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2005 | Book | 2. edition

Rechnungslegung für Banken nach IFRS

Praxisorientierte Einzeldarstellungen

Editor: Prof. Dr. Edgar Löw

Publisher: Gabler Verlag

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About this book

neuen Beitrag zu ihrem Ansatz und ihrer Bewertung. Entsprechend der Bedeutung wurden die Erläuterungen zu Ansatz und zur Bewertung von Finanzinstrumenten deut­ lich erweitert sowie um zahlreiche Beispiele und Praxisfälle ergänzt. Neben dem Standard zur Erstanwendung, IFRS 1, werden auch die anderen neuen Stan­ dards - zur aktienbasierten Vergütung, IFRS 2; zu Unternehmenszusammenschlüssen, IFRS 3; zu Versicherungsverträgen, IFRS 4; und zur Veräußerung von eigentlich lang­ fristig gehaltenen Vermögenswerten, IFRS 5; - umfassend behandelt. Den Abschluss bildet wiederum ein (überarbeiteter) Beitrag, der (nicht nur) dem Bilan­ zierenden den Spiegel vorhält und die enormen Möglichkeiten, aber auch die unüber­ windbaren Grenzen einer Bankbilanzanalyse nach IFRS eindrucksvoll beschreibt. Die (wenigen, aber umso wertvolleren) Mitarbeiter des Herausgebers haben sich - abge­ sehen von der Verfassung wichtiger Beiträge - auch redaktionell um das Werk sehr ver­ dient gemacht. Nicht zu dem Autorenkreis gehören dabei Bettina Hillekamp und Stefanie Linke. Für ihr Engagement um die Redaktion gebührt ihnen ein besonderer Dank. Der Herausgeber konnte seitens des Verlages wieder einmal auf die vertrauensvolle Zu­ sammenarbeit mit Frau Claudia Splittgerber und Frau Annegret Eckert bauen, die die Fertigstellung des Werkes in bewährter - und beruhigender - Manier unterstützt haben. Frankfurt am Main, 11. März 2005 EdgarLöw Vorwort VII V orwort zur ersten Auflage ,,Nicht weil die Dinge schwierig sind, wagen wir sie nicht, sondern weil wir sie nicht wagen, sind sie schwierig" - könnte über einem Projekt zur Umstellung der Rechnungs­ legung von HGB auf lAS ebenso stehen wie über dem Vorhaben, darüber ein Buch herauszugeben.

Table of Contents

Frontmatter
Internationale und nationale Rechnungslegung im Umbruch
Zusammenfassung
Mit dem 1. Januar 2005 beginnt ein neuer Abschnitt in der Rechnungslegung: in mehr als 90 Ländern werden International Financial Reporting Standards (IFRSs) angewandt.1 Dabei variiert der Anwendungsbereich von der Pflicht für gelistete Unternehmen, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS aufzustellen, bis hin zur Übernahme dieser Standards als nationale Regelung für alle Abschlüsse.2 Wenn auch bei den kapitalmarktorientierten Unternehmen die Konvergenz der Finanzberichterstattung über alle Grenzen fortschreitet, wird in Deutschland die gemeinsame Basis für alle Unternehmen und die einheitliche Rechnungslegung von Unternehmen für Kapitalmarktberichterstattung, Ausschüttungsbemessung und Steuerbemessung aufgegeben.
Liesel Knorr
Erstanwendung von IFRS
Zusammenfassung
Als in Deutschland Mitte der 90er Jahre die ersten DAX-Unternehmen ihren Jahresabschluss auf internationale Rechnungslegungsnormen umstellten, gab es für die erstmalige Anwendung der IFRS1 noch keine Regelungen seitens des IASC.2 In Folge des Fehlens einer Vorschrift für die Umstellung der Rechnungslegung auf die damals noch International Accounting Standards (IAS) genannten Regelungen oblag es den Unternehmen selbst, den Übergang von der deutschen auf die internationale Rechnungslegung so zu gestalten, wie sie es für richtig hielten. Damals setzten sich die folgenden zwei Methoden durch: Konvertierten einige Unternehmen in der Form, dass ihr letzter Konzernabschluss nach HGB zugleich die Eröffnungsbilanz nach IFRS darstellte (prospektive Anwendung der IFRS),3 so wählten andere Unternehmen diejenige Variante, die auch heute noch grundsätzlich als Maßstab anzusehen ist; sie taten so, als hätten sie die IFRS schon immer angewandt (retrospektive Anwendung der IFRS).4 Somit waren sämtliche früheren Geschäftsvorfälle entsprechend den IFRS abzubilden, woraus mitunter erhebliche Bilanzierungsanpassungen resultierten. In Folge dieser uneinheitlichen Vorgehensweise deutscher Unternehmen bei der Umstellung der Konzernrechnungslegung war realiter eine interinstitutionelle Vergleichbarkeit (wenn überhaupt) nur eingeschränkt gegeben. Lediglich für diejenigen Unternehmen, die der retrospektiven Anwendung der IFRS folgten, bestand zumindest eine interperiodische Vergleichbarkeit der offen gelegten Berichtsperioden.
Sven Hartung
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Notes
Zusammenfassung
Der Abschluss des Improvements Project des IASB im Dezember 2003 betraf 13 Standards, von welchen 12 zum Teil deutlich angepasst wurden und ein Standard ersatzlos gestrichen wurde. Für Banken brachte darüber hinaus das Amendments Project mit der Überarbeitung von beiden Standards zu Finanzinstrumenten, ebenfalls abgeschlossen im Dezember 2003, teilweise einschneidende Veränderungen. Zusätzlich wurden weitere Standards neu erlassen (IFRS 1 bis IFRS 5), die den Abschluss einer Bank stark tangieren werden. Praktisch alle diese Entwicklungen sind ab dem Geschäftsjahr 2005 zwingend anzuwenden, weshalb auf die älteren Fassungen oder Exposure Drafts nicht (mehr) einzugehen ist.
Edgar Löw
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Zusammenfassung
Informationen zur periodischen Entwicklung des bilanziellen Eigenkapitals in Einzel-und Konzernabschlüssen1 kapitalmarktorientierter Kreditinstitute lassen sich den Abschlussadressaten aus zwei Gründen nur unzureichend über Bilanzen kommunizieren. Zum einen konzentrieren Bilanzen die Informationen über das Eigenkapital von Kreditinstituten oder Bankkonzernen auf bestimmte Zeitpunkte und ermöglichen daher schon instrumenteil keine Darstellung der Eigenkapitalveränderungen für bestimmte Zeiträume. Auch die Gegenüberstellung von Bestandsgrößen aufeinander folgender Geschäftsjahre innerhalb der Eigenkapitalgliederung von Bilanzen ändert daran nur wenig. Aus solchen Vorjahresvergleichen können lediglich Differenzen zwischen Eigenkapitalpositionen als aggregierte Informationen abgeleitet werden, während die Abschlussadressaten auf den Kapitalmärkten zusätzlich an den einzelnen Ursachen dieser Differenzen, also an disaggregierten Informationen interessiert sind. Zum anderen reduzieren Bilanzen die Informationen über das Eigenkapital in Abhängigkeit vom Regelwerk der Rechnungslegung auf eine mehr oder weniger grobe Gliederung von Eigenkapitalpositionen und erlauben somit auch konzeptionell keine vollständigen und tiefgehenden Einblicke in die Eigenkapitalveränderungen bestimmter Perioden.
Stephan Schildbach
Kapitalflussrechnung
Zusammenfassung
Zu einem Abschluss nach IFRS gehört neben den Instrumenten Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Notes als weiterer Bestandteil zwingend auch eine Kapitalflussrechnung nach IAS 7. Dies gilt auch für Banken. IAS 7 wurde im Jahr 1992 überarbeitet; er ersetzte den zuvor geltenden Standard aus dem Jahr 1977 und ist einer der ältesten, noch bestehenden Standards. IAS 7 gilt bereits für Abschlüsse, deren Berichtsperioden am oder nach dem 1. Januar 1994 beginnen.
Edgar Löw
Konzernrechnungslegung
Zusammenfassung
Konsolidierungspflichtige und kapitalmarktorientierte Unternehmen haben ihre Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2005 erstmals verpflichtend nach IFRS aufzustellen; fiir bestimmte Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2007. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der so genannten IFRS-Verordnung1 der EU und ist durch das Bilanzrechtsreformgesetz im deutschen HGB berücksichtigt worden. Sind die beiden Voraussetzungen fiir eine Konzernrechnungslegungspflicht nach IFRS-Konsolidierungspflicht und Kapitalmarktorientierung — erfüllt, dürfen Unternehmen bestimmter Rechtsformen ihren Konzernabschluss nicht mehr nach den Vorschriften des HGB aufstellen (§ 315a Abs. 1 HGB2). Für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute gelten entsprechende Bestimmungen (§ 340i Abs. 2 Sätze 3–5 i.V.m. § 315a Abs. 1 HGB3), ebenso fiir Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (§ 341j Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 315a Abs. 1 HGB4).
Silke Blaschke, Stephan Schildbach
Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten
Zusammenfassung
Mit IAS 39 liegt erstmals in der Geschichte des IASC ein Standard vor, in dem die Bilanzierung und Bewertung aller Finanzinstrumente umfassend geregelt wird. Drei Vorgängerentwürfe, E 40 „Financial Instruments“ aus dem Jahr 1991, E 48 „Financial Instruments“ aus dem Jahr 1994 und E 62 „Financial Instruments: Recognition und Measurement“ aus dem Jahr 1998 sowie ein umfangreiches Diskussionspapier DP „Acounting for Financial Assets and Financial Liabilities“ aus dem Jahr 1997 waren erforderlich, um den gegenwärtigen Standard IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ im seinerzeitigen Board des IASC im Dezember 1998 zu verabschieden und im Januar 1999 der Öffentlichkeit vorzustellen.
Edgar Löw, Karsten Lorenz
Offenlegung von Finanzinstrumenten
Zusammenfassung
Die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten ist maßgeblich durch den Einsatz von Finanzinstrumenten — insbesondere Krediten, Wertpapieren, Beteiligungen, Refinanzierungen und derivativen Geschäften — geprägt. Dies drückt sich nicht zuletzt darin aus, dass — unabhängig von den zugrunde liegenden Rechnungslegungsvorschriften — regelmäßig mehr als 90% der Bilanzsumme auf Finanzinstrumente entfallen. Eine wesentliche Eigenschaft dieser Geschäfte besteht darin, dass ihr Wert von einer Vielzahl von -durch die Bank nicht beeinflussbaren — Faktoren abhängt. Hierzu zählen insbesondere die Bonität von Schuldnern, das Marktzinsniveau, Wechselkurse, Aktienkurse und sonstige Marktpreise. Kreditinstitute unterliegen damit in besonderem Maße dem Risiko einer Verschlechterung ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufgrund einer nachteiligen Veränderung dieser Faktoren.
Patrick Kehm
Immaterielle Vermögenswerte
Zusammenfassung
Die externe Rechnungslegung wird im Gleichlauf mit der zunehmenden Internationali-sierung der Kapitalmärkte als Quelle für entscheidungsrelevante Informationen gesehen. Konzernabschlüsse stellen gegenüber anderen Quellen, wie Presseberichten und Analystenreports, zwar nur einen kleinen und vergangenheitsbezogenen, aber bedeutenden Teil der Investoreninformation dar. Dies gilt für Finanzinstitute nicht nur hinsichtlich der Investoren, sondern auch für die Bankenaufsicht.1 Durch die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) wurde ein allgemein anerkanntes und weit verbreitetes Instrument geschaffen, das die Vergleichbarkeit von Abschlüssen über die nationalen Grenzen hinweg gewährleistet.2
Rainer Husmann
Leasingverhältnisse
Zusammenfassung
Die bilanzielle Behandlung von Leasinggeschäften ist eines der schwierigsten Einzelprobleme der Rechnungslegung. Zwei Fragestellungen stehen national wie international im Vordergrund: Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung über die Zurechnung des Leasinggegenstandes zum Vermögen des Leasinggebers bzw. des Leasingnehmers? Wie sind die Leasingzahlungen in deren Jahresabschlüssen zu berücksichtigen?
Karsten Lorenz
Versicherungsgeschäfte
Zusammenfassung
Am 31. März 2004 hat das IASB mit IFRS 4 Versicherungsverträge erstmals einen Standard für Versicherungsverträge veröffentlicht.
Joachim Kölschbach, Stefan Engeländer
Pensionsverpflichtungen
Zusammenfassung
Die Vorschriften zum Ausweis der Verpflichtung von Unternehmen, Mitgliedern der Geschäftsführung und/oder der Belegschaft sowie deren Hinterbliebenen, Pensionen und ähnliche Leistungen (employee benefits) zu gewähren, unterscheiden sich nach IFRS von denen im deutschen Handelsrecht im Wesentlichen hinsichtlich der Bewertungsmethode sowie der Ermittlung und Darstellung des Aufwands und der Rückstellung. Bei der Wahl und dem Ansatz der Bewertungsparameter sind viele Gemeinsamkeiten festzustellen, wenn für den Vergleich statt der fiskalpolitisch begründeten Rechtsvorschriften in § 6a EStG und R 41 EStR die in der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer — HFA 2/1988 — vom 14. Juni 19881 festgelegten Grundsätze für den Ausweis der Pensionsverpflichtungen im deutschen handelsrechtlichen Jahresabschluss herangezogen werden. Zur Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS ist IAS 19, Employee Benefits, relevant, der Gegenstand dieses Beitrages ist.
Rolf T. Müller
Anteilsbasierte Vergütungen
Zusammenfassung
Die Vereinbarung von Vergütungsformen, bei denen Eigenkapitalinstrumente entweder als Entgelt für Güter oder Dienstleistungen gewährt werden oder als Basis für die Berechnung eines Barausgleichs dienen (nachfolgend anteilsbasierte Vergütungen)1, ist trotz der Entwicklungen an den internationalen Kapitalmärkten nach wie vor von Bedeutung. Insbesondere im Bereich der Mitarbeitervergütung wird auf diesem Weg eine Orientierung am Shareholder Value angestrebt und der als problematisch erkannte Principal-Agent-Konflikt entschärft. Darüber hinaus können anteilsbasierte Vergütungen als Instrument zur Mitarbeiterrekrutierung und -bindung dienen.2
Christof Hasenburg, Holger Seidler
Tatsächliche und latente Ertragsteuern
Zusammenfassung
In HGB-Abschlüssen deutscher Unternehmen spielte die Problematik der Bilanzierung von Ertragsteuern, speziell von latenten Steuern, in der Vergangenheit eine untergeordnete Rolle. Ursache hierfür war zum einen der Maßgeblichkeitsgrundsatz nach § 5 Abs. 1 EStG, der als Grundprinzip der steuerlichen Gewinnermittlung über viele Jahre eine weitgehende Angleichung des Handelsbilanzgewinns mit dem steuerlichen Ergebnis erreichte. Insbesondere durch die Steuergesetzgebung seit Mitte der neunziger Jahre weichen die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften dagegen immer stärker von den handelsrechtlichen Bestimmungen ab, so dass vermehrt Ergebnisdifferenzen auftreten, die zu latenten Steuern fuhren können. § 274 HGB regelt die Steuerabgrenzung — der Begriff der „latenten Steuern“ wird nicht verwendet — für den Einzelabschluss als Passivierungspflicht für einen Überhang an passiven Steuerabgrenzungsposten und als Aktivierungswahlrecht für einen aktiven Abgrenzungsposten. Für latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen besteht im Konzernabschluss nach § 306 HGB grundsätzlich eine Ansatzpflicht. Durch die Ausgestaltung der aktiven Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe (und einer damit verbundenen Ausschüttungssperre) wurde das Ansatzwahlrecht von den Unternehmen im Einzelabschluss nur selten ausgeübt, so dass auch aus diesem Grund die Bilanzierung latenter Steuern in Deutschland ein Schattendasein führte. Im Januar 2002 hat das DRSC den Standard DRS 10, Latente Steuern im Konzernabschluss, verabschiedet, der am 9. April 2002 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Antje Walter
Zur Veräußerung gehaltene, langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Bereiche
Zusammenfassung
Die Behandlung von zur Veräußerung gehaltenen, langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen wird durch IFRS 5 „Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations“ festgelegt. Der Standard soll sicherstellen, dass im Abschluss aussagekräftige Informationen zu zur Veräußerung gehaltenen, langfristigen Vermögenswerten und zu aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten sind, die den Abschlussadressaten eine angemessene Entscheidungsgrundlage bieten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden insbesondere folgende drei Festlegungen getroffen:
  • Der Standard definiert die zur Veräußerung gehaltenen, langfristigen Vermögenswerte und gibt dafür besondere Bewertungs- und Ausweisvorschriften vor.
  • Eine Veräußerungsgruppe umfasst Vermögenswerte und ihnen direkt zurechenbare Schulden. Soll eine Gruppe in einer einzelnen Transaktion veräußert werden und ist mindestens ein wesentlicher, langfristiger Vermögenswert darin enthalten, muss sie als zur Veräußerung gehalten eingeordnet werden. Auf eine solche Veräußerungsgruppe sind die besonderen Bewertungs- und Ausweisvorschriften von IFRS 5 in ihrer Gesamtheit anzuwenden — der Grundsatz der Einzelbewertung wird nicht berücksichtigt.
  • Liegt ein aufgegebener Geschäftsbereich vor, sind umfangreiche Angabepflichten zu erfüllen.
Silke Alves
Segmentberichterstattung
Zusammenfassung
Auf dem Weg zu einer transparenteren Geschäftsberichtserstattung stellt die Segmentberichterstattung einen wesentlichen Meilenstein dar. Sie ermöglicht den Einblick in den Wertschöpfungsprozess von Unternehmen. Insbesondere im Rahmen der Diversifikationswelle der achtziger Jahre, als große Unternehmen ihre Aktivitäten auf unterschiedliche Geschäftsfelder auszuweiten begannen und sich zunehmend auf internationale Märkte ausgerichtet haben, entwickelte sich die bis dahin noch überschaubare Wertschöpfungskette vieler Unternehmen zu einem Wertschöpfungsnetzwerk mit vielfachen Wirkungsmechanismen und strukturell schwer durchschaubaren Querverbindungen.
Edgar Löw, Harald E. Roggenbuck
Gewinn pro Aktie
Zusammenfassung
Unter dem Ziel, „hochwertige, verständliche und weltweit durchsetzbare Standards der Rechnungslegung für transparente und vergleichbare Informationen in Unternehmensabschlüssen zu entwickeln”1, hat am 18. Dezember 2003 der International Accounting Standards Board (IASB) im Rahmen seines Improvements Project2 unter anderem eine Überarbeitung des seit 1997 bestehenden International Accounting Standards (IAS) 33, Earnings per Share, vorgenommen.3
Harald E. Roggenbuck
Zwischenberichterstattung
Zusammenfassung
Bis vor einem Jahrzehnt wurde die Zwischenberichterstattung in den deutschen Anforderungen zur externen Rechnungslegung eher stiefmütterlich behandelt. Die gesetzlichen Anforderungen per se beschränken sich1 sogar noch in der neuen, am 21. Juni 2002 bekannt gemachten Fassung des Börsengesetzes (BörsG)2 auf das seit 1988 bestehende kleinstmögliche Anspruchsniveau eines Halbjahresberichts, indem nach § 40 BörsG Unternehmen, deren Aktien im „Amtlichen Markt“ zugelassen sind, lediglich verpflichtet werden, innerhalb eines Geschäftsjahres einen einzigen Zwischenbericht zu veröffentlichen. Für Unternehmen, deren Aktien im „Geregelten Markt“ zugelassen sind, fehlt in der Gesetzesgrundlage sogar diese „Minimalanforderung“. Auch die Börsenzulassungsverordnung (BörsZulV)3 knüpft nur an dieser Minimalpublizität an, konkretisiert aber den Zeitraum und Zeitpunkt, indem nach § 53 BörsZulV der Zwischenbericht eine Beurteilung ermöglichen muss, wie sich die Geschäftstätigkeit des Unternehmens in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres entwickelt hat. Gleichwohl ist die heutige Erwartung an eine Quartalsberichterstattung kein neues Gedankengut, sondern wurde bereits im Jahre 1873 gegenüber Banken und Versicherungen auf einer Tagung des Vereins für Socialpolitik gefordert.4
Harald E. Roggenbuck
Bankbilanzanalyse
Zusammenfassung
Die Bankbilanzanalyse zielt darauf, durch die Aufbereitung und Auswertung entsprechender Jahresabschlussdaten mittels Kennzahlen, -Systemen und sonstiger Methoden, Informationen über die Substanz-, Finanz- und Ertragslage einer Bank zu erhalten.1 Je nachdem, welche Ziele mit der Auswertung dieser Informationen verknüpft sind, zieht der Analyst dafür den entsprechenden Einzelabschluss zur Analyse von Bereichen oder den Konzernabschluss zur Betrachtung der Gesamtbank heran.
Britta Graf-Tiedtke
Backmatter
Metadata
Title
Rechnungslegung für Banken nach IFRS
Editor
Prof. Dr. Edgar Löw
Copyright Year
2005
Publisher
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-91148-3
Print ISBN
978-3-322-91149-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-91148-3