Mit Ergänzung des Abs. 2 im § 25a KWG im Zuge der 6. KWG-Novelle (06.12.2001) sowie mit Inkrafttreten des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes (2002) ist für Kapitalanlagegesellschaften erstmals die Möglichkeit geschaffen worden, Kernbereiche, wie die Fondsbuchhaltung oder auch das Portfoliomanagement, an Dritte auszulagern. Dies hat im Asset Management eine Zerlegung der Wertschöpfungskette in die Bereiche Portfoliomanagement, KAG-Funktion, Brokerage und Depotbankfunktion ermöglicht und den Grundstein für die weitere Entwicklung der Master-KAGen gelegt.