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20-06-2017 | Rechnungswesen | Schwerpunkt | Article

Neuregelungen bei der Verrechnungspreisdokumentation

Authors: Dr. Björn Heidecke, Dr. Richard Schmidtke, Jobst Wilmanns

2:30 min reading time

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In der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung sind Änderungen für den Inhalt einer Dokumentation von Verrechnungspreisen geplant. Worauf müssen Unternehmen sich einstellen?

Seit 2003 regelt die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) den Inhalt einer Dokumentation von Verrechnungspreisen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Februar einen Diskussionsentwurf zur Änderung eben dieser Verordnung veröffentlicht, der in einer angepassten Fassung am 23. Mai 2017 beim Bundesrat eingegangen ist. Die Neuregelungen sollen bereits erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, Anwendung finden. 

Mit der Überarbeitung sollen die Anforderungen an eine Verrechnungspreisdokumentation in Deutschland an die Ergebnisse des BEPS-Projekts angeglichen werden. Geregelt werden sowohl die Inhalte des so genannten Masterfiles, also der Stammdokumentation, als auch des so genannten Localfiles, also der landesspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation. Die Pflicht zur Erstellung eines Localfiles und gegebenenfalls auch eines Masterfiles bei einem Umsatz des Unternehmens im Vorjahr von mehr als 100 Millionen Euro wurde bereits im Dezember 2016 verabschiedet. Die Anpassung der GAufzV ist deshalb nur folgerichtig.

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Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten

Leitfragen dieses Kapitels: Welche Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten hat der Steuerpflichtige zu erfüllen? Welche Aspekte sind in einer Sachverhaltsdokumentation zu berücksichtigen? Welche Aspekte sind in einer Angemessenheitsdokumentation …

 

Das Masterfile stellt die wesentlichen Informationen aus Perspektive der Unternehmensgruppe zusammen, wie zum Beispiel

  • den Aufbau der Organisation und die Gesamtstrategie,
  • Beschreibung der Lieferketten für die wichtigsten Produkte,
  • einen Überblick über wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter und Funktionen und
  • eine Übersicht über wichtige konzerninterne Vereinbarungen.

Die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation stellt stärker auf das zu dokumentierende Unternehmen ab. Sie gibt beispielsweise Auskunft über seine Geschäftsbeziehungen mit Nahestehenden, etwa Warentransaktionen, Dienstleistungen, Darlehensverhältnisse und andere Nutzungsüberlassungen zu den übernommenen Funktionen und getragenen Risiken und die angewandte Verrechnungspreismethode.

Dokumentation der Preissetzung steht im Fokus 

Viele der Anforderungen entsprechen denen der bisherigen GAufzV. Gleichwohl sind einige merkliche Neuerungen für Unternehmen zu berücksichtigen: Es ist ein stärkerer Fokus auf der Analyse und Darstellung von Daten zur Anwendung der Preisvergleichsmethode zu beobachten, beispielsweise zu Preisen und Geschäftsbedingungen sowie Gewinnaufschlägen. Im Rahmen des Localfiles wurde die Verpflichtung zur Darstellung des Preissetzungsprozesses ergänzt. Aufgrund des stärkeren Fokus auf der Preissetzung im Rahmen der Dokumentation ist die Verrechnungspreis-Policy zu empfehlen. Das heißt, auch der Prozess der Preissetzung einschließlich der organisatorischen Einbindung muss klar vorgegeben und besser überwacht werden. Wenn Datenbankstudien erstellt werden, ist der Steuerpflichtige künftig dazu verpflichtet, das dem Suchprozess zugrunde liegende Datenmaterial elektronisch für eine Prüfung durch die Finanzverwaltung bereit zu halten.

Es ist damit zu rechnen, dass der Diskussionsentwurf zeitnah der Bundesregierung zugeleitet werden wird und dass aufgrund der anstehenden Bundestagswahl im Herbst das Zustimmungsverfahren des Bundesrats noch vor der Sommerpause erfolgt.

Die neuen Dokumentationsanforderungen müssen erfüllt werden 

Steuerpflichtige werden, wenn die neue Rechtsverordnung in Kraft tritt, insbesondere durch das Dokumentationserfordernis mit Blick auf den Preissetzungsprozess erheblich stärker als bisher ihre internen Prozesse analysieren und dokumentieren müssen. Oft ist es heute beispielsweise so, dass keine klare Vorgabe zum Preissetzungsprozess besteht oder eine klare Verrechnungspreispolitik verabschiedet wurde. Das wird sich künftig ändern müssen, um die Dokumentationsanforderungen zu erfüllen.

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