht dabei von produktionsspezifischen oder gewerblichen Abfällen, über Siedlungsabfall, bis hin zu Bau‐ und Abbruchabfall oder auch Altholz (DIN 2012). Auch auf nationaler Ebene werden Brennstoffe, die aus festen, heizwertreichen, nicht gefährlichen Abfällen hergestellt werden, als Sekundärbrennstoffe bezeichnet, die nach einem umfassenden Aufbereitungsprozess speziell für die Mitverbrennung bereitgestellt werden. Insgesamt hat sich die Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen in Industriefeuerungsanlagen und Zementwerken als feste Säule einer modernen Kreislaufwirtschaft etabliert, da hier heizwertreiche Stoffe als emissionsarme Energieträger hochwertig verwertet werden können. Durch die Einsparung von Primärbrennstoffen, der Rückgewinnung von Eisen‐ und Nichteisenmetallen sowie – im Fall der Mitverbrennung in Zementwerken – der stofflichen Verwertung des mineralischen Anteils kann so zum Klima‐ und Ressourcenschutz beigetragen werden. So wurden allein in der deutschen Zementindustrie im Jahr 2014 durch den Einsatz geeigneter Sekundärbrennstoffe fossile brennstoffspezifische Kohlendioxid(CO2)‐Emissionen von etwa 1,5 Mio. Megagramm (Mg) sowie etwa 2 Mio. Mg Steinkohleeinheiten an fossilen Primärenergieträgern eingespart (Oerter 2017a).

Sabine Flamme, Sigrid Hams
35. Verbrennungsrückstände

Gegenstand dieses Kapitels sind die Rückstände aus Müllverbrennungsanlagen (MVA) für Siedlungsabfälle, ihre Beschaffenheit sowie Optionen zur Behandlung und insbesondere Verwertung. Der Fokus liegt dabei auf den Rostaschen und den daraus abtrennbaren Metallen sowie der verbleibenden Mineralik als massestärkster Fraktion. Aber auch die Flugaschen/‐stäube sowie die Rauchgasreinigungsprodukte sind Rückstände des Verbrennungsverfahrens. Daher werden auch diese Stoffströme und hierbei besonders die Möglichkeiten zur Wertstoffrückgewinnung betrachtet.

Peter Quicker
36. Phosphor – der Flaschenhals des Lebens

Kreislaufwirtschaft für Nährstoffe! Wie transformiert man „buzz words“ in die Praxis? Noch immer bleiben sowohl Phosphorrückgewinnungs- bzw. Recyclingpotentialeunangetastet bzw. unzureichend genutzt. Das trifft v.a. für Klärschlamm, Wirtschaftsdünger und Nahrungsmittelreste zu. Aspekte bzgl. einer flächendeckenden Umsetzung bzw.auch Limitierungen im Hinblick auf ökologische, als auch ökonomische Faktoren von technologischen Ansätzen sowie regulative Rahmenbedingungen werden diskutiert.Kein Recycling ohne Wertschöpfungsketten! Diese spielen eine Hauptrolle bei der Schließung der Lücke zwischen Rückgewinnung und Recycling.Einige EU Mitgliedsstaaten haben mit einer Forcierung der P-Rückgewinnung aus relevanten Abfallströmen begonnen, müssen aber erst noch das tatsächliche Recyclingermöglichen. Der Paradigmenwechsel vom Abfall hin zur erneuerbaren Ressource wartet nach wie vor noch auf Widerspiegelung in einer zeitgemäßen Rechtsgebung.

Christian Kabbe, Fabian Kraus
37. Deponien

Weltweit wird der überwiegende Teil der anfallenden Abfälle deponiert, aber auch in Europa hat die Ablagerung von Abfällen nach wie vor eine große Bedeutung, allerdings mit einer deutlich rückläufigen Tendenz. So wurden im Jahr 2014 in Bulgarien noch 74 % der kommunalen Abfälle deponiert, in Österreich dagegen nur 4 % (Statista 2016). In Deutschland wird sogar nur noch 1 % der kommunalen Abfälle deponiert. Allerdings werden derzeit weitere Deponiekapazitäten für inerte Abfälle benötigt. Somit spielt Deponietechnik mach wie vor eine große Rolle.Deponietechnik bedeutet alte Deponien stilllegen und nachsorgen, vorhandene Deponien betreiben sowie neue Deponien errichten. Dazu sind mögliche Umweltgefährdungen durch Sickerwasser, Deponiegas und Setzungen zu vermeiden, neue Deponien bautechnisch korrekt zu erstellen, Abfälle und Betriebsabläufe zu kontrollieren sowie mögliche Emissionen zu überwachen. Der Beitrag gibt hierzu einen Überblick.

Gerhard Rettenberger
38. Deponierückbau

Vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen kommen anthropogen geschaffenen Lagerstätten wie z. B. Deponien eine wachsende Bedeutung für die zukünftige Ressourcenbereitstellung zu – Abfälle von gestern als Ressourcen von morgen. Der Rückbau deponierter Abfälle wird bzw. wurde weltweit seit über 60 Jahren an etwa 85 Standorten betrieben, vornehmlich mit dem Ziel der Gewinnung von Deponievolumen, der Deponiesanierung, zum Grundwasserschutz und der höherwertigen Nutzung der Deponiefläche. Pioniere in Deutschland waren Standorte in Burghof, Göttingen und Wolfsburg. Erst in der jüngeren Vergangenheit rückte das „landfill mining“ im eigentlichen Sinn, nämlich mit dem Ziel der Rückgewinnung von Ressourcen, in den Vordergrund, dem sog. „enhanced landfill mining“ nach Jones et al. (2013).

Michael Krüger, Klaus Fricke, Kai Münnich, Sebastian Wanka
Backmatter
Metadata
Title
Praxishandbuch der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft
Editors
Peter Kurth
Dr. Anno Oexle
Prof. Dr. Martin Faulstich
Copyright Year
2018
Electronic ISBN
978-3-658-17045-5
Print ISBN
978-3-658-17044-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17045-5