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Praxishandbuch der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft

  • 2022
  • Book

About this book

Die traditionell vielschichtige Abfallwirtschaft entwickelt sich mit der ihr eigenen Dynamik zur Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft. Im vorliegenden Handbuch werden erstmalig alle wesentlichen Aspekte dieses Wirtschaftssektors – fachübergreifend und interdisziplinär – behandelt. Neben den in der Ressourcenwirtschaft relevanten rechtlichen Fragestellungen (u. a. Stoffrecht, Verwaltungsrecht, Haftung und Transport) sind die unterschiedlichen Stoffströme dargestellt (z. B. Glas, Papier, Verpackung, Metalle und Elektronik-Altgeräte, Bioabfälle) sowie Anlagentechnik und Logistik beschrieben (Abfallwirtschaftssysteme, Abfallbehandlung, Deponierung). Bei der Auswahl der Themen und Autoren lag der Schwerpunkt auf Praxisrelevanz und Praxisbezug.

Table of Contents

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  1. Frontmatter

  2. Rechtlicher Rahmen der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft

    1. Frontmatter

    2. 1. Abfallbegriff – Beginn und Ende der Abfalleigenschaft

      Thomas Lammers
      Zusammenfassung
      Der Begriff „Abfall“ ist der zentrale Rechtsbegriff des Abfallrechts. Diese vermeintlich offensichtliche Aussage verweist auf die rechtliche Funktion des Abfallbegriffs, den Anwendungsbereich des Abfallrechts zu bestimmen. Der enge Zusammenhang zwischen Abfallbegriff und Anwendbarkeit des Abfallrechts ergibt sich dabei nicht nur aus § 2 Abs. 1 KrWG, wonach die Vorschriften des KrWG für die Vermeidung, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen sowie die sonstigen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung gelten, sondern auch aus den Einzelregelungen des KrWG (und der abfallrechtlichen Spezialgesetze und -verordnungen, wie z. B. ElektroG, AltfahrzeugV), die eben – soweit nicht der gesetzlich nur spärlich geregelte Bereich der Abfallvermeidung betroffen ist – tatbestandlich an das Vorhandensein von Abfällen anknüpfen. Kurz gesagt: Wo kein Abfall vorliegt, gilt – mit der genannten Einschränkung der Abfallvermeidung – auch kein Abfallrecht.
    3. 2. Einstufung von Abfällen

      Joachim Wuttke
      Zusammenfassung
      Abfalleinstufungssysteme können nach unterschiedlichen Prinzipien entwickelt und ausgestaltet werden. Dabei kann die Abfalleinstufung grundsätzlich stoffbezogen oder herkunftsbezogen unter Berücksichtigung von stoffinhärenten Gefahreneigenschaften und/oder Risikobetrachtungen erfolgen.
    4. 3. Abfallnachweis- und Registerführung

      Sandra Giern, Hagen Weishaupt
      Zusammenfassung
      Das Brutto-Abfallaufkommen in Deutschland beträgt pro Jahr in etwa 417,2 Mio. Tonnen. Der Anteil an gefährlichen Abfällen umfasst dabei zirka 25,0 Mio. Tonnen. Da nur ein geringer Anteil an Abfällen direkt an der Anfallstelle entsorgt wird, ist es erforderlich, die Mehrzahl der Abfälle zwischen den an der Entsorgung Beteiligten zu befördern. Diese Abfallströme zu überwachen, ist Ziel des Abfallnachweisrechts. Dabei erfolgt die Überwachung nicht lückenlos für sämtliche Abfälle, sondern, orientiert an deren Gefährdungspotential, insbesondere für gefährliche Abfälle.
    5. 4. Die Überlassungspflicht als Grenze zwischen Marktwirtschaft und Daseinsvorsorge

      Anno Oexle
      Zusammenfassung
      Die Verteilung der Entsorgungsverantwortung zwischen öffentlichem und privatem Sektor gehört zu den klassischen Problemstellungen des Abfallrechts. Daran hat das Kreislaufwirtschaftsgesetz nichts geändert, wie der nach wie vor um Wertstoffe aus privaten Haushalten geführte „Kampf um den Abfall“ zwischen privater und kommunaler Entsorgungswirtschaft zeigt.
    6. 5. Haftung und Verantwortung im Abfallrecht

      Joachim Hagmann
      Zusammenfassung
      Wie bereits das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz knüpft auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz die persönliche Verantwortlichkeit zur Erfüllung vieler abfallrechtlicher Verpflichtungen an die Abfallerzeugereigenschaft und die Abfallbesitzereigenschaft. Dies trifft beispielsweise auf die Verwertungspflicht (§ 7 Abs. 2 S. 1 KrWG), die Beseitigungspflicht (§ 15 Abs. 1 S. 1 KrWG) oder die Überlassungspflicht (§ 17 Abs. 1 S. 1 KrWG) zu.
    7. 6. Erweiterte Herstellerverantwortlichkeit

      Anno Oexle
      Zusammenfassung
      Rohstoffe sind eine wichtige Grundlage für das Leben heutiger und künftiger Generationen. Allerdings verursachen ihre Gewinnung sowie die Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Produkten aus diesen Rohstoffen erhebliche Umweltschäden. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 30 % der globalen Treibhausgasemissionen allein auf die Verarbeitung von Rohstoffen zu Produkten (ohne Emissionen in der Nutzungsphase) entfallen. In der Nutzungsphase der Produkte kommt es zu weiteren Umweltbelastungen. Schließlich fallen alle Produkte früher oder später als Abfall zur Entsorgung an, was ebenfalls mit belastenden Umweltauswirkungen und irreversiblen Materialverlusten verbunden ist. Dies führt unter anderem zu der Notwendigkeit, den Bedarf an primären Rohstoffen zu verringern, Produkte umweltfreundlicher zu gestalten und als Abfall angefallene Materialien in größerem Umfang zu recyceln und als sekundäre Rohstoffe in den Produktkreislauf zurückzuführen.
    8. 7. Besondere Anforderungen an Händler und Makler

      Markus Figgen, Gregor Ischebeck
      Zusammenfassung
      Vor Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) existierte im deutschen Abfallrecht weder eine Definition des Abfallhändlers, noch des Abfallmaklers. Entsprechend wurden hierunter in der Praxis zahlreiche Tätigkeiten subsumiert, die nur in irgendeiner Weise die Zusammenführung von Abfallerzeugern mit Transport- bzw. Entsorgungsunternehmen oder mit Besitzern von Entsorgungskontingenten bzw. Betreibern von Entsorgungsanlagen zum Gegenstand hatten. Viele Unternehmen traten daher im Rechtsverkehr selbst dann als „Abfallmakler“ oder „Abfallhändler“ auf, wenn ihre Tätigkeiten eigentlich die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen in Entsorgungsanlagen Dritter zum Gegenstand hatte, sie also rechtlich sogenannter Generalunternehmer oder aber zumindest Generalübernehmer waren.
    9. 8. Grenzüberschreitende Abfallverbringung

      Anno Oexle
      Zusammenfassung
      Abfälle werden grenzüberschreitend verbracht, weil die Märkte für ihre Entsorgung nicht an den nationalen Grenzen enden. Das gilt insbesondere für (noch) als Abfall einzustufende Sekundärrohstoffe, wie z. B. Altpapier oder Stahlschrott, also Materialien, die weltweit nachgefragt und gehandelt werden. Aus rechtlicher Sicht zu beachten ist bei grenzüberschreitenden Verbringungen, dass für diese andere Voraussetzungen gelten als für rein innerstaatliche Transport- und Entsorgungsvorgänge. Der nachstehende Beitrag gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen sowie praxisrelevante Problemstellungen.
    10. 9. Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz

      Anno Oexle, Thomas Lammers
      Zusammenfassung
      Im Vergleich zur vorindustriellen Zeit ist die CO2-Konzentration in der Atmosphäre um ca. 40 % angestiegen. Verursacht wurde dieser erhebliche Anstieg vor allem durch weltweite CO2-Emissionen infolge menschlicher Tätigkeiten. Allein in der EU-27 betrugen die Emissionen von CO2 und anderen, ähnlich wirkenden Gasen – kollektiv als Treibhausgase bezeichnet – im Jahr 2019 rund 3,6 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalente. Die in der Erdatmosphäre befindlichen Treibhausgase absorbieren die von der Erde abgegebene Infrarotstrahlung und strahlen Teile davon zurück in Richtung der Erdoberfläche, was dort und in den unteren Schichten der Atmosphäre zu einer Erwärmung führt (sog. Treibhauseffekt). Im Zeitraum zwischen 2011 und 2020 lag die globale Durchschnittstemperatur um etwa 1,1 °C höher als im Zeitraum zwischen 1850 und 1900. In seinem jüngsten, dem 6. Sachstandsbericht, der bisher nur teilweise fertiggestellt und veröffentlicht ist, stellt der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) fest, dass die Erwärmung der Atmosphäre, des Ozeans und der Landflächen durch menschlichen Einfluss nicht zweifelhaft ist und hierdurch weit verbreitete und schnelle Veränderungen in Atmosphäre, Ozean, Kryosphäre und Biosphäre aufgetreten sind. Zu den Folgen des Klimawandels gehören unter anderem ein Anstieg des Meeresspiegels und das verstärkte Auftreten extremer Wetterlagen wie Hitzewellen, Starkniederschläge, Dürren und tropischer Wirbelstürme.
    11. 10. Entsorgungsvertragsrecht

      Alexander de Diego, Anno Oexle
      Zusammenfassung
      Unternehmen, bei deren Tätigkeit Abfälle anfallen, sind zu deren Entsorgung verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes, insbesondere die Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, bestimmt ist (§§ 7 Abs. 2 Satz 1, 15 Abs. 1 Satz 1 KrWG). In der Regel entsorgen diese Unternehmen ihre Abfälle nicht selbst, sondern beauftragen damit Fachunternehmen, die in der Praxis oftmals ihrerseits weitere Unternehmen zwecks Erbringung von Teilleistungen einschalten. Die einzelnen Glieder solcher Entsorgungsketten sind durch Entsorgungsverträge miteinander verbunden, die die wesentlichen Inhalte der jeweils zu erbringenden Entsorgungsleistungen und der dafür zu erbringenden Gegenleistungen regeln.
    12. 11. Umweltmanagementsysteme

      Jens Tobias Gruber
      Zusammenfassung
      Umweltmanagementsysteme sollen mit ihren detaillierten Verfahrensvorgaben zur Gewährleistung der materiellen abfallrechtlichen Anforderungen beitragen. Ihnen werden zahlreiche Vorteile teils tatsächlicher, teils rechtlicher Natur für die entsprechend zertifizierten Unternehmen zugeschrieben. Neben einer systematischen Erfassung und Reduzierung des Haftungsrisikos erhoffen sich Unternehmen von der Zertifizierung insbesondere eine positive(re) Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und am Markt sowie eine Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition und -chancen gegenüber Mitbewerbern.
    13. 12. Stoffrecht

      Andreas Zühlsdorff
      Zusammenfassung
      Mit der Verkündung der REACH-Verordnung am 30. Dezember 2006 wurde eines der umfangreichsten und komplexesten Gesetzgebungsvorhaben in der Europäischen Union (EU) nach mehr als fünf Jahren der Beratungen implementiert. Die REACH-Verordnung trat sodann am 01. Juni 2007 in Kraft und gilt als unmittelbares Recht in allen EU-Mitgliedstaaten. Der Name „REACH“ ist ein Akronym, das aus der Zielvorgabe der Verordnung gebildet ist: So bezweckt die REACH-Verordnung die europäische Harmonisierung in Hinblick auf diezu Deutsch die Erfassung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Statt reaktivem Handeln hoheitlicher Organe sollte jetzt proaktive Risikobewertung und Risikominderung der wirtschaftlichen Akteure im Vordergrund stehen. Zusammen mit der CLP-Verordnung (classification, labelling and packaging) vom 16.12.2008 bilden die komplexen Regelwerke ein einheitliches europaweites Chemikalienrecht und damit maßgebliche Vorschriften für die chemische Industrie.
    14. 13. Anlagengenehmigungsrecht

      Rainer Geesmann
      Zusammenfassung
      Unter den Begriff der Entsorgungsanlagen werden Anlagentypen gefasst, die hinsichtlich ihrer technischen Beschaffenheit und betrieblichen Abläufe unterschiedlicher Natur sind. Der Betrieb von Entsorgungsanlagen bewirkt dabei die verschiedensten Umweltauswirkungen in unterschiedlicher Intensität. Diese sind abhängig von den Abfallarten und -mengen, die in der jeweiligen Entsorgungsanlage angenommen, (zwischen)gelagert und im weit verstandenen Sinne behandelt werden, von der dabei zum Einsatz kommenden Anlagentechnik und schließlich von dem Anlagenstandort und seiner näheren Umgebung. Entsprechend vielschichtig, komplex und teilweise unübersichtlich sind die rechtlichen Vorgaben, welche die Umweltauswirkungen des Betriebs von Entsorgungsanlagen regeln. Der Beitrag beleuchtet ausgewählte genehmigungsrechtliche Vorgaben für solche Entsorgungsanlagen, deren Errichtung und Betrieb einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedürfen.
    15. 14. Vergaberecht

      Dominik R. Lück, Christine Radeloff
      Zusammenfassung
      In der Entsorgungswirtschaft spielt das Vergaberecht eine bedeutende Rolle, weil die öffentliche Hand sich in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zur Bewältigung der daraus erwachsenden Aufgaben regelmäßig privater Unternehmen bedient. Die Beauftragung von privaten Entsorgungsunternehmen durch öffentliche Auftraggeber unterliegt dabei den vergaberechtlichen Bestimmungen.
    16. 15. Kartellrecht

      Boris Rigod, Hendrik Reffken
      Zusammenfassung
      Einer der Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ist der freie Wettbewerb. Dieser sorgt dafür, dass die Anbieter von Waren und Dienstleistungen ihre Waren weiterentwickeln und die Qualität ihrer Produkte stetig verbessern. Der freie Wettbewerb verhindert zudem Monopolrenditen und die hierdurch bedingte Verteuerung von Waren und Dienstleistungen. Schließlich sorgt ein freier Wettbewerb für Konsumentensouveränität, indem er die Konsumenten in die Lage versetzt, frei zwischen den Angeboten verschiedener Leistungserbringer zu wählen. Ludwig Erhard beschrieb die Bedeutung des Wettbewerbs wie folgt: „‚Wohlstand für alle‘ und ‚Wohlstand durch Wettbewerb‘ gehören untrennbar zusammen; das erste Postulat kennzeichnet das Ziel, das zweite den Weg, der zu diesem Ziel führt.“
    17. 16. Straf- und Bußgeldrecht

      Christoph Lepper
      Zusammenfassung
      Der Beitrag stellt die wesentlichen Normappelle ausgewählter Straftatbestände des Abfallstrafrechts dar sowie diejenigen Rechtsfiguren und Bewertungskriterien des allgemeinen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, die in der abfallstrafrechtlichen Praxis von besonderer Bedeutung sind. Praxishinweise erleichtern den Weg durch ein abfallstrafrechtliches Ermittlungsverafhren.
    18. 17. Fördermittel

      Christian Suhl
      Zusammenfassung
      Die fortschreitende Entwicklung der Kreislaufwirtschaft und wachsende Anforderungen an den Umwelt- und Klimaschutz bieten große Chancen für die Unternehmen der Entsorgungs-, Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft. Sie erfordern gleichzeitig jedoch auch erhebliche Investitionen in Anlagen, Prozesse, Fahrzeuge und Mitarbeiter. Staatliche Fördermittel können einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung dieser Investitionen leisten. Sie unterliegen allerdings verschiedenen EU-beihilfenrechtlichen sowie nationalen haushalts- und verfahrensrechtlichen Anforderungen, die Auswirkungen auf die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung und auf die Ausgestaltung der Förderprogramme haben. In diesem Kapitel werden daher zunächst die rechtlichen Grundlagen staatlicher Förderungen und darauf aufbauend die wesentlichen Begriffe und Voraussetzungen erläutert. Abschließend wird der typische Ablauf eines Förderverfahrens dargestellt.
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Title
Praxishandbuch der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft
Editors
Peter Kurth
Anno Oexle
Martin Faulstich
Copyright Year
2022
Electronic ISBN
978-3-658-36262-1
Print ISBN
978-3-658-36261-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-36262-1

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