Published in:
01-03-2018 | Recht + Steuern
Recht + Steuern
Branche
Authors:
Dr. Claudius Arnold, Hans-Ulrich Dietz
Published in:
Bankmagazin
|
Issue 4/2018
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Auszug
Im Preisaushang vom 17. Mai 2017, der bis zum 26. Juni 2017 Gültigkeit hatte, gab eine Bank bekannt, dass der Zins für Tagesgeldkonten „minus 0,500 %“ und für Festgeldkonten je nach Laufzeit zwischen „minus 0,350 %“ und „minus 0,100 %“ betrage. In den Produktinformationsblättern war seit dem 16. Januar 2017 zu lesen, dass der Guthabenzins variabel sei und demjenigen des Neugeschäfts für Einlagen dieser Art angepasst werde. Dadurch könne es zu negativen Zinsen kommen. …