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2017 | Book

Praxishandbuch: Rückversicherung

Editors: Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter

Publisher: VVW

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Table of Contents

Frontmatter
1. Rückversicherung
Zusammenfassung
Rückversicherung ist die Versicherung der von einem anderen Versicherer übernommenen Gefahr und damit die Versicherung eines (anderen) Versicherers gegen den Eintritt versicherungstechnischer Risiken, für die dieser im Verhältnis zu einem Dritten haften muss. Rückversicherung kann durch eine Beteiligung an den durch diesen anderen Risikoträger eingegangenen Verpflichtungen oder durch die Übernahme eines Teils der bei ihm anfallenden Schäden erfolgen.
Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter
2. Grundlagen der Rückversicherung
Zusammenfassung
Die drei Hauptfunktionen der Rückversicherung sind die Risikotragung, die Finanzierung von Risiken sowie die Beratung und Unterstützung des Zedenten durch gezielt eingesetzte Serviceprodukte. Die Funktionen, die ein Rückversicherer für seinen Zedenten in einem konkreten Vertragsverhältnis wahrnimmt, sind unterschiedlich und von vielen Einflussfaktoren abhängig.
Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter
3. Rechtsgrundlagen
Zusammenfassung
Grundlage für Rückversicherungsgeschäft ist immer ein Vertrag, ein Rechtsgeschäft. Verträge werden durch „Personen‟ geschlossen — natürliche Personen (Individuen) oder juristische Personen (Unternehmen). Verträge haben mindestens zwei Parteien. Verträge zugunsten Dritter sind zulässig und zu Lasten Dritter unzulässig. Dritte können aber auch „Beteiligte‟ z. B. am Zustandekommen oder an der Abwicklung eines Rechtsgeschäftes sein, ohne selbst Partei zu werden.
Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter
4. Formen und Arten von Rückversicherung
Zusammenfassung
Rückversicherung basiert auf einem frei vereinbarten Vertrag zwischen Erstversicherer (Zedent) und Rückversicherer (Zessionär). Vertragspartner des Rückversicherungsvertrages sind nur der Erstversicherer und der Rückversicherer. Die traditionelle Rückversicherung lässt sich nach Formen und Arten unterscheiden. Mit den Formen werden die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung unterschieden: fakultativ, semiobligatorisch und obligatorisch. Mit den Arten werden die Deckungsmöglichkeiten differenziert: proportional und nichtproportional. Unter Typen von Rückversicherung versteht man dann die Vertragstypen der proportionalen und der nichtproportionalen Vertragsarten.
Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter
5. Besonderheiten der Rückversicherung in ausgewählten Versicherungssparten
Zusammenfassung
Die Prämie eines Versicherungsvertrages muss so bemessen werden, dass diese zur Deckung der erwarteten Gesamtschadenlast der Vertragsperiode ausreicht. Da jedoch Schadenhöhe und Schadenzahl stark vom Zufall abhängen, ist die Gesamtschadenlast für einzelne Risiken nicht exakt vorhersehbar. Der Erstversicherer hat augGrund der Unabhängigkeit der einzelnen Risiken den Ausgleich durch das Kollektiv, der Rückversicherer hat diesen Ausgleich oft nicht in gleichem Umfang. In der Praxis versucht man, die Gesamtschadenverteilung durch Prognosen zukünftiger Entwicklungen und die Analyse von Vergangenheitsschäden zu schätzen. Hier treten jedoch verschiedenartige Effekte auf, die man als „versicherungstechnisches‟ Risiko bezeichnet.
Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter
6. Rückversicherungs-Underwriting
Zusammenfassung
Underwriting steht in der Assekuranz für den Prozess des Zeichnens von Versicherungsrisiken.
Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter
7. Preisfestlegung für Rückversicherung
Zusammenfassung
Die Form des Rückversicherungsvertrages bestimmt die Form der Entrichtung des Rückversicherungspreises. In der proportionalen Rückversicherung wird regelmäßig die Gestaltung der Abzüge, vornehmlich die Höhe der Rückversicherungsprovision, als Preisregulativ genutzt. In der nichtproportionalen Rückversicherung bilden der Rückversicherungsbeitrag und dessen Zahlungsmodalitäten die Mittel zur Begleichung des Rückversicherungspreises.
Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter
8. Abrechnung von Rückversicherung und interne Statistiken des Rückversicherers
Zusammenfassung
Die Abrechnung enthält das auf einen bestimmten Zeitraum bezogene buchhalterische Ergebnis der Geschäftsbeziehung zwischen Erst- und Rückversicherer. Üblicherweise werden die Abrechnungsmodalitäten (z. B. Abrechnungszeiträume, aufzuführende Abrechnungspositionen) vertraglich in den Abrechnungsklauseln festgelegt. Die Abrechnung wird meist vom Erstversicherer erstellt, vom Rückversicherer geprüft und erfasst. Dabei hängt die Häufigkeit und Form der Abrechnungserstellung von der vereinbarten Vertragsform und der Abrechnungsmethode (Kalenderjahr-, Anfalljahr- und Zeichnungsjahrmethode) ab.
Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter
9. Schaden- und Run-Off-Management in der Rückversicherung
Zusammenfassung
Rückversicherer tragen bei Katastrophen- und Großschäden üblicherweise einen sehr hohen Anteil der versicherten Schadenlast. Abhängig davon, in welchem Umfang die Erstversicherer in bestimmten Märkten oder auf Grund ihrer globalen Bedeutung einen Selbstbehalt tragen, entfallen auf die Rückversicherer ca. 50–90 % aller versicherten Schäden.109 Vor diesem Hintergrund hat die Bedeutung des Schadenmanagements bei den Rückversicherern über die letzten Jahre und Jahrzehnte stetig zugenommen.110
Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter
10. Risikomanagement in der Rückversicherung
Zusammenfassung
Nicht erst im Zuge der Auswirkungen der Finanzkrise im ersten Jahrzehnt dieses Jahrtausends sind die Anforderungen an das Risikomanagement an Finanzdienstleistungsunternehmen deutlich gestiegen. Vielmehr haben die bereits vor der Finanzkrise laufenden Diskussionen über eine umfassendere Regulierung des Sektors durch die Aufsichtsorgane dadurch an zusätzlicher Tragkraft gewonnen. In der Bankenindustrie seien an dieser Stelle insbesondere die striktere Regulierung im Zuge von Basel III und die erhöhten Anforderungen an die Kapitalausstattung der Institute erwähnt. Während die Firmen der (Rück-)Versicherungsindustrie nahezu unbeschadet durch die Finanzkrise kamen, gingen die bereits seit Langem laufenden Diskussionen über eine veränderte Regulierung unvermindert fort.120
Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter
11. Rechnungslegung und Rückstellungen
Zusammenfassung
In Deutschland ansüssige Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den deutschen Rechnungslegungsvorschriften Folge zu leisten. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses sowie zur Befolgung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).173 In der Versicherungswirtschaft nehmen die versicherungstechnischen Rückstellungen eine zentrale Stellung ein. Darunter fallen auch die Beitragsüberträge, die eine periodengerechte Zuordnung der Beiträge sicherstellen.
Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter
Backmatter
Metadata
Title
Praxishandbuch: Rückversicherung
Editors
Andreas Schwepcke
Alexandra Vetter
Copyright Year
2017
Publisher
VVW
Electronic ISBN
978-3-86298-464-0
DOI
https://doi.org/10.33283/978-3-86298-464-0